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Dying Light: The Following - Steam-Key in Deutschland aktivieren ohne VPN

Mal ne kleine Beratungsrunde: Dying Light ist auf der Indexliste A und nicht auf der Liste B.

Unterschied: Alles auf Liste A darf verkauft, aber nicht offen beworben werden.
Liste B bedeutet "Da ist Böse, da werden sogar Erwachsene zu soziopathischen Massenmörden erzogen!"
Logik einer JUGENDschutz Behörde.

Ohne wieder eine große Debatte vom Zaun zu brechen:

Warum können eigentlich Filme und Spiele, die gar nicht für Jugendliche, sondern für volljährige Erwachsene, gedacht sind, dann aus Jugendschutzgründen verboten und sogar beschlagnahmt werden?
Ich verstehe nicht, warum die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien darüber bestimmen darf, was Erwachsene sich ansehen dürfen und was nicht.
Ich meine wenn ein Spiel kein USK Siegel bekommt (Warum auch immer) dann ist es ja eh nur für Volljährige. Also nicht für Jugendliche.

Das ist kein Aufreger, sondern meine Begründung, warum ich das nicht verstehe.
Kann mir das also einer bitte komplett Sachlich und gut begründet erklären? Denn weder die BPJM noch sonst irgendwer, den ich gefragt habe, konnte das bis jetzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich liebe die PC-Games. Es sind Aktionen wie z.B. "Ich wähle keine Spiele-Killer" oder genau solche Infos was man tun kann um das Spiel zu bekommen gibt es nur hier. Bei der weichgespülten Gamestar gibt es das nicht.
 
Habe den Key gestern über einen Keyseller gekauft und direkt auf Steam aktiviert. Hat alles geklappt, der DLC wird in den Eigenschaften des Spiels als installiert angezeigt.
 
Mal ne kleine Beratungsrunde: Dying Light ist auf der Indexliste A und nicht auf der Liste B.

Unterschied: Alles auf Liste A darf verkauft, aber nicht offen beworben werden.
Liste B bedeutet "Da ist Böse, da werden sogar Erwachsene zu soziopathischen Massenmörden erzogen!"
Logik einer JUGENDschutz Behörde.

Ohne wieder eine große Debatte vom Zaun zu brechen:

Warum können eigentlich Filme und Spiele, die gar nicht für Jugendliche, sondern für volljährige Erwachsene, gedacht sind, dann aus Jugendschutzgründen verboten und sogar beschlagnahmt werden?
Ich verstehe nicht, warum die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien darüber bestimmen darf, was Erwachsene sich ansehen dürfen und was nicht.
Ich meine wenn ein Spiel kein USK Siegel bekommt (Warum auch immer) dann ist es ja eh nur für Volljährige. Also nicht für Jugendliche.

Das ist kein Aufreger, sondern meine Begründung, warum ich das nicht verstehe.
Kann mir das also einer bitte komplett Sachlich und gut begründet erklären? Denn weder die BPJM noch sonst irgendwer, den ich gefragt habe, konnte das bis jetzt.
Die BPjM bestimmt nicht was ein Erwachsener nicht sehen darf. Sie bestimmt was ein Jugendlicher nicht sehen darf, und aus Faulheit der deutschen Industrie trifft das dann auch immer Erwachsene mit. Man ist halt zu faul/geizig Verkaufsbereiche zu schaffen in die nur Erwachsene dürfen.

Liste B bedeutet nämlich nicht das Erwachsene zu soziopathischen Massenmördern erzogen werden sondern das die BPjM der Meinung ist das dort noch Paragraphen aus dem StGB greifen. Allerdings ist das nicht verbindlich und daraus entsteht keine Beschlagnahme oder ein Veröffentlichungsverbot auch gegenüber Erwachsenen. Das beides entscheidet ein von der BPjM unabhängiges normales Gericht und niemand anderes. Bestes Beispiel wie die BPjM daneben liegen kann ist Sleeping Dogs. Anfangs Liste B weil die BPjM dachte es greifen noch StGB Paragraphen landete es am Ende auf Liste A weil ein Verwaltungsgericht verneinte das dort StGB Paragraphen verletzt werden
 
Mal ne kleine Beratungsrunde: Dying Light ist auf der Indexliste A und nicht auf der Liste B.

Unterschied: Alles auf Liste A darf verkauft, aber nicht offen beworben werden.
Liste B bedeutet "Da ist Böse, da werden sogar Erwachsene zu soziopathischen Massenmörden erzogen!"
Logik einer JUGENDschutz Behörde.

es existiert kein unterschied zwischen liste-a- und "nur"-indizierten-liste-b-titeln.

