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Frage zum Abschleppen

anjuna80

Spiele-Enthusiast/in
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Nein, das ist kein Dating- und "Wie angel ich mir eine Frau" - Thread :B

Gibt es eine klare Regelung, in welchen Situationen ein Auto abgeschleppt werden darf, oder liegt das teilweise im Ermessen des Ordnungsamtes oder wer auch immer da gerade handeln will?
Zweiteres kann ich mir nicht vorstellen, ich find aber auch keine wirkliche Rechtsvorschrift dazu.
Vielleicht kann ja jemand weiterhelfen, der sich auskennt :)
 
Hast du schon den Wikipediaartikel dazu angesehen?

Da stehts doch eigentlich:
  • Behebung der Betriebsunfähigkeit,
  • Verwertung des Fahrzeuges,
  • Vernichtung des Fahrzeuges.
Abgesehen davon: wie sieht die Situation denn eigentlich aus?
 
Hehe, also ich dachte jetzt eigentlich mehr an ein falsch abgestelltes Fahrzeug.
Gibt es da klare Vorschriften zu, wann abgeschleppt werden darf, also bei welchem Verstoß?
 
Ah, jetzt versteh ich es :-D

Bitteschön:

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/abschleppen_02.php
 
also: als erstes den anderen Betrunken machen

ach ne, grht ja um was anderes :-D

Naja, ich weiß das wenn du in deine Einfahrt den nicht abschleppen lassen kannst, anders wie wenn du grade raus fahren willst, da kannste dem Komiker eins auswischen
 
Ah, jetzt versteh ich es :-D

Bitteschön:

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/abschleppen_02.php
Ah ok danke. Das ist schon mal nicht schlecht.
Zusammenfassend sagt mir das, dass es zu diesem Thema nur richterliche Rechtsprechung gibt und keine gesetzlichen Vorschriften.
 
Naja, wenn das Auto nicht auf enem regulären Parkplatz steht und eine Behinderung darstellt, darf weg. Es darf aber auch ohne Behinderung weg wenn es zB im absoluten Halteverbot steht oder zB auf ner Busspur oder vor Pollern, die als Feuerwehrzufahrt für einen Notfall gedacht sind. Dazu zählt auch so was wie zB keine 5m von der Kreuzung weit weg parken.

Natürlich KANN eine Politesse Gnade walten lassen und den Fahrer nur ein Knöllchen geben, oder ne Frist geben und zB nach ner halben schauen, ob der immer noch dasteht, und erst dann abschleppen, aber wenn das Auto dann abgeschleppt wurde, dann ist das rechtens. Eine Politesse MUSS auch nicht versuchen, den Fahrer ausfindig zu machen, zB ein Zettel mit ner Handynummer im Auto muss sie nicht beachten - allerdings machen viele Kommunen es so, dass deren Mitarbeiter in so einem Falle es durchaus mal versuchen sollen, den Fahrer zu erreichen.

Es gibt natürlich auch Einzelfälle, die dann vor Gericht entschieden werden müßten, weil sie nicht 100% eindeutig sind.

Und nochmal was anderes sind private Fälle, also zB ein Anwohner lässt ein Auto abschleppen, dass SEINER Meinung nach falsch parkt
 
Naja, wenn das Auto nicht auf enem regulären Parkplatz steht und eine Behinderung darstellt, darf weg...

Natürlich KANN eine Politesse Gnade walten lassen und den Fahrer nur ein Knöllchen geben, oder ne Frist geben und zB nach ner halben schauen, ob der immer noch dasteht, und erst dann abschleppen, aber wenn das Auto dann abgeschleppt wurde, dann ist das rechtens.
Und das ist halt genau meine Frage, ob die sich an interne Vorgaben halten, die aber auch für den normalen Bürger transparent und nachvollziehbar sind, oder ihnen bei der Beurteilung ein Ermessensspielraum eingeräumt wird. Weil dann ist es nicht immer rechtens, sondern lediglich deren Auslegungssache, wie dieser oder jener Sachverhalt geahndet werden soll. Und die wäre dann nicht in Stein gemeißelt.
Ich überlege halt, gegen einen Abschleppvorgang (den ich zum Glück noch verhindern konnte, aber die Anfahrskosten etc. muss ich bezahlen) vorzugehen, der nach blindem Rechtsverständnis wahrscheinlich in Ordnung war, aber sooo viele Faktoren ausser acht lässt, die einen Abschleppvorgang eigentlich nicht rechtfertigen und es nur nach reiner Schikane und Geldmacherei aussehen lässt.
Ist für mich halt die Frage ob man überhaupt eine reelle Möglichkeit hat, gegen die Typen vorzugehen. Wahrscheinlich nicht, aber ich werde es wohl auf einen Versuch ankommen lassen. Ich denk aber auch, dass viele vor sowas kneifen und alles hinnehmen, was ihnen von den Behörden aufgebrummt wird, und die Chancen vielleicht doch besser sind, als allgemein angenommen wird.
 
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edit: so wie ich :-D
 
Enisras Tipp ist eigentlich universell und alles, was ein Mann wissen muss :P

LOL

Deswegen klappt es bei mir nie. Ihr kennt doch den Film "Der Vollidiot".

Da wird herrlich beschrieben wie es mit Alkohol und Frauen abgeht. Von den 10 Minuten in denen man gerade richtig drauf ist um so etwas zu tun, nur leider sind es eben nur 10 Minuten bevor man zu dicht ist :-D
 
Ist für mich halt die Frage ob man überhaupt eine reelle Möglichkeit hat, gegen die Typen vorzugehen. Wahrscheinlich nicht, aber ich werde es wohl auf einen Versuch ankommen lassen. Ich denk aber auch, dass viele vor sowas kneifen und alles hinnehmen, was ihnen von den Behörden aufgebrummt wird, und die Chancen vielleicht doch besser sind, als allgemein angenommen wird.
Wenn es rechtlich ein parken wie im absoluten Halteverbot war oder so was wie keine 5m weg von nem Fußgängerüberweg oder so, dann kannst Du da nix machen. Du kannst natürlich mal zum ADAC, wenn Du Mitglied bist, und sichergehen, oder nen Anwalt fragen, aber das kostet dann auch wieder und ergibt evlt. nur, dass Du nix machen kannst,
 
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