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Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

S

Soki

Gast
Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

Servus Community,

ich wollte mal so aus Spaß für 2008 meine Einkommensteuererklärung machen. Dafür habe ich mir mal die Formulare angeschaut (in Elster). Mal davon abgesehen, dass diese nicht einfach zu durchschauen sind, habe ich auf den ersten 4 Seiten des Hauptformulars keine Hinweise gefunden wo ich denn nun die Entfernungspauschale eintragen kann.
Weiß da jemand weiter?
Kann ich eigentlich den Kauf eines Autos ebenfalls absetzen wenn ich dieses für den Job brauche?

Schonmal danke für jeden Hinweis =)
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

Soki am 24.01.2009 17:23 schrieb:
Kann ich eigentlich den Kauf eines Autos ebenfalls absetzen wenn ich dieses für den Job brauche?
Wenn du nebenher noch selbstständig bist, und das Auto für den selbstständigen Job brauchst auf jeden Fall.
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

klausbyte am 24.01.2009 18:22 schrieb:
Soki am 24.01.2009 17:23 schrieb:
Kann ich eigentlich den Kauf eines Autos ebenfalls absetzen wenn ich dieses für den Job brauche?
Wenn du nebenher noch selbstständig bist, und das Auto für den selbstständigen Job brauchst auf jeden Fall.
Ne, das nicht. Aber ich bin für den Job auf Baustellen unterwegs. Bekomme zwar Kilometergeld vom Arbeitgeber, aber das Auto musste ich ja trotzdem dafür kaufen, bzw. leasen.
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

Soki am 24.01.2009 18:44 schrieb:
klausbyte am 24.01.2009 18:22 schrieb:
Soki am 24.01.2009 17:23 schrieb:
Kann ich eigentlich den Kauf eines Autos ebenfalls absetzen wenn ich dieses für den Job brauche?
Wenn du nebenher noch selbstständig bist, und das Auto für den selbstständigen Job brauchst auf jeden Fall.
Ne, das nicht. Aber ich bin für den Job auf Baustellen unterwegs. Bekomme zwar Kilometergeld vom Arbeitgeber, aber das Auto musste ich ja trotzdem dafür kaufen, bzw. leasen.
das is deine sache. sofern du nicht offiziell selbständig bist, is das pech. das ganze wird ja eben AUCH durch die pauschale abbezahlt, die ja deutlich mehr ist als nur die reinen benzinkosten (c.a 30€/100km => bei nem verbrauch von 10l/100 zahlst du aber grad mal 15€), und sollte auch durch das gehalt gedeckt sein, bzw. du bekommst ja sogar noch zusätzlich km-geld von deinem chef.

zudem benutzt du das auto dann mit sicherheit auch privat. ;)

vlt. kannst du ja anstelle von gehalt(serhöhung) auch zusätzlich benzingutscheine bekommen, denn zB 100€ benzingutschein kostet deinen arbeitgeber weniger als 100€ gehaltserhöhung. d.h. vlt. verzichtest du auf 100€ gehalt und bekommst stattdessen 125-150€ benzin - das ist effektiv für dich UND den arbeitgeber besser.


und falls es darum geht, dass du dir jetzt einfach kein auto leisten kannst: vlt. hilft die dein chef in dem fall mit einem darlehen aus - is ja im grunde auch mit in seinen interesse.
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

Herbboy am 24.01.2009 19:07 schrieb:
vlt. kannst du ja anstelle von gehalt(serhöhung) auch zusätzlich benzingutscheine bekommen, denn zB 100€ benzingutschein kostet deinen arbeitgeber weniger als 100€ gehaltserhöhung. d.h. vlt. verzichtest du auf 100€ gehalt und bekommst stattdessen 125-150€ benzin - das ist effektiv für dich UND den arbeitgeber besser.
Jo, das habe ich mit ihm schon besprochen. Damit kann man gut die kalte Progression verhindern :)
und falls es darum geht, dass du dir jetzt einfach kein auto leisten kannst: vlt. hilft die dein chef in dem fall mit einem darlehen aus - is ja im grunde auch mit in seinen interesse.
Nö, kann ich mir schon leisten, ist ja leasing ;)
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