Kann mir das also einer bitte komplett Sachlich und gut begründet erklären? Denn weder die BPJM noch sonst irgendwer, den ich gefragt habe, konnte das bis jetzt.

ich weiß nicht, ob es gut begründet oder sachlich ist; aber es existieren nun einmal in deutschland straftatbestände wie der §131 und der $86a stgb. mit jugendschutz haben die (eigentlich) nix zu tun.
 
es existiert kein unterschied zwischen liste-a- und "nur"-indizierten-liste-b-titeln.

Da muss ich dir Wiedersprechen.
Hier ein Ausschnitt aus dem JuSchG §18 Satz 2:
Die Liste ist in vier Teilen zu führen.
1.In Teil A (Öffentliche Liste der Trägermedien) sind alle Trägermedien aufzunehmen, soweit sie nicht den Teilen B, C oder D zuzuordnen sind;

2.in Teil B (Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot) sind, soweit sie nicht Teil D zuzuordnen sind, Trägermedien aufzunehmen, die nach Einschätzung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien einen in § 86, § 130, § 130a, § 131, § 184a, § 184b oder § 184c des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalt haben;


Was bedeutet:
Ist es auf Liste A darf man es verkaufen, aber nicht bewerben.
Ist es aber auf der Liste B, herrscht ein Verbreitungsverbot und kann von einem Gericht, welches unabhängig von der BPJM ist, sogar eine Beschlagnahmung verhängen.

Clive Baker's Jericho ist zum Beispiel ein lustiger Fall. Es bekam keine USK Freigabe, also Verkauf ab 18, und konnte so auf den Index landen. Die BPJM sah aber davon ab. Daher konnte man eine Zeitlang ganz öffentlich das Spiel ohne USK-Siegel kaufen. Ich habe meine Kopie zum Beispiel damals in einem Saturn gekauft.

Quelle des Zitates des Gesetzes: JuSchG - Einzelnorm
 
Da muss ich dir Wiedersprechen.

und ich wiederum dir. ;)
indiziert bedeutet indiziert. die rechtsfolgen sind immer dieselben, egal auf welchem listenteil ein medium landet.
das kann man bspw an §15 juschg erkennen, der diese folgen aufzählt. dort wird an keiner stelle zwischen den einzelnen listenteilen unterschieden.

einziger unterschied für liste-b-indizierte titel ist die "meinung" der bpjm, dass das medium strafrechtlich relevant sein "könnte".
 
ZDFinfo Doku - ZDFmediathek - ZDF Mediathek das dürfte deine Frage beantworten. Besonders ab der 18. Minute. Die "Tante" die schon damals mit den Games nicht klar gekommen ist, ist heute die Vorsitzende des Vereins. Da wundert mich nichts mehr. Die Doku gehört zu einer 3.Teiligen Serie über die Spiele Industrie. Sehenswert, besonders der Teil mit Ubisoft Montreal.
 
Da muss ich dir Wiedersprechen.
Hier ein Ausschnitt aus dem JuSchG §18 Satz 2:
Die Liste ist in vier Teilen zu führen.
1.In Teil A (Öffentliche Liste der Trägermedien) sind alle Trägermedien aufzunehmen, soweit sie nicht den Teilen B, C oder D zuzuordnen sind;

2.in Teil B (Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot) sind, soweit sie nicht Teil D zuzuordnen sind, Trägermedien aufzunehmen, die nach Einschätzung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien einen in § 86, § 130, § 130a, § 131, § 184a, § 184b oder § 184c des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalt haben;


Was bedeutet:
Ist es auf Liste A darf man es verkaufen, aber nicht bewerben.
Ist es aber auf der Liste B, herrscht ein Verbreitungsverbot und kann von einem Gericht, welches unabhängig von der BPJM ist, sogar eine Beschlagnahmung verhängen.

Clive Baker's Jericho ist zum Beispiel ein lustiger Fall. Es bekam keine USK Freigabe, also Verkauf ab 18, und konnte so auf den Index landen. Die BPJM sah aber davon ab. Daher konnte man eine Zeitlang ganz öffentlich das Spiel ohne USK-Siegel kaufen. Ich habe meine Kopie zum Beispiel damals in einem Saturn gekauft.

Quelle des Zitates des Gesetzes: JuSchG - Einzelnorm
Quizfrage: Wozu hab ich das vorhin erklärt damit du jetzt noch mal das falsche Gegenteil behauptest?
 
Früher hat man solche Spiele einfach importiert und gut war's. Dass so was heutzutage noch klappt (so wie hier), ist ja leider mittlerweile die Ausnahme, weil einem nicht nur BPJM und Co. vorschreiben, was man spielen darf, sondern mittlerweile auch Steam.
 
Alles falsch!

Das importieren von Games ist rechtlich erlaubt, selbst die "eigene" Einfuhr in Deutschland beschlagnahmter Medien ist nicht verboten.
Die BPjM schreibt dir in dieser Hinsicht rein gar nichts vor!

