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    Vielen Dank

Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

flowangler am 27.01.2009 20:54 schrieb:
noxious am 25.01.2009 00:09 schrieb:
Was hast du für einen Steuersatz?!
Bei Verkündung, dass die ersten 20km der Entfernungspauschale jetzt doch gegeben werden sollen, wurde afaik von einer Erstattung von ~300€ (beim Durchschnitts Arbeitnehmer) gesprochen.
Bei 200 Arbeitstagen und 20km mehr sind das300€/4000km.
Das entspricht 7,5€/100km.


Nö, Herb hat recht.
30 Cent pro Kilometer

Edith hat dich verstanden.
Natürlich ist der max Betrag gedeckelt, etwa 300€.
Deshalb hast du natürlich einen niedrigeren Betrag errechnet.
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

Apropos Entfernungspauschale, kann mir einer der Experten sagen, wie das mit der Entfernungspauschale generell läuft?

Also, was wird angegeben, der kürzeste Fahrtweg?
Gibt es Unterschiede bei der Benutzung von Bus&Bahn im Vergleich zum Auto?
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

Boesor am 27.01.2009 21:06 schrieb:
Apropos Entfernungspauschale, kann mir einer der Experten sagen, wie das mit der Entfernungspauschale generell läuft?

Also, was wird angegeben, der kürzeste Fahrtweg?
Gibt es Unterschiede bei der Benutzung von Bus&Bahn im Vergleich zum Auto?

Copy&Paste
http://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale ist nur für die Tage anzusetzen, an denen der Arbeitnehmer den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte tatsächlich zurückgelegt hat. Sie gilt nicht für fiktive Fahrten und die Pauschale wird für jeden Arbeitstag nur einmal angesetzt, auch wenn zusätzliche Fahrten wegen einer mehrstündigen Arbeitszeitunterbrechung durchgeführt wurden. Berücksichtigt werden zudem nur die vollen Kilometer der einfachen Entfernung, damit sind Hin- und Rückfahrt abgegolten. Angefangene Kilometer der Fahrtstrecke werden nicht berücksichtigt. Es gilt eine Höchstgrenze von 4.500 Euro im Kalenderjahr. Ein höherer Betrag kann geltend gemacht werden, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt hat.

Im Gegensatz zur früher geltenden Kilometerpauschale kann die Entfernungspauschale unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel geltend gemacht werden. Das heißt, sie gilt nicht nur für Auto- und Motorradfahrer, sondern auch für Nutzer der Eisenbahn, der Straßenbahn, des Omnibusses, eines Bootes, des Fahrrades und für Fußgänger. Eine Ausnahme besteht für die Nutzung eines Flugzeugs oder Taxis.
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

flowangler am 27.01.2009 21:11 schrieb:
Boesor am 27.01.2009 21:06 schrieb:
Apropos Entfernungspauschale, kann mir einer der Experten sagen, wie das mit der Entfernungspauschale generell läuft?

Also, was wird angegeben, der kürzeste Fahrtweg?
Gibt es Unterschiede bei der Benutzung von Bus&Bahn im Vergleich zum Auto?

Copy&Paste
http://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale ist nur für die Tage anzusetzen, an denen der Arbeitnehmer den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte tatsächlich zurückgelegt hat. Sie gilt nicht für fiktive Fahrten und die Pauschale wird für jeden Arbeitstag nur einmal angesetzt, auch wenn zusätzliche Fahrten wegen einer mehrstündigen Arbeitszeitunterbrechung durchgeführt wurden. Berücksichtigt werden zudem nur die vollen Kilometer der einfachen Entfernung, damit sind Hin- und Rückfahrt abgegolten. Angefangene Kilometer der Fahrtstrecke werden nicht berücksichtigt. Es gilt eine Höchstgrenze von 4.500 Euro im Kalenderjahr. Ein höherer Betrag kann geltend gemacht werden, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt hat.

Im Gegensatz zur früher geltenden Kilometerpauschale kann die Entfernungspauschale unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel geltend gemacht werden. Das heißt, sie gilt nicht nur für Auto- und Motorradfahrer, sondern auch für Nutzer der Eisenbahn, der Straßenbahn, des Omnibusses, eines Bootes, des Fahrrades und für Fußgänger. Eine Ausnahme besteht für die Nutzung eines Flugzeugs oder Taxis.

Danke, aber ich wollte mich da nicht auf wiki verlassen.
Kann den jemand bestätigen, dass das auch so ist?

Ich gebe also die Entfernung zwischen Wohnort/Straße und Arbeitsstätte an, damit ist alles gegessen, egal wie ich hinkomme?

