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Artikel 146 GG und seine Anwendung

G

gamerschwein

Gast
Guten Abend,
Bei meiner allabendlichen Lektüre unseres geliebten Grunzgesetzes bin ich auf den letzten und interessantesten Artikel gestossen , den Artikel 146:

Grunzgesetz schrieb:
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Im ersten Moment hab ich Gedacht mein Schwein pfeift, aber dann durfte ich erfahren:

Verschiedene Quellen schrieb:
Definition Grundgesetz: Ein Staatsgrundgesetz , ist ein verfassungsrechtlich besonders schützenswertes Gesetz , allerdings keine vollständige Verfassung. Im Allgemeinen als Provisorium verwendet.

Soweit so verwirrend...
Eigentlich sind die strittigen Fragen , die bei der Gründung unserer Bundesrepublik vorlagen, mit der Einigung ja geklärt worden. Wenn unser Grundgesetz allerdings dadurch Verfassungsstatus erreicht hat , warum gibt es diesen Artikel dann noch? Inwieweit hat unser Grundgesetz eigentlich Verfassungsstatus? Und sollte dieser Artikel noch gelten , warum dürfen wir dann nicht über eine Verfassung abstimmen?
Gruß schwein
 
http://www.buergeranwalt.com/02-ra-storr-standpunkte/02-13-maer-gesamtdeutsche-verfassung.html
 
EmmasPapa am 23.08.2008 08:51 schrieb:
http://www.buergeranwalt.com/02-ra-storr-standpunkte/02-13-maer-gesamtdeutsche-verfassung.html
Wow. Also könnte man ja theoretisch vorm BVG eine Volksabstimmung über eine gesamtdeutsche Verfassung einklagen. Wer macht mit? :-D
 
gamerschwein am 23.08.2008 16:12 schrieb:
Wow. Also könnte man ja theoretisch vorm BVG eine Volksabstimmung über eine gesamtdeutsche Verfassung einklagen. Wer macht mit? :-D

Ich bin da ja kein experte, aber ich vermute mal, wenn diese Theorie in der Praxis auch umsetzbar wäre hätte das irgendein Querkopf schon gemacht.
 
Boesor am 23.08.2008 16:16 schrieb:
gamerschwein am 23.08.2008 16:12 schrieb:
Wow. Also könnte man ja theoretisch vorm BVG eine Volksabstimmung über eine gesamtdeutsche Verfassung einklagen. Wer macht mit? :-D

Ich bin da ja kein experte, aber ich vermute mal, wenn diese Theorie in der Praxis auch umsetzbar wäre hätte das irgendein Querkopf schon gemacht.

Ich bin genauso wenig ein Experte , aber ich frage mich warum es nicht umsetzbar sein sollte. Immerhin ist das ein eindeutiger Gesetzestext. :confused:
@Truebschimmer: Letztendlich leben wir noch im Deutschen Reich , dein Link betont imho die Notwendigkeit der Schaffung einer deutschen Verfassung.
 
gamerschwein am 23.08.2008 16:22 schrieb:
Boesor am 23.08.2008 16:16 schrieb:
gamerschwein am 23.08.2008 16:12 schrieb:
Wow. Also könnte man ja theoretisch vorm BVG eine Volksabstimmung über eine gesamtdeutsche Verfassung einklagen. Wer macht mit? :-D

Ich bin da ja kein experte, aber ich vermute mal, wenn diese Theorie in der Praxis auch umsetzbar wäre hätte das irgendein Querkopf schon gemacht.

Ich bin genauso wenig ein Experte , aber ich frage mich warum es nicht umsetzbar sein sollte. Immerhin ist das ein eindeutiger Gesetzestext. :confused:

Also diese Versuche gibt es desöfters...primär von solchen Vereinen die sich das Reich zurückwünschen. Da wird einmal herzlich drüber gelacht und gut ists... ^^
 
Truebschimmer am 23.08.2008 16:31 schrieb:
Also diese Versuche gibt es desöfters...primär von solchen Vereinen die sich das Reich zurückwünschen. Da wird einmal herzlich drüber gelacht und gut ists... ^^

Also ich find es beängstigend in einem Staat ohne Verfassung zu leben , indem die Politiker den Bürgern das Recht auf die Abstimmung über eine solche Verweigern und wir schlussendlich nicht mal das Deutsche Reich neugründen müssten weil wir noch darin leben. :S
 
gamerschwein am 23.08.2008 16:22 schrieb:
Ich bin genauso wenig ein Experte , aber ich frage mich warum es nicht umsetzbar sein sollte. Immerhin ist das ein eindeutiger Gesetzestext. :confused:

Die Gesetze mit denen ich mich bislang befasst habe waren eigentlich eher selten eindeutig, ich vermute auch hier gibt es noch einigen Interpretationsspielraum.
Ich verstehe auch dein problem nicht Recht. Unser Grundgesetz wird allgemein als gültig angenommen, das reicht doch schon.
 
