• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Die Bundeskanzlerin (beinahe) höchstselbst zum Thema Killerspiele (lesenswert!)

Bonkic

Großmeister/in der Spiele
Mitglied seit
06.09.2002
Beiträge
37.652
Reaktionspunkte
8.558
Die Bundeskanzlerin (beinahe) höchstselbst zum Thema Killerspiele (lesenswert!)

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

seit dem Amoklauf in Winnenden ist ein Thema wieder in aller Munde: die „Gewalt“ in den Medien und ein Verbot solcher, vor allem aber in PC- und Videospielen.
Mein Beitrag ist aber keine weitere Forderung nach strengeren Regeln oder Verboten. Die Gesetze in Deutschland schießen nämlich bereits weit über das Ziel hinaus und als Reaktion auf den Amoklauf, wird sogar wieder ein generelles Verbot für solche Spiele gefordert. (...)

---->zur frage von herrn huber

Sehr geehrter Herr Huber,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Digitale Unterhaltungsmedien wie Computerspiele sind in den letzten Jahren zu einem wesentlichen Bestandteil unseres Alltags geworden. Zunehmend haben sie etwa bei Kindern und Jugendlichen andere Medien und anderes Freizeitverhalten abgelöst. Die Ereignisse in Winnenden haben die Diskussion über Computerspiele und Jugendschutz wieder angefacht. Wir stimmen Ihnen zu, dass der vereinzelte Ruf nach verschärften Verboten gewalthaltiger Spiele an den rechtlichen Gegebenheiten vorbeigeht und die vorrangigen Ursachen für Taten wie jetzt in Winnenden nicht angemessen berücksichtigt.

So besteht schon jetzt im Rahmen eines abgestuften Systems ein umfassendes Herstellungs- und Verbreitungsverbot für gewaltverherrlichende oder -verharmlosende Spiele. Auch wenn man davon ausgeht, dass es nicht ohne Auswirkung auf Kinder und Jugendliche bleiben kann, wenn ihnen Gewalt ständig als ein normales und gesellschaftlich akzeptiertes Konfliktlösungsmuster vorgeführt wird, spricht viel dafür, dass übertriebener Spielekonsum nicht die beherrschende Ursache für solche Übergriffe wie in Winnenden, sondern vielmehr Symptom und Verstärker für andere Defizite ist. Die Gründe für solche Taten dürften maßgeblich in sozialer Isolation, Orientierungslosigkeit und Frustration liegen. Allein mit dem Instrument des Jugendschutzrechts und des Strafrechts lassen sich diese Probleme nicht lösen. Hier müssen alle gesellschaftlichen Gruppen ihre Verantwortung wahrnehmen, allen voran die Eltern.

Eine Liberalisierung des § 131 StGB lässt sich dadurch jedoch nicht rechtfertigen. Das Gewaltdarstellungsverbot soll die Wahrung des öffentlichen Friedens gewährleisten und zielt darauf ab, die Risiken exzessiver Gewaltdarstellung zu verdeutlichen. Denn es lässt sich nicht ausschließen, dass von Gewaltdarstellungen Gefahren ausgehen. Aufgrund der gewichtigen Schutzgüter rechtfertigt schon die Möglichkeit sozialschädlicher Wirkungen das Gewaltdarstellungsverbot des § 131 StGB. Die damit vorgenommene Einschränkung der Grundrechte aus Art. 5 GG ist daher verhältnismäßig.

Dem Gesetzgeber steht insoweit eine sogenannte Einschätzungsprärogative zu – also das Vorrecht, Gesetze entsprechend der eigenen Einschätzung im Hinblick auf tatsächliche Gegebenheiten zu fassen. Er kann zur Wahrung des öffentlichen Friedens Schutzmaßnahmen ergreifen, ohne abwarten zu müssen, welche Wirkungen tatsächlich von Gewaltdarstellungen ausgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
 
AW: Die Bundeskanzlerin (beinahe) höchstselbst zum Thema Killerspiele (lesenswert!)

wundert mich jetzt auch nicht sehr, denn die stimmen mit verboten auch von "normalen" gewaltspielen, die harmloser sind als ohnehin durch die USK ausgeschlossene gewaltverherrlichende spiele, sind immer nur einzelstimmen + halt rel weit verbreitet bei der CSU. und bei der BuRegierung kommt noch dazu, dass da auch die meinungen und interessen der SPD miteinfließen in die offiziellen verlautbarungen.
 
Zurück