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Spiritogre
Gast
Die Abmahnindustrie hat keine Lust, dass irgend ein Fall vor Gericht landet. Das ist Arbeit für die. Die konzentrieren sich darauf ihre 300 - 2000 Euro "Rechnungen" zu schreiben und das wars meist.
Er hat definitiv "geshared". Der Streitwert richtet sich immer nach dem Wert des heruntergeladenen Artikels. Diese Summen, wie 30.000 als Streitwert, kommen ja nur zustande, weil die eben "schätzen", dass er das an 1000 Leute weiterverteilt hat. Sonst könnten sie ja eben nur 30 Euro abmahnen und auch nur entsprechend verklagen (das würde wegen Nichtigkeit nicht vor Gericht gehen).
Das Ganze ist natürlich auch rein zivil, da solche Urheberrechtsverletzungen nicht strafrechtlich relevant und nicht verfolgt werden.
Im Falle einer Verhandlung entstehen nun mal aber auch dem Angeklagten erst einmal Kosten, die Angst vor denen ist es, welche die Abmahnindustrie am Leben hält.
Wenn obiger Fall nicht gerade vorm Landgericht Hamburg landet, dann haben die Angeklagten übrigens gute Chancen, dass die Summe von 30.000 arg nach unten korrigiert wird bzw. das Verfahren dann eingestellt wird, weil, nichts fürchten diese Anwälte mehr als eine Art Grundsatzurteil, das ihre Drohkulisse zusammenbrechen lässt.
Nicht immer.
Mir selber ist ein aktueller Fall bekannt, der immer noch nicht abgeschlossen ist. Der Sohn eines bekannten hat sich vor 4 Jahren das Spiel "Risen II" heruntergeladen. Es sind gebürtige Russen, und er holte es sich über irgendeine russische Website. Kein Filesharing, er hat nicht mal teile davon hochgeladen oder verteilt, er hat sich nur das Spiel heruntergeladen.
Sein Anwalt machte denen ein Angebot, 1500 Euro und die Sache ist gegessen.
Sie haben es abgelehnt, und wollen vor Gericht gehen. Der Streitwert wird angegeben mit 30 000 Euro.
Wir wollen hier nicht darüber diskutieren dass er Mist gebaut hat, den das hat, keine Frage. Spiele/Software illegal herunterladen ist scheiße, der Meinung bin ich auch.
Aber 30 000 Euro Streitwert? Ein PC-Spiel?![]()
Absolut lächerlich.
Er hat definitiv "geshared". Der Streitwert richtet sich immer nach dem Wert des heruntergeladenen Artikels. Diese Summen, wie 30.000 als Streitwert, kommen ja nur zustande, weil die eben "schätzen", dass er das an 1000 Leute weiterverteilt hat. Sonst könnten sie ja eben nur 30 Euro abmahnen und auch nur entsprechend verklagen (das würde wegen Nichtigkeit nicht vor Gericht gehen).
Das Ganze ist natürlich auch rein zivil, da solche Urheberrechtsverletzungen nicht strafrechtlich relevant und nicht verfolgt werden.
Im Falle einer Verhandlung entstehen nun mal aber auch dem Angeklagten erst einmal Kosten, die Angst vor denen ist es, welche die Abmahnindustrie am Leben hält.
Wenn obiger Fall nicht gerade vorm Landgericht Hamburg landet, dann haben die Angeklagten übrigens gute Chancen, dass die Summe von 30.000 arg nach unten korrigiert wird bzw. das Verfahren dann eingestellt wird, weil, nichts fürchten diese Anwälte mehr als eine Art Grundsatzurteil, das ihre Drohkulisse zusammenbrechen lässt.