Boesor am 23.08.2008 16:38 schrieb:
gamerschwein am 23.08.2008 16:22 schrieb:
Ich bin genauso wenig ein Experte , aber ich frage mich warum es nicht umsetzbar sein sollte. Immerhin ist das ein eindeutiger Gesetzestext. :confused:

Die Gesetze mit denen ich mich bislang befasst habe waren eigentlich eher selten eindeutig, ich vermute auch hier gibt es noch einigen Interpretationsspielraum.
Ich verstehe auch dein problem nicht Recht. Unser Grundgesetz wird allgemein als gültig angenommen, das reicht doch schon.
Dann kann man den Artikel ja streichen lassen. Mein Problem ist die reine Existenz dieses Artikels, in dem steht dass ich ein Recht auf die Abstimmung über eine Verfassung habe. Imho ist das sehr eindeutig , nur in der Ausführung bleiben verschiedene Wege. Ob man den Artikel streicht , eine komplett neue Verfassung erarbeitet , das GG zur Abstimmung vorliegt oder Deutschland in die Anarchie stürzt... :-D
Was mich noch stört: Die Wehrmacht hat kapituliert , aber nie hat jemand das Deutsche Reich aufgelöst. Könnten wir nicht wenigstens das nachholen?
 
gamerschwein am 23.08.2008 16:33 schrieb:
Truebschimmer am 23.08.2008 16:31 schrieb:
Also diese Versuche gibt es desöfters...primär von solchen Vereinen die sich das Reich zurückwünschen. Da wird einmal herzlich drüber gelacht und gut ists... ^^

Also ich find es beängstigend in einem Staat ohne Verfassung zu leben , indem die Politiker den Bürgern das Recht auf die Abstimmung über eine solche Verweigern und wir schlussendlich nicht mal das Deutsche Reich neugründen müssten weil wir noch darin leben. :S

Letztenendes find ich das nicht so dramatisch wie es sich im ersten Moment anhört, da das Grundgesetz inhaltlich eins A ist. Wenn nun der Köhler ankommt und sagt, "leute wir haben euch 60 Jahre verarscht, ABER jetzt schreiben wir eine richtige Verfassung - nichts für ungut" gipfelt das im schlechtesten fall darin, dass die ganze Politikerkaste ausser Landes gejagt wird. Und das wäre... nicht gut.
 
Im Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR von 1990 wurde das Grundgesetz als die deutsche Verfassung quasi bestätigt.
Der Artikel 146 exisitert zwar nach wie vor, jedoch herrscht meines Wissens nach bei allen Verfassungsrechtler einstimmiger Konsens darüber, dass das GG DIE Verfassung ist.

Kein Grund, sich darüber den Kopf zu zerbrechen.

;)
 
Spassbremse am 23.08.2008 16:56 schrieb:
Im Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR von 1990 wurde das Grundgesetz als die deutsche Verfassung quasi bestätigt.
Der Artikel 146 exisitert zwar nach wie vor, jedoch herrscht meines Wissens nach bei allen Verfassungsrechtler einstimmiger Konsens darüber, dass das GG DIE Verfassung ist.

Kein Grund, sich darüber den Kopf zu zerbrechen.

;)
Warum wird er dann nicht gestrichen? Er nützt wenig , wenn sich Verfassungsrechtler einig sind , ich aber de facto das Recht auf die Abstimmung über eine Verfassung habe.
 
gamerschwein am 23.08.2008 16:58 schrieb:
Warum wird er dann nicht gestrichen? Er nützt wenig , wenn sich Verfassungsrechtler einig sind , ich aber de facto das Recht auf die Abstimmung über eine Verfassung habe.

