Bonkic
Großmeister/in der Spiele
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Dr. Wolfgang Schäuble zum Thema "Killerspiele" auf Abgeordnetenwatch.de
abgeordnetenwatch.de
zur fragestellung von jan w.Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,
was genau sind "Killerspiele"? Gibt es eine klare Definition dazu oder ist der Begriff "Killerspiel" ein politischer, dessen Bedeutung je nach Belieben verengt oder erweitert werden kann? Sind "Killerspiele" jene, die Gewalt besonders realistisch und explizit darstellen?(...)
Mit freundlichen Grüßen,
Jan W.
Sehr geehrter Herr W.,
der Begriff "Killerspiele" ist kein Rechtsbegriff, sondern eher die umgangssprachliche Beschreibung für Video- und Computerspiele mit gewalthaltigen und -verherrlichenden Inhalten. Weder im Jugendschutzgesetz, im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag noch im Strafgesetzbuch wird der Begriff "Killerspiele" verwendet.
Das Strafgesetzbuch sieht in § 131 StGB ein absolutes Verbot von bestimmten Verbreitungshandlungen Gewalt verherrlichender Medien vor. Danach stehen die Herstellung und die Verbreitung von Gewalt verherrlichenden Schriften, worunter auch Computerspiele fallen, unter Strafe. Gemeint sind Schriften, bzw. Darstellungen die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Menschen ähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken oder das grausame oder unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen. Erfasst sind auch Darstellungen von Gewalttätigkeiten gegen Menschen ähnliche Wesen sowie gezeichnete oder in Form elektronischer Spezialeffekte dargestellte Menschen. Für die Frage der Strafbarkeit im Einzelfall bedarf es der Feststellung der genannten Merkmale.
Wenngleich von Gewalthandeln bestimmte Video- und Computerspiele nicht generell und bei jedem die Gewaltbereitschaft im realen Leben fördert, gibt es dennoch eine Reihe sehr ernst zunehmender Studien, die je nach Persönlichkeit oder Umfeldbedingungen klare Risiken nachweisen. Bei aller notwendigen Differenziertheit in der Diskussion um so genannte "Killerspiele" machen zudem nur wenige Sequenzen vieler solcher Spiele deutlich, dass beispielsweise Empathie oder Toleranz durch derartige Angebote jedenfalls nicht gefördert werden. Die öffentliche Thematisierung ist darüber hinaus unverzichtbar, weil Eltern bzw. Erziehungsverantwortliche wissen sollten, was ihre Kinder und Jugendliche mit dem Computer spielen.
Dass alleine mit einem Verbot von so genannten "Killerspielen" Gewaltexzesse nicht zu verhindern ist, steht außer Frage. Gerade deshalb habe ich im Nachgang zu dem schrecklichen Geschehen in Winnenden immer wieder die gesellschaftlichen Ursachen für eine derartige Verirrung eines jungen Menschen hinterfragt. Politikfelder sind betroffen, die weit über das der Innenpolitik hinausgreifen und Fragen im Bereich frühkindlicher Entwicklung ebenso, wie bildungs- und arbeitsmarktpolitische Aspekte, soziale wie sozialräumliche Bedingungen aber auch Opfererfahrungen in unterschiedlichsten Kontexten betreffen.
Handlungserfordernisse in all diesen Politikfeldern habe ich mit meiner Kollegin, Frau Ministerin von der Leyen, im Blick, wenn wir gemeinsam sehr intensiv der Frage nachgehen, was unsere Gesellschaft zusammenhält. Uns interessieren die bindenden und bedingenden Faktoren, die ein sozialverträgliches, von Toleranz und Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme bestimmtes gesellschaftliches Miteinander ausmachen bzw. fördern. Dabei geht es um mehr als nur ereignisveranlasste Reaktionen und Präventionsprojekte, sondern um Initiativen und Angebote, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind. Dies schließt selbstverständlich eine eingehende Auseinandersetzung mit Werten und sozialen Kompetenzen ein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
abgeordnetenwatch.de