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Activision Blizzard verfolgt gerichtlich Cheat-Software-Hersteller

Wenn überhaupt werden die Schadensersatz verlangen, wobei ich auf die Berechnung der Summe gespannt bin. Das Entwickeln von Software allein wird sicher nicht illegal. Wenn überhaupt, dann der Einsatz. Und der verstößt im Falle von Cheatsoftware allenfalls gegen die AGB der Publisher/Entwickler.

Das wird man dann ja eben sehen, was die Gerichte dazu sagen. Selbst wenn es "nur" gegen die AGB verstößt, aber dafür ein Schadenersatz fällig wird, wäre so ein Urteil dann nah genug dran an eine Quasi-"Vertrieb ist illegal", um diesen Firmen die Suppe zu versalzen. Wenn die Firmen wissen, dass sie als Folge ihres Vertriebs mit Schadenersatz-Zahlungen rechnen müssen, werden sie es sein lassen bzw. müssen es stärker im Verborgenen machen, was dann wiederum einen Teil der potenziellen Cheater verunsichern wird.
 
Wenn es der einzige Weg wäre, dann ja. Aber es ist ja nur ein weiteres Mittel, und falls mal ein Gericht dann wirklich klar entscheidet, dass es doch illegal ist, dann wäre das umso besser.

und hier seh ich auch ein problem:
so ein präzedensfall (in deutschland wäre das die grundsatzentscheidung) könnte auch weitreichende konsequenzen für uns spieler haben. stell dir mal vor, so ein 0-blicker-richter haut sowas raus wie:
das manipulieren der daten ist illegal.... PUNKT.
ich muss wohl nicht erklären, was die folge so einer entscheidung wäre.
 
und hier seh ich auch ein problem:
so ein präzedensfall (in deutschland wäre das die grundsatzentscheidung) könnte auch weitreichende konsequenzen für uns spieler haben. stell dir mal vor, so ein 0-blicker-richter haut sowas raus wie:
das manipulieren der daten ist illegal.... PUNKT.
ich muss wohl nicht erklären, was die folge so einer entscheidung wäre.
Äh, doch - was denn? ^^ Welche Daten meinst du überhaupt? Redest du von Mods, die dann nicht mehr möglich sein könnten? Es ist doch klar, dass es nur dann als illegal oder Schadenersatz-bewährt eingestuft werden würde, FALLS man damit gegen die AGB des Spiels verstößt. Jeder Publisher kann doch aber festlegen, dass er nicht jeden Eingriff in die Daten verbietet, sondern bestimmte sogar erwünscht. z.B. ist ja auch das Betreten eines Veranstaltungsortes ohne zu Bezahlen nicht legal, WENN der Veranstalter Eintritt verlangt. Er kann das aber ja selbst festlegen, OB er Eintritt verlangt.

Und du glaubst doch nicht allen Ernstes, dass bei einer echten Grundsatzentscheidung ein Richter mit Null Ahnung UND mit so fetten Scheuklappen, dass sich nicht mal ansatzweise die Argumente beider Seiten in Ruhe anhört und Experten befragt, dabei dann der Vorsitzende wäre...


Hinzu kommt, dass du ja überhaupt nicht zwingend etwas an den "Daten" (ich vermute, du meinst damit den Programmcode des Games) verändern musst, um einen Cheat zu ermöglichen. Ein Cheat kann auch einfach nur die Daten, die das Spiel erzeugt, analysieren und darauf hin dann Tastatur- und Maus-Befehle ans Spiel senden. Da wird am Spiel selbst rein gar nichts verändert. Theoretisch wäre es ja sogar möglich, dass ein "Cheat" einen Roboter steuert, der vor dem Monitor sitzt und mit einer Kamera den Spielinhalt erfasst und darauf hin dann Controller-Befehle an den PC sendet...
 
