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PCGames schrieb:
Der Täter, der mit seiner Hacker-Gang Lapsus$ bereits wegen Cyberkriminalität bekannt war, wurde schließlich zu einer zeitlich unbegrenzten Haftstrafe in der forensischen Psychiatrie verurteilt.

ich will jetzt nicht kleinlich erscheinen, aber das ist gerade keine haftstrafe. zeitlich unbegrenzt stimmt auch nur so halb: angeordnet wurden insgesamt 27 monate unterbringung in der jugendpsychiatrie. das wiederum kann - in der tat - beliebig oft um ich meine jeweils 6 monate verlängert werden.
 
Gibt es überhaupt eine zeitlich unbegrenzte Haftstrafe?
Mehr oder minder ja, allerdings nicht als Haftstrafe per se. Ob die Kuh braun oder weiß ist, sie bleibt eine Kuh - und so ist das mit der forensischen Psychiatrie: wenn du nicht "genest", wirst du schlichtweg immer wieder neu zwangseingewiesen bzw. die Einweisung verlängert, gegebenenfalls halt dein Leben lang - frei kommst du also nicht, insofern ist das dann auch eine Art Haft.
Diese Urteile sind, zum Glück, selten aber sie sind als eine Art ultima ratio halt vorhanden um bestimmte Menschen dauerhaft von der Gesellschaft fernzuhalten und davon, weitere Straftaten zu begehen, auch über das übliche Verständnis einer Haftstrafe hinaus (welches sich ja eh von Land zu Land unterscheidet, von punitiv vs. resozialisierend, z.B.) - in diesem Fall wird halt zwar eine Resozialisierung angestrebt, realistisch betrachtet haben Verurteilte es dann allerdings enorm schwer je wieder entlassen zu werden - siehe der Fall von Gustl Mollath.
 
Mehr oder minder ja, allerdings nicht als Haftstrafe per se. Ob die Kuh braun oder weiß ist, sie bleibt eine Kuh - und so ist das mit der forensischen Psychiatrie: wenn du nicht "genest", wirst du schlichtweg immer wieder neu zwangseingewiesen bzw. die Einweisung verlängert, gegebenenfalls halt dein Leben lang - frei kommst du also nicht, insofern ist das dann auch eine Art Haft.
Diese Urteile sind, zum Glück, selten aber sie sind als eine Art ultima ratio halt vorhanden um bestimmte Menschen dauerhaft von der Gesellschaft fernzuhalten und davon, weitere Straftaten zu begehen, auch über das übliche Verständnis einer Haftstrafe hinaus (welches sich ja eh von Land zu Land unterscheidet, von punitiv vs. resozialisierend, z.B.) - in diesem Fall wird halt zwar eine Resozialisierung angestrebt, realistisch betrachtet haben Verurteilte es dann allerdings enorm schwer je wieder entlassen zu werden - siehe der Fall von Gustl Mollath.
Ja, das kenne ich, weil ich mit Klienten in dem Bereich arbeite. Nennt sich in der Schweiz " Fürsorgerische Unterbringung"
Wird jedoch jedes Jahr neu bewertet.

Denke aber, dass ein Hacker nicht in diese Kategorie fällt.
 
Stichwort Sicherheitsverwahrung. Gilt aber nur bei jenen Insassen wo auch nach offizieller Haftstrafsdauer eine bestehende Gefahr ausgeht.

nee, sicherungsverwahrung ist wieder was anderes. im ergebnis zwar ähnlich, aber bspw auch gerade keine haft.
 
Gibt es überhaupt eine zeitlich unbegrenzte Haftstrafe?
Ja. "Lebenslang" heißt entgegen vieler Meinungen in Deutschland tatsächlich bis ans Ende des Lebens.
Man darf aber in den meisten Fällen (Ausnahmen wären z.B. besondere Schwere der Schuld, Heimtücke oder anschließende Sicherungsverwahrung) nach 15 Jahren einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen. In Deutschland (im Vergleich zu bspw. den USA) wird eher großzügig mit vorzeitiger Haftentlassung umgegangen, so dass die wenigsten lebenslang verurteilten Täter in D auch tat lebenslang sitzen.
Klar, wenn Du mit 65 lebenslang bekommst ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Du auch im Knast stirbst. Aber ein junger Mensch, der in D lebenslang bekommt, wird mit höchstwahrscheinlich irgendwann wieder entlassen.

Der Gefangene mit der längsten Haftzeit in Deutschland war übrigens Hans-Georg Neumann. Der saß ab 1962 ganze 59 Jahre und wurde im März 2021 entlassen, ist dann im Mai 2022 gestorben. Also auch der "Rekordhalter" ist in Freiheit gestorben.
 
Ja, das kenne ich, weil ich mit Klienten in dem Bereich arbeite. Nennt sich in der Schweiz " Fürsorgerische Unterbringung"
Wird jedoch jedes Jahr neu bewertet.

Denke aber, dass ein Hacker nicht in diese Kategorie fällt.
Naja, das zu bewerten ist ja auch weder deine noch meine Aufgabe, Tatsache ist, dass es so bewertet wurde wie es das wurde. Dafür gab es Gründe, ebenso wie es welche dagegen gab und das ist nunmal die Krux an Rechtsprechung, am Ende gibt es halt keine objektive Gerechtigkeit :)
Wie ich schon sagte, ist die Neubewertung völlig gleich, weil es faktisch aufs Selbe hinauslaufen kann, siehe eben Gustl Mollath der, wäre es nur ein wenig anders gelaufen, wohl noch heute in Verwahrung wäre.
 
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