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Dead Island: Kein Deutschland-Release, Steam-Aktivierung hierzulande dennoch möglich

was ist denn das für ne news. das ist mir schon seit 2 monaten bekannt.
 
Soweit ich weiß hieß es bisher das man es in Deutschland nicht per steam aktivieren kann... also YIPPIE YA YEAH!!!!!!!!!
 
was ist denn das für ne news. das ist mir schon seit 2 monaten bekannt.

Dass es nicht in Deutschland erscheint, das war schon lange klar. Aber es herrschte noch Unsicherheit, ob man das Spiel nach Deutschland importieren und aktivieren kann.

Ich werde trotzdem dann erstmal die Tests abwarten, weil ich mir immer noch unsicher bin, ob das Spiel was wird.
 
Wäre ja auch ein bisschen unsinnig gewesen würde man die Aktivierung hierzulande verbieten.
 
Haarspalter Diskussion. (Nicht ganz ernst gemeint): Müsste man das Spiel nicht Ego-Brawler nennen, weil es sich doch um ein nahkampfbetontes Spiel handelt? ;)

Naja das es nicht in Deutschland released wird war zu erwarten. Das man aber keine Probleme mit Steam bekommen wird ist auf jeden Fall eine sehr gute Information!
 
Bin sehr froh darüber. War bei Aliens vs. Predator genau so, und die UK Version ging problemlos in Steam zu aktivieren.

Ein deutsches "Black Ops" wünsche ich uns nicht bei Dead Island!
 
Naja das war total klar aber wenigstens erscheint es hier gar nicht erst sodass vermieden wird das sich Leute für das gleiche Geld eine total geschnittene Version im Laden kaufen. Ich finde es nach wie vor eine Frechheit das Spiele hier geschnitten werden aber für den gleichen Preis verkauft werden.. das ist im Prinzip genauso als wenn ich mir ein Auto ohne Reifen kaufen würde..

Am schlimmsten finde ich daran einfach nur das in den Läden nicht auf den Verpackungen steht das sie geschnitten sind und Leute die sich nicht auskennen sich dann hinterher wundern. Steam zb ist so fair und sagt wenigstens das es eine Gewalt geminderte Version ist
 
Die Frage wäre jetzt noch, wie Steam es handhabt, wenn das Spiel erwartungsgemäß auf Liste B indiziert wird. Denn wenn es danach beschlagnahmt wird, davon gehe ich hierzulande mal aus, ist zwar der Besitz erlaubt, nicht aber ein Import, für eine Aktivierung ab diesem Zeitpunkt sehe ich schwarz. Und ob eine bis dahin bereits getätigte Aktivierung aufrecht erhalten wird, naja, das steht auch noch in den Sternen, da so ein Fall, meines Wissens nach, gesetzlich nicht eindeutig geregelt ist...
 
Die Frage wäre jetzt noch, wie Steam es handhabt, wenn das Spiel erwartungsgemäß auf Liste B indiziert wird. Denn wenn es danach beschlagnahmt wird, davon gehe ich hierzulande mal aus, ist zwar der Besitz erlaubt, nicht aber ein Import, für eine Aktivierung ab diesem Zeitpunkt sehe ich schwarz. Und ob eine bis dahin bereits getätigte Aktivierung aufrecht erhalten wird, naja, das steht auch noch in den Sternen, da so ein Fall, meines Wissens nach, gesetzlich nicht eindeutig geregelt ist...
Ich sehe da kein Problem. Die ungeschnittene Fassung von Left 4 Dead 2 beispielsweise ist ebenfalls beschlagnahmt und lässt sich bis heute problemlos aus Deutschland aktivieren. Valve als Betreiber der Steam-Plattform sollte ja am ehesten wissen, was rechtlich geht und was nicht.
 
Ich sehe da kein Problem. Die ungeschnittene Fassung von Left 4 Dead 2 beispielsweise ist ebenfalls beschlagnahmt und lässt sich bis heute problemlos aus Deutschland aktivieren. Valve als Betreiber der Steam-Plattform sollte ja am ehesten wissen, was rechtlich geht und was nicht.

Oh, das wusste ich jetzt nicht. Ist aber durchaus interessant, da das wohl immer noch eine Grauzone ist...
 
Denn wenn es danach beschlagnahmt wird, davon gehe ich hierzulande mal aus, ist zwar der Besitz erlaubt, nicht aber ein Import, für eine Aktivierung ab diesem Zeitpunkt sehe ich schwarz. Und ob eine bis dahin bereits getätigte Aktivierung aufrecht erhalten wird, naja, das steht auch noch in den Sternen, da so ein Fall, meines Wissens nach, gesetzlich nicht eindeutig geregelt ist...
Das ist falsch. Ein Import ist sehr wohl erlaubt. Beschlagnahmung bedeutet lediglich die Abgabe ist in Deutschland nicht mehr erlaubt. D.h. Besitz, Nutzung und Erwerb ist weiterhin erlaubt.
Insofern ist hier alles eindeutig geregelt.
Deine Sorgen sind unbegründet.
 
Das ist falsch. Ein Import ist sehr wohl erlaubt. Beschlagnahmung bedeutet lediglich die Abgabe ist in Deutschland nicht mehr erlaubt. D.h. Besitz, Nutzung und Erwerb ist weiterhin erlaubt.
Insofern ist hier alles eindeutig geregelt.
Deine Sorgen sind unbegründet.

1. ist das Versandgeschäft indizierter oder beschlagnahmter Medien (was mit einem Download ist, weiß ich nicht) nicht erlaubt bzw. unter Strafe gestellt.
2. ist der Import beschlagnahmter Medien ebenso nicht erlaubt, also auch strafbar. Eine DVD eines Films oder auch eines Spiels kann vom Zoll bei einer Stichprobe konfisziert & das Delikt zur Anzeige gebracht werden, was zumeist eine Geldstrafe nach sich zieht.
 
http://www.pcgames.de/Spielemarkt-Thema-117280/News/Indiziert-und-beschlagnahmt-Was-geht-was-geht-nicht-696225/

"Mit anderen Worten: Wer die ungekürzte Version von Wolfenstein im europäischen oder US-amerikanischen Ausland mitbringt, der macht sich nicht strafbar. Die Einfuhr via Postversand ist allerdings nicht gestattet."

Aber ich habe die Gesetzestexte dazu nicht zur Hand, könnte auch alles falsch sein. Bin aber jetzt zu müde, weiter zu suchen...
 
naja, man sollte aber bei Wolfenstein bedenken, das es da eher um Verfassungsfeindliche Versionen der indischen Swatiska geht als wie um das Zerbröseln von den Gegnern
 
naja, man sollte aber bei Wolfenstein bedenken, das es da eher um Verfassungsfeindliche Versionen der indischen Swatiska geht als wie um das Zerbröseln von den Gegnern

Wolfenstein wurde wegen Verstoßes gegen §81a & §131 StGB beschlagnahmt & bundesweit eingezogen worden, was im Endeffekt aber auch Jacke wie Hose ist, da Medien, die nach richterlicher Auffassung gegen einen dieser Paragraphen verstoßen, dem gleichen Verbreitungsverbot unterliegen, der private Besitz aber weiterhin nicht strafbar ist.
Der Versandhandel (so auch ebendieser als Import) indizierter & damit auch beschlagnahmter Medien ist grundsätzlich verboten.

JuSchG - Einzelnorm

"(1) Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht
...
3.
im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, im Versandhandel oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einer anderen Person angeboten oder überlassen werden,
...
5.
im Wege des Versandhandels eingeführt werden,
..."
 
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