Erm, ich bin ja ned ganz sicher was ihr hier so an Erinnerungen habt. Aber es gibt bereits ein Grundsatzurteil. Auch in Deutschland!

https://www.lhr-law.de/magazin/urheber-designrecht/blizzard-scheitert-gegen-bossland/

Zitat: Bossland hatte in der Vergangenheit bereits juristische Niederlagen vor dem Bundesgerichtshof einstecken müssen (z.B. BGH, Urteil v. 12.01.2017, Az. I ZR 253/14). Der BGH hielt ein Urteil des OLG Hamburg aufrecht, mit dem der Bossland GmbH der Vertrieb und die Entwicklung der Software untersagt worden war und machte damit dem Geschäftsmodell von Bossland einen Strich durch die Rechnung.

Schadensersatz hatten deutsche Gerichte jedoch bisher noch nicht zugesprochen.

Sprich, Botten ist verboten und es dürfen keine Bots hergestellt werden. Das einzige was, immer noch, nicht vollständig geklärt ist, ist ob Schadenersatz gezahlt werden muss oder nicht!

Bossland war Honor Buddy.

Und dann gab es da noch Glider: https://en.wikipedia.org/wiki/Glider_(bot)
 
Und du glaubst doch nicht allen Ernstes, dass bei einer echten Grundsatzentscheidung ein Richter mit Null Ahnung UND mit so fetten Scheuklappen, dass sich nicht mal ansatzweise die Argumente beider Seiten in Ruhe anhört und Experten befragt, dabei dann der Vorsitzende wäre...
öhm, gabs das nicht schon bei diversen filesharing dingen? ich erinnere an die störerhaftung, die erst 2018 abgeschafft wurde. als es eingeführt wurde, waren auch diverse "experten" mit am tisch.
 
öhm, gabs das nicht schon bei diversen filesharing dingen? ich erinnere an die störerhaftung, die erst 2018 abgeschafft wurde. als es eingeführt wurde, waren auch diverse "experten" mit am tisch.
Da gab es aber eine EXTREM starke Seite (Medienbranche und Urheberrecht) und eine sehr schwache Gegenseite UND das Urheberrecht ist in D auch ein IMO völlig zurecht EXTREM geschütztes Recht. Aber es gab da ja keine keine "Firma", die pro Filesharing war, oder einen Interessenverband oder so was.

Hier hast du aber eine große Firma vs. eine andere Firma, und es gibt auch keine dem Anschein nach leichte Lösung - hier beim Cheaten kann man nicht einfach so leicht sagen, es sei eine Änderung am Programmcode oder so was und dann einfach pauschal ein Urteil fälle, dass JEDE Änderung an JEDEM Programmcode in der Zukunft verhindert - da auch Blizzard selbst die Sache klarstellen, weil so was auch nicht in deren Interesse sein kann.

Bei der Störerhaftung war es ja an sich für einen Laien sehr leicht verständlich, was da zuerst entschieden wurde: wer noch nicht mal seine eigene Telefonleitung im Griff hat, der haftet halt. Das klingt logisch und nicht falsch, das finden auch rein moralisch viele Leute völlig richtig, dass zB ein Vater nicht einfach sagen kann "ich weiß nicht, welcher meiner 3 Söhne es war, also sind wir fein raus.". Bei nem Strafzettel geht das ja auch nicht. ;)


@G-Kar: gilt das denn wirklich als allgemeines Urteil? Die Frage dabei ist, was genau der Punkt war, an dem es scheiterte. Es kann ja sein, dass nicht allgemein "Bots programmieren und verkaufen" betrifft, sondern speziell einen Punkt, mit dem auch noch etwas umgangen wird.
 
@G-Kar: gilt das denn wirklich als allgemeines Urteil? Die Frage dabei ist, was genau der Punkt war, an dem es scheiterte. Es kann ja sein, dass nicht allgemein "Bots programmieren und verkaufen" betrifft, sondern speziell einen Punkt, mit dem auch noch etwas umgangen wird.