Und es wird nur die einfache Entfernung genommen, obwohl ich die ja zweimal (hin und zurück) fahren muss? wie gemein :-D
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

Boesor am 27.01.2009 21:15 schrieb:
Ich gebe also die Entfernung zwischen Wohnort/Straße und Arbeitsstätte an, damit ist alles gegessen, egal wie ich hinkomme?
Ja, ist so. Deswegen heißt das Ding auch Pauschale.
Außerdem erlaubt: Wenn Du zur Arbeit tatsächlich nicht den kürzesten Weg nimmst, sondern einen Umweg, weil der verkehrsgünstiger ist, dann dürfen die KM des Umwegs angesetzt werden.
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

bierchen am 27.01.2009 23:31 schrieb:
Boesor am 27.01.2009 21:15 schrieb:
Ich gebe also die Entfernung zwischen Wohnort/Straße und Arbeitsstätte an, damit ist alles gegessen, egal wie ich hinkomme?
Ja, ist so. Deswegen heißt das Ding auch Pauschale.
Außerdem erlaubt: Wenn Du zur Arbeit tatsächlich nicht den kürzesten Weg nimmst, sondern einen Umweg, weil der verkehrsgünstiger ist, dann dürfen die KM des Umwegs angesetzt werden.

sehr schön.
Ich frage nur deshlab genau nach, weil mein vater meinte, es gäbe einen Unterschied in der Anrechenbarkeit zwischen Bus&Bahn und Auto.
Aber das war wohl eher früher so.
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

So Leutz, brennend wichtige Frage für jemanden, der diesen Kack zum ersten Mal in D machen muss, nachdem das in Portugal eigentlich einfach war (staatlich angestellt, toll ne?) und in Polen das halbe Jahr eh (eher unwissentlich) nicht wirklich Steuern bezahlt hat :B

Muss man auf eine Mindest-Kilometerzahl kommen, um die Pauschale in Anspruch nehmen zu können? Jeder sagt irgendwie was anderes, aber wenn ich mir die rechtlichen Texte so angucke, find ich absolut keinen Hinweis...

Danke!!!!
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

Dimebag am 18.03.2009 20:01 schrieb:
Muss man auf eine Mindest-Kilometerzahl kommen, um die Pauschale in Anspruch nehmen zu können?
Jain :)

Grundsätzlich bekommt man egal, wie viele Werbungskosten du hast eine Pauschale von 920€, wenn man weniger hat, dafür musst du nix tun oder ankreuzen.

Bsp.:
Du arbeitest 5d pro Woche -> macht etwa 220Tage/Jahr.
Tage x 0,30€ x Kilometer = Werbungskosten (für die Fahrten)

Umgestellt mit Zahlen:
920€ (Werbungskostenpauschale) : 220 (Tage) x 0,30€ (Entfernungspauschale) = Mindestanzahl der Kilometer ab denen diese günstiger sind.
Sofern du noch andere Werbungskosten hast müsstest du diese vorher von den 920€ abziehen.

Wenn das unverständlich ist frag nochmal nach :)
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

noxious am 18.03.2009 20:14 schrieb:
Dimebag am 18.03.2009 20:01 schrieb:
Muss man auf eine Mindest-Kilometerzahl kommen, um die Pauschale in Anspruch nehmen zu können?
Jain :)

Grundsätzlich bekommt man egal, wie viele Werbungskosten du hast eine Pauschale von 920€, wenn man weniger hat, dafür musst du nix tun oder ankreuzen.

Bsp.:
Du arbeitest 5d pro Woche -> macht etwa 220Tage/Jahr.
Tage x 0,30€ x Kilometer = Werbungskosten (für die Fahrten)

Umgestellt mit Zahlen:
920€ (Werbungskostenpauschale) : 220 (Tage) x 0,30€ (Entfernungspauschale) = Mindestanzahl der Kilometer ab denen diese günstiger sind.
Sofern du noch andere Werbungskosten hast müsstest du diese vorher von den 920€ abziehen.

Wenn das unverständlich ist frag nochmal nach :)

Cool, das heißt also, ich bekomme 920 Euro EGAL ob ich nur 2km von der Arbeit wohne? Und erst ab einem hohen Kilometersatz beantragt man stattdessen die Entfernungspauschale?
Hab ich das richtig verstanden?

Danke dir!!
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

Dimebag am 18.03.2009 20:23 schrieb:
Cool, das heißt also, ich bekomme 920 Euro EGAL ob ich nur 2km von der Arbeit wohne? Und erst ab einem hohen Kilometersatz beantragt man stattdessen die Entfernungspauschale?
Hab ich das richtig verstanden?