Und dass indizierte oder gar beschlagnahmte Titel sich auf Steam problemlos aktivieren lassen ist eben nicht nur die Ausnahme!
Es gibt gerade mal eine starke Handvoll an Spielen die über Steam einen Region, bzw. Geo-Lock besitzen, dieser Müll kommt aben von den jeweiligen Entwicklern/Publishern, nicht von Steam, die bieten diese Möglichkeit nur an, die Ausführung liegt nicht bei denen.
Rechtlich ist dieser Vorgang sowieso nicht korrekt, da weder der Status einer Indizierung, noch der einer Beschlagnahme ein Verbot in Deutschland darstellt!

Un noch mal, weder die BPjM noch sonst irgend jemand schreibt dir etwas vor, eine Bevormundung findet nicht statt, da der Import erlaubt ist, lediglich an Gesetze muss man sich eben halten.
Also bitte nicht so einen Stuss verzapfen!
 
Da muss ich dir Wiedersprechen.
Hier ein Ausschnitt aus dem JuSchG §18 Satz 2:
Die Liste ist in vier Teilen zu führen.
1.In Teil A (Öffentliche Liste der Trägermedien) sind alle Trägermedien aufzunehmen, soweit sie nicht den Teilen B, C oder D zuzuordnen sind;

2.in Teil B (Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot) sind, soweit sie nicht Teil D zuzuordnen sind, Trägermedien aufzunehmen, die nach Einschätzung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien einen in § 86, § 130, § 130a, § 131, § 184a, § 184b oder § 184c des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalt haben;


Was bedeutet:
Ist es auf Liste A darf man es verkaufen, aber nicht bewerben.
Ist es aber auf der Liste B, herrscht ein Verbreitungsverbot und kann von einem Gericht, welches unabhängig von der BPJM ist, sogar eine Beschlagnahmung verhängen.

Clive Baker's Jericho ist zum Beispiel ein lustiger Fall. Es bekam keine USK Freigabe, also Verkauf ab 18, und konnte so auf den Index landen. Die BPJM sah aber davon ab. Daher konnte man eine Zeitlang ganz öffentlich das Spiel ohne USK-Siegel kaufen. Ich habe meine Kopie zum Beispiel damals in einem Saturn gekauft.

Quelle des Zitates des Gesetzes: JuSchG - Einzelnorm

theking2502,
das stimmt auch nicht!
Man darf eben nicht nur abschreiben und keine Ahnung haben!

Liste A und B haben zwar verschiedene Kriterien, solange ein Liste B Artikel nicht beschlagnahmt wurde ist es wie ein Liste A Titel normal indiziert und kann darum auch genau so verkauft werden.
Es besteht zwar ein Werbeverbot auf in Deutschland indizierten Titeln, aber ein Verkaufsverbot innerhalb Deutschlands besteht nur, wenn der Titel bundesweit von einer richterlichen Anordnung beschlagnahmt wurde.
Dann ist der Verkauf, nicht aber der Kauf verboten.
Bundesweit beschlagnahmte Titel sind keine verbotenen Produkte, denn sie dürfen im Ausland eigenhändig eingeführt werden und man darf sie besitzen.

Noch mal zur Erläuterung;

Liste A: Titel mit jugendgefährdendem Inhalt

Liste B: Medien, die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen.

Zu Titeln ohne USK Freigebe, im speziellen aber zu
Clive Baker's Jericho.
In Deutschland dürfen Titel ohne USK Kennzeichnung veröffentlicht werden, es besteht keine Prüfungspflicht, da Titel ohne USK Siegel aber indiziert oder gar beschlagnahmt werden können, lassen die Publisher ihre Spiele prüfen, es gibt aber auch Entwickler denen ist das Egal und veröffentlichen ihre Spiele ohne eine Prüfung, wie bspw. die Dead Island Games, oder eben auch Dying Light, dieses wurde der USK nie zur Prüfung vorgelegt, mit der Begründung, dass dieses Spiel ohne Schnitte sowieso keine Freigabe erhalten würde und man deshalb das Spiel auch nicht extra zensieren würde, zurück zu Jericho, hier wurde dem Titel die Freigabe verweigert, darauf hin stellte Codemasters das Spiel dennoch in die Regale auf gut Glück, als man es der BPjM zur Prüfung vor legte sah dies darin kein Indizierungsgrund und somit konnte dem Titel doch noch eine Plakette verpasst werden, ist ungefähr das gleiche wie bei Mortal Kombat X!
 
Früher hat man solche Spiele einfach importiert und gut war's. Dass so was heutzutage noch klappt (so wie hier), ist ja leider mittlerweile die Ausnahme, weil einem nicht nur BPJM und Co. vorschreiben, was man spielen darf, sondern mittlerweile auch Steam.

Alles falsch!

