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BGH-Urteil zu Online-Spielen: Werbung für Kinder untersagt

Oh Mann, wie rückständig sind denn bitte die Richter? ^^ Ich mein: ich bin FÜR Regelungen, die Verhindern, dass speziell Kinder zu Itemkauf&co verführt werden, zB ganz klar speziell an Kinder gerichtete Werbung wie zB ein kleiner Comic-Junge, der einen Schwertkauf anpreise mit den worten "Kaufe Dir das Schwert des roten Auges, und Du bekommst gratis 2 Hintergrundbilder mit Pokemon-Motiven für Dein Handy dazu!" [wobei pokemon vermutlich schon längst wieder out ist, aber ihr wisst sicher, was ich meine ;) ]

Aber die Begründung, die im Artikel mit drin steht, deutet an, dass die Richter echt Null Ahnung von Games und Onlinewelten haben. U.a. wird zu der Tatsache, dass in einer Werbung steht "... deinen Charakter aufzuwerten", gesagt: "Dass sich diese Werbung auch an Kinder richte, sei unter anderem an der Wortwahl erkennbar."

Das ist doch Blödsinn! Okay, dass sie sich mit einem "du" vlt. "auch" an Kinder richten könnte, das stimmt strenggenommen, aber man kann doch nicht plötzlich ins "Sie" verfallen, nur um ganz bombenfest klarzustellen, dass man auf keinen Fall auch Kinder meint... :-B in der Werbung im Spätprogramm im TV kommen auch junge barbusige Damen, die in die Kamera lächen und sagen "Gib einfach das Codewort Tittenluder auf unserer Website ein, und schon bekommst Du 20 Minuten kostenlose Live-Show geboten" - hat da jemals schon einer die Werbung moniert, weil sich ein Duzen AUCH an Kinder richten könnte? ^^

Des weiteren: "Auch die Möglichkeit, die Inhalte per SMS zu bezahlen, richte sich an Kinder." - Häh? Wieso das denn? ^^ Wenn ich selber Mini-Käufe tätigen wollte, fänd ich ne Zahlung per SMS äußerst komfortabel, das wäre mir sogar lieber als grad bei dem stark fluktuierenden Markt von Browsergames irgendwelche Bankdaten durchs Netz zu senden. Was hat das mit Kind oder nicht Kind sein zu tun? ^^ Wenn Eltern so bescheuert sind, ihrem Kind ein Handy mit einem Vertrag zu geben, der so was zulässt, dann sind die Eltern schuld und nicht der Anbieter...
 
Außerdem sind die Hauptzielgruppe von RoM garnicht Kinder. Hatte mit dem Spiel selbst mal zu tun (bevor es zu GF kam) und da waren eher ältere Zocker am Werke, würde ich mal behaupten.

GF hat doch schon ganz andere Kaliber gerbacht, als diesen Werbetext. Naja, ich würde das auch nicht überbewerten. Nimmt man das Urteil allerdings als Maßstab, werden die Publisher zukünftig verdammt aufpassen müssen.
 
Also ich persönlich Sieze nur Chefs, Verkäufer(innen) & Co und ältere Generationsangehörige. Aber ich unterhalte mich abseits davon nicht nur mit Kindern :ugly:
 
ich wette der Richter und dir Kläger haben sich die Sachen vorher vom Praktikant ausdrucken lassen ...
 
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