Danke dir!!
Du bekommst mindestenns 920€ pauschal an Werbungskosten, ja.
Eintragen kannst du es immer, das wird maschinell geprüft, was günstiger ist. Aber wenn du dir sicher bist, dass deine Werbungskosten insgesamt sowieso unter den 920€ sind kannst du es dir auch sparen :)
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

noxious am 18.03.2009 20:56 schrieb:
Du bekommst mindestenns 920€ pauschal an Werbungskosten, ja.
Eintragen kannst du es immer, das wird maschinell geprüft, was günstiger ist. Aber wenn du dir sicher bist, dass deine Werbungskosten insgesamt sowieso unter den 920€ sind kannst du es dir auch sparen :)

Krank! :B
Also das hört sich gut an, hab auch einige Texte dazu gefunden, aber seltsamerweise passiert das in meinem engeren Kreis irgendwie nicht. Meine Kollegen (die wenigen, die eine Steuererklärung eingereicht haben), haben irgendwie alle viel weniger bekommen (und einer musste 2 Euro nachzahlen :B)

Danke dir, ich versuch mal mein Glück :-D
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

noxious am 18.03.2009 20:56 schrieb:
Dimebag am 18.03.2009 20:23 schrieb:
Cool, das heißt also, ich bekomme 920 Euro EGAL ob ich nur 2km von der Arbeit wohne? Und erst ab einem hohen Kilometersatz beantragt man stattdessen die Entfernungspauschale?
Hab ich das richtig verstanden?

Danke dir!!
Du bekommst mindestenns 920€ pauschal an Werbungskosten, ja.
Eintragen kannst du es immer, das wird maschinell geprüft, was günstiger ist. Aber wenn du dir sicher bist, dass deine Werbungskosten insgesamt sowieso unter den 920€ sind kannst du es dir auch sparen :)

Eine Frage hätte ich noch: diese 920 Euro, kann es sein, dass man diese nicht nach Steuererklärung zurückbekommt, sondern quasi im Laufe des Jahres davon befreit wird - ergo man bekommt nichts zurück, wenn man unter 920 Euro liegt, weil man sie gar nicht erst eingezahlt hat?
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

Dimebag am 19.03.2009 11:09 schrieb:
noxious am 18.03.2009 20:56 schrieb:
Dimebag am 18.03.2009 20:23 schrieb:
Cool, das heißt also, ich bekomme 920 Euro EGAL ob ich nur 2km von der Arbeit wohne? Und erst ab einem hohen Kilometersatz beantragt man stattdessen die Entfernungspauschale?
Hab ich das richtig verstanden?

Danke dir!!
Du bekommst mindestenns 920€ pauschal an Werbungskosten, ja.
Eintragen kannst du es immer, das wird maschinell geprüft, was günstiger ist. Aber wenn du dir sicher bist, dass deine Werbungskosten insgesamt sowieso unter den 920€ sind kannst du es dir auch sparen :)

Eine Frage hätte ich noch: diese 920 Euro, kann es sein, dass man diese nicht nach Steuererklärung zurückbekommt, sondern quasi im Laufe des Jahres davon befreit wird - ergo man bekommt nichts zurück, wenn man unter 920 Euro liegt, weil man sie gar nicht erst eingezahlt hat?
AFAIK bekommst du kein cent (davon) zurück

der betrag wird von deinem zu versteuernden einkommen abgezogen, wessewegen du nur 920*einkommenssteuersatz zurück bekommst.

im besten fall rutscht du durch solche absetzungen sogar in eine andere steuerklasse.

das man das geld zurück bekommt ist ein irrglaube, dann würde der staat ja deine fahrrerei bezhalen.

oder ein anderes beispiel: ein zahnarzt kauft labor technick für 150.000 euro. diese setzt er ab. dann bekommt er nicht 150.000euro vom staat, sondern von seinem zu versteuernden einkommen wird der betrag abgezogen, und er bekommt die im lauf des jahres zu viel bezahlte lohnsteuer zurück. (gut, zahnarzt ist ein schlechtes beispiel *g)
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

Fraggerick am 19.03.2009 11:52 schrieb:
AFAIK bekommst du kein cent (davon) zurück

der betrag wird von deinem zu versteuernden einkommen abgezogen, wessewegen du nur 920*einkommenssteuersatz zurück bekommst.

im besten fall rutscht du durch solche absetzungen sogar in eine andere steuerklasse.

das man das geld zurück bekommt ist ein irrglaube, dann würde der staat ja deine fahrrerei bezhalen.
Also das Prinzip versteh ich natürlich, der Staat beteiligt sich halt indirekt an den notwendigen Fahrtkosten, um die man nicht herumkommt, um zur Arbeit zu gehen.

Nur, wie das jetzt genau von statten gehen soll, ist mir immer noch schleierhaft :B
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

Dimebag am 19.03.2009 12:04 schrieb:
Also das Prinzip versteh ich natürlich, der Staat beteiligt sich halt indirekt an den notwendigen Fahrtkosten, um die man nicht herumkommt, um zur Arbeit zu gehen.