Das importieren von Games ist rechtlich erlaubt, selbst die "eigene" Einfuhr in Deutschland beschlagnahmter Medien ist nicht verboten.
Die BPjM schreibt dir in dieser Hinsicht rein gar nichts vor!

Und dass indizierte oder gar beschlagnahmte Titel sich auf Steam problemlos aktivieren lassen ist eben nicht nur die Ausnahme!
Es gibt gerade mal eine starke Handvoll an Spielen die über Steam einen Region, bzw. Geo-Lock besitzen, dieser Müll kommt aben von den jeweiligen Entwicklern/Publishern, nicht von Steam, die bieten diese Möglichkeit nur an, die Ausführung liegt nicht bei denen.
Rechtlich ist dieser Vorgang sowieso nicht korrekt, da weder der Status einer Indizierung, noch der einer Beschlagnahme ein Verbot in Deutschland darstellt!

Un noch mal, weder die BPjM noch sonst irgend jemand schreibt dir etwas vor, eine Bevormundung findet nicht statt, da der Import erlaubt ist, lediglich an Gesetze muss man sich eben halten.
Also bitte nicht so einen Stuss verzapfen!
 
Der Punkt, auf den ich hinaus wollte, war schlicht der, dass man sich früher einfach ein Half-Life mit Menschen statt Robotern oder ein Call Of Duty mit Hakenkreuzen aus US oder UK importieren konnte und dass einen in den Anfangstagen des Internet auch niemand daran hindern konnte, diese zu spielen - und genau diese Autonomie vermisse ich heutzutage.

Selbst wenn es Dir der Gesetzgeber erlaubt, bringt Dir der Retail-Import oder der irgendwo gekaufte Key halt nichts, wenn Du ihn nicht - egal, ob auf Steam, Origin, Uplay, GOG oder sonstwo - aktivieren kannst (ohne dabei gegen die AGB zu verstoßen). Dabei spielt es im Einzelfall auch überhaupt keine Rolle, ob das nun der Entwickler, der Publisher oder die Plattform ist, von der ich fremdbestimmt werde (es ging mir hier nicht ums Steam-Bashing), oder wie groß der Anteil der Titel genau ist, bei denen das der Fall ist. Und wie Du ganz richtig schreibst, ist das ja auch keine Maßnahme, die notwendig wäre, um konform mit deutschen Gesetzen zu gehen, sondern einfach nur eine Mischung aus Willkür und vorauseilendem Gehorsam, die einen absolut jederzeit und aus nahezu beliebigen Gründen treffen kann.

Letztlich bedeutet Internetabhängigkeit bei Spielen eben immer auch ein Maß von Fremdbestimmtheit, das völlig außerhalb der eigenen Kontrolle liegt.
 
Weil bei einigen schon wieder die Beißreflexe einsetzten möchte ich mal darauf hinweisen das in diesem Fall einzig und allein Steam daran schuld ist weil sie sich weigern eine verbindliche Altersverifizierung einzuführen weil ihnen dann massiv Einnahmen wegbrechen würden weil sie nicht mehr die ganzen FSK16 und 18 Titel an jeden 12 jahrigen verkaufen könnten...

Da verzichtet man lieber auf den komplettten Vertrieb einiger indizierter Titel in DE. That's business!
 
Hallo zusammen...

Sorry aber ich raffe es nun nicht und kann es auch nicht nachlesen!!! Obwohl ich denke, dass ich nicht nur der Einzige bin, der sich diese Frage stellt...
Wie ist das nun:
Erweitert The Following nun das Hauptspiel!? Oder ist es "nur" ein Stand-Alone, wofür man das das Hauptspiel, als Dying besitzen muss!? Ich meine, kann ich die "eigentliche" Kampange neu starten und es umfasst dann ebensfalls The Following, oder ist The Following, innerhalb von Dying Light, doch ein "einzelnes Spiel"!????

Sorry aber ich konnte es nirgend lesen...

Bitte kurze Info...

Weil denke ich z.B. an Gothic 2 zurück, erweiterte "Die Nacht des Raben" das eigentliche Spiel. Bei Gothic 3, d.h. hat ja "Götterdämmerung" das Spiel ja nicht erweitert...

Danke für euere Antwort.

Viele Grüße
Vegeta_77
 
Das DLC-Gebiet ist separat vom Hauptspiel. Du kannst deinen Charakter aus dem Hauptspiel importieren und ihn anschließend wieder zurück ins Hauptspiel mitnehmen (mit allen Skills, Items, etc.). Es ist also mehr Baldur's Gate 2: Thron des Bhaal als Gothic 2: Nacht des Raben :)
 
Schade, habe ich leider vermutet... Das ist für mich echt sehr enttäuschend :( Aber nun gut... Jetzt weiß ich Bescheid.
Danke für die schnelle Info :)
 
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