Wenn dieser Artikel durch einen anderen aber quasi außer Kraft gesetzt wird ist das völlig egal.
Und da darf man den Verfassungsrechtlern doch ein wenig mehr glauben als deiner "de facto" Interpretation
 
Boesor am 23.08.2008 17:03 schrieb:
gamerschwein am 23.08.2008 16:58 schrieb:
Warum wird er dann nicht gestrichen? Er nützt wenig , wenn sich Verfassungsrechtler einig sind , ich aber de facto das Recht auf die Abstimmung über eine Verfassung habe.

Wenn dieser Artikel durch einen anderen aber quasi außer Kraft gesetzt wird ist das völlig egal.
Und da darf man den Verfassungsrechtlern doch ein wenig mehr glauben als deiner "de facto" Interpretation
Also soweit ich das aus meinem GG rauslesen kann , könnte der Artikel maximal durch den Einigungsvertrag ausser Kraft gesetzt werden, wobei ich mich frage , was hier schwerer wiegt. Ausserdem wird von einer "freien Entscheidung" des gesamten Deutschen Volkes über eine Verfassung gesprochen. Wann hat jemals das gesamte , vereinigte Deutschland über das Grundgesetz abgestimmt?
Ganz davon abgesehen verwirrt mich die reine Existenz dieses Artikels. Wenn er keine Geltung mehr hat , weg damit.
 
Ich hab ja nur ein paar Semester Jura studiert, aber wir haben das mal ausführlich diskutiert. Ich erinnere mich dunkel daran, dass der Artikel *so* aufgefasst wird, dass man jederzeit die Möglichkeit hat, eine neue Verfassung zu schaffen, eine Notwendigkeit dazu besteht jedoch nicht.

Ich hab' mal ein wenig gesucht und Folgendes dazu gefunden - offenbar hatte schon mal ein Bürger ähnliche Gedanken:

http://lexetius.com/2000,488

Insofern wirst Du wohl keinen Erfolg damit haben... :finger:
 
Spassbremse am 23.08.2008 17:10 schrieb:
Ich hab' mal ein wenig gesucht und Folgendes dazu gefunden - offenbar hatte schon mal ein Bürger ähnliche Gedanken:

http://lexetius.com/2000,488

Insofern wirst Du wohl keinen Erfolg damit haben... :finger:

Wärst du so gütig , die Urteilsbegründung für einen Nicht-Juristen etwas verständlicher zu formulieren. =)
 
Spassbremse am 23.08.2008 16:56 schrieb:
Im Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR von 1990 wurde das Grundgesetz als die deutsche Verfassung quasi bestätigt.
Der Artikel 146 exisitert zwar nach wie vor, jedoch herrscht meines Wissens nach bei allen Verfassungsrechtler einstimmiger Konsens darüber, dass das GG DIE Verfassung ist.

Kein Grund, sich darüber den Kopf zu zerbrechen.

;)

Ich kann nur nochmal auf den text von Carlo Schmid verweisen, worin auch erklärt wird warum das GG keine Verfassung - der klassischen Definition nach - sein kann.

Ich stimm aber zu, dass es ernstere Probleme gibt in der Welt. ^^
 
Ne neue Verfassung wär schon was... könnte man ein bissl den Föderalismus ausdünnen ^^
 
gamerschwein am 23.08.2008 17:21 schrieb:
Spassbremse am 23.08.2008 17:10 schrieb:
Ich hab' mal ein wenig gesucht und Folgendes dazu gefunden - offenbar hatte schon mal ein Bürger ähnliche Gedanken:

http://lexetius.com/2000,488

Insofern wirst Du wohl keinen Erfolg damit haben... :finger:

Wärst du so gütig , die Urteilsbegründung für einen Nicht-Juristen etwas verständlicher zu formulieren. =)

Okay, super-simpel formuliert (BVerfG vs. beschwerdeführenden Bürger):

Nö, is' nicht.
Beschwerde geht nicht, weil die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt werden - Artikel 146 enthält nix, was dem Einzelnen eine Verfassungsbeschwerde erlaubt.
Ginge höchstens, wenn sich aus Art. 146 GG eine Pflicht staatlicher Steller zur Durchführung einer entsprechenden Volksabstimmung ableiten ließe - ist aber nicht der Fall, der Artikel enthält diesbezüglich keinen Hinweis.
Weitere Begründung seitens der BVerfG gibbet nicht.
Die Entscheidung ist unanfechtbar (=Schnauze).

So in etwa.
 
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