Nur, wie das jetzt genau von statten gehen soll, ist mir immer noch schleierhaft :B
Das ist im Grunde nur ein Steuererlass auf die dir entstehenden Werbungskosten. Du musst 920 Euro im Jahr investieren, um überhaupt arbeiten gehen zu können - das Geld musst du aber ja verdient haben, um es investieren zu können. Und das will der Staat nicht noch weiter belasten, also brauchst du auf diese 920 Euro Verdienst keine Steuern zahlen. Damit wird sichergestellt, dass man sich das "zur Arbeit gehen" auch einigermaßen leisten kann.
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

Dimebag am 19.03.2009 10:22 schrieb:
Krank! :B
Also das hört sich gut an, hab auch einige Texte dazu gefunden, aber seltsamerweise passiert das in meinem engeren Kreis irgendwie nicht. Meine Kollegen (die wenigen, die eine Steuererklärung eingereicht haben), haben irgendwie alle viel weniger bekommen (und einer musste 2 Euro nachzahlen :B)
Das hast du falsch verstanden. Wie die Anderen schon sagen werden die Werbungskosten nicht ausgezahlt sondern angerechnet.

Info: Der Grundfreibetrag liegt bei 7664€. Wenn man darunter liegt bekommt man mit der Erklärung alles, was vorher einbehalten wurde (siehe Lohnsteuerbescheinigung) wieder zurück. Je mehr man da drüber liegt, desto weniger bekommt man von dem Einbehaltenen zurück.

Jetzt das Beispiel:
1. Du hast Einnahmen von 5000€ -> du bekommst alles Einbehaltene zurück
2. Du hast Einnahmen von 8000€ -> durch den Werbungskosten-Pauschalbetrag (920€) liegst du unter dem Grundfreibetrag von 7664€ und bekommst so alles zurück
3. Du hast Einnahmen von 15000€ -> du bekommst durch den Werbungskosten-Pauschalbetrag zwar nicht alles zurück, aber immerhin mehr, als ohne :)
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

noxious am 19.03.2009 17:51 schrieb:
Dimebag am 19.03.2009 10:22 schrieb:
Krank! :B
Also das hört sich gut an, hab auch einige Texte dazu gefunden, aber seltsamerweise passiert das in meinem engeren Kreis irgendwie nicht. Meine Kollegen (die wenigen, die eine Steuererklärung eingereicht haben), haben irgendwie alle viel weniger bekommen (und einer musste 2 Euro nachzahlen :B)
Das hast du falsch verstanden. Wie die Anderen schon sagen werden die Werbungskosten nicht ausgezahlt sondern angerechnet.

Info: Der Grundfreibetrag liegt bei 7664€. Wenn man darunter liegt bekommt man mit der Erklärung alles, was vorher einbehalten wurde (siehe Lohnsteuerbescheinigung) wieder zurück. Je mehr man da drüber liegt, desto weniger bekommt man von dem Einbehaltenen zurück.

Jetzt das Beispiel:
1. Du hast Einnahmen von 5000€ -> du bekommst alles Einbehaltene zurück
2. Du hast Einnahmen von 8000€ -> durch den Werbungskosten-Pauschalbetrag (920€) liegst du unter dem Grundfreibetrag von 7664€ und bekommst so alles zurück
3. Du hast Einnahmen von 15000€ -> du bekommst durch den Werbungskosten-Pauschalbetrag zwar nicht alles zurück, aber immerhin mehr, als ohne :)
joa, und da das ja der grundbetrag ist, kann ich noch mehr als der "freibetrag" für die werbungskosten absetzen... geschäftessen, computer, handy+rechnung ^^
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

Herbboy am 24.01.2009 19:07 schrieb:
Soki am 24.01.2009 18:44 schrieb:
klausbyte am 24.01.2009 18:22 schrieb:
Soki am 24.01.2009 17:23 schrieb:
Kann ich eigentlich den Kauf eines Autos ebenfalls absetzen wenn ich dieses für den Job brauche?
Wenn du nebenher noch selbstständig bist, und das Auto für den selbstständigen Job brauchst auf jeden Fall.
Ne, das nicht. Aber ich bin für den Job auf Baustellen unterwegs. Bekomme zwar Kilometergeld vom Arbeitgeber, aber das Auto musste ich ja trotzdem dafür kaufen, bzw. leasen.
das is deine sache. sofern du nicht offiziell selbständig bist, is das pech. .........

Mit "offiziell selbständig" ist´s nicht getan. Die tatsächlich anfallenden Kosten kann man auch dann nur ansetzen, wenn das Fahrzeug zum Betriebsteigentum gehört!

Ein gewerblich genutztes Privatfahrzeug wird per Kilometerpauschale abgerechnet.

bye, Thomas

PS: Für die Verrechnung von privat mit einem Betriebsfahrzeug gefahrenen Kilometer gibts verschiedene Möglichkeiten.
 
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