Freaky22 am 21.02.2009 16:30 schrieb:
Man darf das Kindergeld ja auch nicht isoliert betrachten. Denn daneben bekommen ja die Eltern oft noch steuerlich Freibeträge hinzugerechnet wovon sie noch einmal profitieren. Im Ergebnis zielen eben mehrere Einzelmaßnahmen darauf hin Eltern zu entlasten, damit sie Kinder bekommen.
Man bekommt
nie beides.
Jeder (der Kinder hat, die die Voraussetzungen erfüllen) bekommt jeden Monat Kindergeld ausgezahlt.
Wenn man dann die Einkommensteuererklärung macht wird dort verglichen, ob nciht die Kinder-Freibeträge günstiger wie das Kindergeld sind. Ist dies der Fall werden die Freibeträge angewandt und das Kindergeld muss "zurückgezahlt" werden.
Da der Erstattungsbetrag durch die Freibeträge aber sowieso höher ist, als das zurückzuzahlende Kindergeld, bleibt durch eine Verrechnung sowieso noch ein Guthaben übrig.