G
gamerschwein
Gast
Guten Abend,
Bei meiner allabendlichen Lektüre unseres geliebten Grunzgesetzes bin ich auf den letzten und interessantesten Artikel gestossen , den Artikel 146:
Im ersten Moment hab ich Gedacht mein Schwein pfeift, aber dann durfte ich erfahren:
Soweit so verwirrend...
Eigentlich sind die strittigen Fragen , die bei der Gründung unserer Bundesrepublik vorlagen, mit der Einigung ja geklärt worden. Wenn unser Grundgesetz allerdings dadurch Verfassungsstatus erreicht hat , warum gibt es diesen Artikel dann noch? Inwieweit hat unser Grundgesetz eigentlich Verfassungsstatus? Und sollte dieser Artikel noch gelten , warum dürfen wir dann nicht über eine Verfassung abstimmen?
Gruß schwein
Bei meiner allabendlichen Lektüre unseres geliebten Grunzgesetzes bin ich auf den letzten und interessantesten Artikel gestossen , den Artikel 146:
Grunzgesetz schrieb:Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Im ersten Moment hab ich Gedacht mein Schwein pfeift, aber dann durfte ich erfahren:
Verschiedene Quellen schrieb:Definition Grundgesetz: Ein Staatsgrundgesetz , ist ein verfassungsrechtlich besonders schützenswertes Gesetz , allerdings keine vollständige Verfassung. Im Allgemeinen als Provisorium verwendet.
Soweit so verwirrend...
Eigentlich sind die strittigen Fragen , die bei der Gründung unserer Bundesrepublik vorlagen, mit der Einigung ja geklärt worden. Wenn unser Grundgesetz allerdings dadurch Verfassungsstatus erreicht hat , warum gibt es diesen Artikel dann noch? Inwieweit hat unser Grundgesetz eigentlich Verfassungsstatus? Und sollte dieser Artikel noch gelten , warum dürfen wir dann nicht über eine Verfassung abstimmen?
Gruß schwein