Soki am 24.01.2009 19:41 schrieb:
Nö, kann ich mir schon leisten, ist ja leasing ;)
na, dann stell dich nicht so an und versuch nicht auch noch, die steuerzahler zu belasten! :finger: :-D
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

Herbboy am 24.01.2009 19:58 schrieb:
Soki am 24.01.2009 19:41 schrieb:
Nö, kann ich mir schon leisten, ist ja leasing ;)
na, dann stell dich nicht so an und versuch nicht auch noch, die steuerzahler zu belasten! :finger: :-D
Pfff! Solange ich nichts illegales mache ist es mein gutes Recht als Steuerzahler mit Niedriglohn ( :-D ) alles rauszuquetschen was geht! :P
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

Soki am 24.01.2009 20:06 schrieb:
als Steuerzahler mit Niedriglohn ( :-D )
tss, niedriglohn! dann würdest du ja effektiv eh keine steuern zahlen und könntest saomit auch nix absetzen :finger: ;)
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

Herbboy am 24.01.2009 20:11 schrieb:
Soki am 24.01.2009 20:06 schrieb:
als Steuerzahler mit Niedriglohn ( :-D )
tss, niedriglohn! dann würdest du ja effektiv eh keine steuern zahlen und könntest saomit auch nix absetzen :finger: ;)
Da haste Recht! Aber dieses Jahr verdien ich etwas mehr übers ganze Jahr gesehen %)
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

da es afaik noch keiner gesagt hat: trag die summe einfach unter "werbungskosten" ein
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

Fraggerick am 24.01.2009 20:41 schrieb:
da es afaik noch keiner gesagt hat: trag die summe einfach unter "werbungskosten" ein
Ah, habs: Anlage N


Bürokratie...pffffff. Von wegen Bierdeckel!
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

Soki am 24.01.2009 21:26 schrieb:
Fraggerick am 24.01.2009 20:41 schrieb:
da es afaik noch keiner gesagt hat: trag die summe einfach unter "werbungskosten" ein
Ah, habs: Anlage N


Bürokratie...pffffff. Von wegen Bierdeckel!
Den gute Mann hat die CDU doch selber abgesägt ;)
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

Soki am 24.01.2009 21:26 schrieb:
Fraggerick am 24.01.2009 20:41 schrieb:
da es afaik noch keiner gesagt hat: trag die summe einfach unter "werbungskosten" ein
Ah, habs: Anlage N
Ich kann die vereinfachte Steuererklärung empfehlen - 4 Seiten und alles durch -meistens.

-> https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

bierchen am 24.01.2009 21:58 schrieb:
Soki am 24.01.2009 21:26 schrieb:
Fraggerick am 24.01.2009 20:41 schrieb:
da es afaik noch keiner gesagt hat: trag die summe einfach unter "werbungskosten" ein
Ah, habs: Anlage N
Ich kann die vereinfachte Steuererklärung empfehlen - 4 Seiten und alles durch -meistens.

-> https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0
Hm, auf der Seite meines Finanzamtes gibt es ein 2-seitiges. Trotzdem ist mir schleicherhaft, was ich zB bei "Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit" - "eTIN lt. Lohnsteuerbescheinigung Stpfl. / Ehemann" eingeben soll. Scheint das einzige Feld zu sein, wo man sein Einkommen eingeben kann. Aber was da jetzt einkommt....Jahreseinkommen? Monatlich? Brutto? Netto?

Wenn selbst halbwegs gebildete Personen sich stundenlang dadurch wühlen müssen, kann da echt was nicht stimmen.
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

Soki am 24.01.2009 22:29 schrieb:
bierchen am 24.01.2009 21:58 schrieb:
Soki am 24.01.2009 21:26 schrieb:
Fraggerick am 24.01.2009 20:41 schrieb:
da es afaik noch keiner gesagt hat: trag die summe einfach unter "werbungskosten" ein
Ah, habs: Anlage N
Ich kann die vereinfachte Steuererklärung empfehlen - 4 Seiten und alles durch -meistens.

