• Aktualisierte Forenregeln

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    Forenregeln


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Bezug von Killerspielen nicht strafbar

godforsaken6666

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Hilfe blicke nicht durch. In dem Killerspiel-Verbotsvorchlag der nun bald im Bundesrat diskutiert wird ,steht aber nicht drin das der Bezug oder Besitz Strafbar ist, heißt das das ich mir dann trotz Verbotes legal Spiele importieren kann ,oder habe ich den Text nicht richtig verstanden?
In dem Text war ja nur vom Herstellungs-und Verbreitungsverbotes die Rede!
Hoffe auf Hilfe!
 
godforsaken6666 am 12.01.2007 23:24 schrieb:
Hilfe blicke nicht durch. In dem Killerspiel-Verbotsvorchlag der nun bald im Bundesrat diskutiert wird ,steht aber nicht drin das der Bezug oder Besitz Strafbar ist, heißt das das ich mir dann trotz Verbotes legal Spiele importieren kann ,oder habe ich den Text nicht richtig verstanden?
In dem Text war ja nur vom Herstellungs-und Verbreitungsverbotes die Rede!
Hoffe auf Hilfe!
Scheint das gleiche zu sein, wie mit Drogen: Eigenbedarf darf gedeckt werden, vertreiben darf man es nicht!
 
Zubunapy am 12.01.2007 23:28 schrieb:
Eigenbedarf darf gedeckt werden, vertreiben darf man es nicht!
Darf er nicht!

Eine geringe Menge bezeichnet die Menge einer illegalen Droge, bis zu welcher nach §§ 29 Abs. 5, 31a BtMG von einer Bestrafung abgesehen werden kann. Es ist ein Irrtum, insoweit eine grundsätzliche Straflosigkeit anzunehmen.
 
Sumpfling am 12.01.2007 23:35 schrieb:
Zubunapy am 12.01.2007 23:28 schrieb:
Eigenbedarf darf gedeckt werden, vertreiben darf man es nicht!
Darf er nicht!

Eine geringe Menge bezeichnet die Menge einer illegalen Droge, bis zu welcher nach §§ 29 Abs. 5, 31a BtMG von einer Bestrafung abgesehen werden kann. Es ist ein Irrtum, insoweit eine grundsätzliche Straflosigkeit anzunehmen.
Also darf ich dann nur 5% eines Spiels besitzen ohne angezeigt zu werden :-D
 
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