Hier das ganze Ding zum nachlesen: Urteil des I.*Zivilsenats vom*12.1.2017 -*I*ZR*253/14*-

Und hier etwas einfacher erklärt: https://www.online-und-recht.de/urt...-Warcraft-Oberlandesgericht-Hamburg-20141106/

Das hier ist das TL/DR: https://www.pcgameshardware.de/Worl.../Honorbuddy-und-Gatherbuddy-verboten-1149241/

Ein Teil davon ist wohl darauf zurückzuführen.

Die Klägerin setzt zur Aufdeckung von Bots die Softwarekomponente "Warden" ein. Die Buddy-Bots der Beklagten sind mit der Programmkomponente "TripWire" ausgestattet, die die Entdeckung der Bots verhindern soll und bewirkt, dass bei der drohenden Aufdeckung des Bot-Einsatzes das Spiel des Nutzers automatisch beendet wird.

Und um so etwas zu programmieren muss man erst einmal Warden und damit Teile von WoW selber "reverse engineeren" und das ist verboten, denn WoW wird nicht verkauft, es ist lizensiert.

Sprich du hast das Recht WoW zu nutzen, aber es ist nicht dein Eigentum mit dem du machen darfst was du willst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier das ganze Ding zum nachlesen: Urteil des I.*Zivilsenats vom*12.1.2017 -*I*ZR*253/14*-

Und hier etwas einfacher erklärt: https://www.online-und-recht.de/urt...-Warcraft-Oberlandesgericht-Hamburg-20141106/

Das hier ist das TL/DR: https://www.pcgameshardware.de/Worl.../Honorbuddy-und-Gatherbuddy-verboten-1149241/

Ein Teil davon ist wohl darauf zurückzuführen.

Die Klägerin setzt zur Aufdeckung von Bots die Softwarekomponente "Warden" ein. Die Buddy-Bots der Beklagten sind mit der Programmkomponente "TripWire" ausgestattet, die die Entdeckung der Bots verhindern soll und bewirkt, dass bei der drohenden Aufdeckung des Bot-Einsatzes das Spiel des Nutzers automatisch beendet wird.

Und um so etwas zu programmieren muss man erst einmal Warden und damit Teile von WoW selber "reverse engineeren" und das ist verboten, denn WoW wird nicht verkauft, es ist lizensiert.

Sprich du hast das Recht WoW zu nutzen, aber es ist nicht dein Eigentum mit dem du machen darfst was du willst.
Demnach ist es aber nicht so, dass das Urteil jegliche erdenkliche Art von Bots in jedem denkbaren Game verbietet - das steht ja im zweiten Link auch drin. Es geht vielmehr darum, dass der Bot-Anbieter das Spiel in einem Maße "konterminiert", dass Blizzards Geschäftsmodell ernsthaft gefährdet ist. Das muss aber nicht in jedem Game zutreffen.

Und was noch dazu kommt ist, dass man ja nicht automatisch den Programmcode "missbrauchen" muss, um Bots zu erstellen (das hattest du ja angedeutet, das auch das ein Punkt war). UND es bleibt die Frage, was genau der Punkt war, weswegen das BGH angerufen wurde. Ich sehe das Urteil jedenfalls nicht so, als dass kommerziell angebotene Bots nun generell verboten wären.
 
Und was noch dazu kommt ist, dass man ja nicht automatisch den Programmcode "missbrauchen" muss, um Bots zu erstellen (das hattest du ja angedeutet, das auch das ein Punkt war). UND es bleibt die Frage, was genau der Punkt war, weswegen das BGH angerufen wurde. Ich sehe das Urteil jedenfalls nicht so, als dass kommerziell angebotene Bots nun generell verboten wären.

Das denke ich auch nicht. Es ist jedoch bereits ein erstes Urteil und dazu noch vom BGH. Da kommt so schnell nichts drüber in DE.
 
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