AchtBit am 18.02.2008 08:00 schrieb:
http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=080218003
Klingt gut. Möcht ich auch haben.
Nicht ohne Grund steht bereits in der Leitung, dass die rechtliche Situation ungeklärt ist.
Im Prinzip müsste jeder, der Musik anderen zugänglich macht Gebühren an die GEMA zahlen. Die Frage scheint nur zu sein, ob man hier noch für den 'privaten Gebrauch der zusendenen Informationen' sprechen kann. Denn eine Sendereichweite von 10m ist und bleibt, theoretisch, in den eigenen vier Wänden.