santaclaus333 am 06.09.2007 21:07 schrieb:
Naja, ich untergrabe des eigenhändig einfach, indem ich auf den Namen von meiner Mutter bestelle.
Leute, akzeptiert halt, dass, wenn ein Minderjähriger ein USK18 Spiel will, es kriegt, und dass der Jugend"schutz" nicht durchsetzbar ist.
doch, wenn deine mutter es nicht erlauben würde, dann würde auch ein bestellen auf den namen deiner mutter nix nutzen, denn eigenhändig muss SIE ja annehmen. wenn sie dann nicht schaut, was du da ihrem namen bestellt hast, dann nutzt natürlich der beste schutz nix. das ist genauso, als würd deine mutter es im laden für dich kaufen, und dagegen kann kein schutz wirken - man kann ja nicht jugendschützer im kinderzimmer platzieren, die auf dich aufpassen...