-> https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0
Hm, auf der Seite meines Finanzamtes gibt es ein 2-seitiges. Trotzdem ist mir schleicherhaft, was ich zB bei "Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit" - "eTIN lt. Lohnsteuerbescheinigung Stpfl. / Ehemann" eingeben soll. Scheint das einzige Feld zu sein, wo man sein Einkommen eingeben kann. Aber was da jetzt einkommt....Jahreseinkommen? Monatlich? Brutto? Netto?
Als Angesteller hast Du Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit - Du bist angestellt, nicht selbstständig. Daher kommt hier Dein Bruttojahresverdienst ein. Wobei man eh nur noch die eTIN-Nummer angeben muss. Die erhältst Du von Deinem Arbeitgeber, nachdem der fürs komplette Jahr den Lohn abgerechnet hat.

Wenn selbst halbwegs gebildete Personen sich stundenlang dadurch wühlen müssen, kann da echt was nicht stimmen.
Hat ja hier keiner behauptet, dass gerade Du halbwegs gebildet bist. :P
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

bierchen am 24.01.2009 23:00 schrieb:
Hat ja hier keiner behauptet, dass gerade Du halbwegs gebildet bist. :P
Darum verdien ich auch so wenig ;(
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

Soki am 24.01.2009 18:44 schrieb:
Bekomme zwar Kilometergeld vom Arbeitgeber...
Dann schau mal auf deiner Lohnsteuerbescheinigung, ob das Kilometergeld dort nicht irgendwie eingetragen ist. In diesem Fall würde es nämlich auch versteuert.


bierchen am 24.01.2009 23:00 schrieb:
Als Angesteller hast Du Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit - Du bist angestellt, nicht selbstständig. Daher kommt hier Dein Bruttojahresverdienst ein. Wobei man eh nur noch die eTIN-Nummer angeben muss. Die erhältst Du von Deinem Arbeitgeber, nachdem der fürs komplette Jahr den Lohn abgerechnet hat.
eTIN ist ein einmaliger "Code", der bei der Übertragung vom Arbeitgeber ans Finanzamt mit angegeben und auf der auf der Lohnsteuerbescheinigung abgedruckt wird.
Dadurch bleiben einem die einzelnen Eintragungen erspart und es reicht im Prinzip die eTIN anzugeben (wenn der Arbeitgeber alles ordnungsgemäß übermittelt).


Herbboy am 24.01.2009 19:07 schrieb:
das ganze wird ja eben AUCH durch die pauschale abbezahlt, die ja deutlich mehr ist als nur die reinen benzinkosten (c.a 30€/100km => bei nem verbrauch von 10l/100 zahlst du aber grad mal 15€), und sollte auch durch das gehalt gedeckt sein, bzw. du bekommst ja sogar noch zusätzlich km-geld von deinem chef.
Was hast du für einen Steuersatz?!
Bei Verkündung, dass die ersten 20km der Entfernungspauschale jetzt doch gegeben werden sollen, wurde afaik von einer Erstattung von ~300€ (beim Durchschnitts Arbeitnehmer) gesprochen.
Bei 200 Arbeitstagen und 20km mehr sind das300€/4000km.
Das entspricht 7,5€/100km.
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

noxious am 25.01.2009 00:09 schrieb:
Was hast du für einen Steuersatz?!
Bei Verkündung, dass die ersten 20km der Entfernungspauschale jetzt doch gegeben werden sollen, wurde afaik von einer Erstattung von ~300€ (beim Durchschnitts Arbeitnehmer) gesprochen.
Bei 200 Arbeitstagen und 20km mehr sind das300€/4000km.
Das entspricht 7,5€/100km.
ich hab im internet geschaut, da stand halt was von 30cent/km.
 
AW: Einkommensteuererklärung, wo kommt die Entfernungspauschale hin?

noxious am 25.01.2009 00:09 schrieb:
Was hast du für einen Steuersatz?!
Bei Verkündung, dass die ersten 20km der Entfernungspauschale jetzt doch gegeben werden sollen, wurde afaik von einer Erstattung von ~300€ (beim Durchschnitts Arbeitnehmer) gesprochen.
Bei 200 Arbeitstagen und 20km mehr sind das300€/4000km.
Das entspricht 7,5€/100km.


Nö, Herb hat recht.
30 Cent pro Kilometer
 
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