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70-Jährige wird für Filesharing verurteilt - obwohl sie keinen PC besitzt

Ja, dass klingt 100% nach dem Land in dem ich lebe.

Asozial und Kapitalistisch!
 
Ich hoffe, dass der Sohnemann am Netzwerk was ändert, damit es nicht mehr frei zugänglich ist. Ansonsten hat die Gute möglicherweise bald wieder eine Klage an der Backe.
 
War es nicht mal so dass Anbieter von solchen offenen Netzen nicht haftbar gemacht werden können wenn ein Fremder darüber z.b. filesharing betreibt?
 
Wenn ich hier jetzt sage, dass die Unschuldsvermutung herumgedreht wird und damit die Richter im Grunde gegen das Grundgesetz verstießen und sich selbst kriminalisiert haben dürften, oder man doch auch nicht den Besitzer eine Autos hinter Gitter setzt, wenn ein anderer gefahren ist, werde ich sicher wieder verwarnt wegen "Off Topic und Verschwörungsmythen" und der Beitrag von Jemanden gelöscht, der nicht einmal seinen Namen zeigt und keine Verantwortung übernimmt, wenn er einer anderen Person seine Stimme vernichtet.

Interessanterweise nachdem Bezug auf einen Beitrag eines Anwaltes nahm, der darauf hinwies, dass die Grundrechte schwerer wiegen als das Hausrecht. Sehr interessant.
 
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Sie wollen mit dieser Methode ein freies und offenes Netz schaffen, dass der Allgemeinheit zur Verfügung steht.

Allerdings versäumte der Sohn ein VPN zu nutzen, weshalb der Router umso leichter einem unbekannten Fremden zum Opfer fiel.
Ja, was denn jetzt? Wenn ich meinen Router der Allgemeinheit zur Verfügung stelle dann ist es doch klar, dass dort unbekannte Fremde meine Internetverbindung nutzen. :B
 
Die Kölnerin hingegen hätte einen anderen infrage kommenden Täter vorweisen müssen, um sich zu entlasten. Da sie dazu nicht in der Lage war, konnte sie die sogenannte "sekundäre Darlegungslast" nicht geltend machen. Dabei müsse "der Anschlussinhaber den Täter und die ladungsfähige Anschrift vortragen", wie Hubrig gegenüber Golem erklärte.
Moment, im Zuge der Ermittlung kam heraus, dass ihr Sohn ihren Router dahingehend manipuliert hatte, dass er unbekannten Dritten zugänglich gemacht wurde, aber sie kann keinen Täter vorweisen? Wieso wurde denn der Sohn nicht verurteilt oder lebt der in der selben Anschrift?

Grundsätzlich ist das Urteil ok, weil auch mit 70 gilt, Unwissen schützt vor Strafe nicht, wobei sich das Unwissen hier eher auf die Konsequenz der Handlung des Sohnes bezieht. als um den technischen Aspekt. Andernfalls würden künftige Filesharing-Netzwerke wohl in Seniorenheimen und Dörfern mit einem Durchschnittsalter von 60+ Hochkonjunktur haben.
 
Die Kölnerin hingegen hätte einen anderen infrage kommenden Täter vorweisen müssen, um sich zu entlasten. Da sie dazu nicht in der Lage war, konnte sie die sogenannte "sekundäre Darlegungslast" nicht geltend machen.

Wow. Sie musste ihre Unschuld beweisen indem sie einen konkreten anderen möglichen Täter benennt? Bei einem Anschluss der für Freifunk genutzt wurde? Allein diese Tatsache UND dass sie keinen PC besitzt reichten NICHT aus um ihre Schuld ausreichend in Frage zu stellen? Sie soll die Arbeit der ermittelnden Staatsanwaltschaft erledigen um nicht selbst verurteilt zu werden? WTF? Ich komm mir gerade vor wie in einem dystopischen SciFi Roman, kurz bevor die ganze Gesellschaft zusammen bricht.
 
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Bähhh, ist ja widerlich… Warner Bros. sollte ab in's Eck und sich eine Runde schämen.
Wau, da haben sie es aber der Raubmordkopiererszene gezeigt, die wird sich davon bestimmt nicht mehr erholen :mecker: .
 
Im Zweifel für den Angeklakten. Ach nein, war in Deutschland ja noch nie ein Thema.
 
Wow. Sie musste ihre Unschuld beweisen indem sie einen konkreten anderen möglichen Täter benennt? Bei einem Anschluss der für Freifunk genutzt wurde? Allein diese Tatsache UND dass sie keinen PC besitzt reichten NICHT aus um ihre Schuld ausreichend in Frage zu stellen? Sie soll die Arbeit der ermittelnden Staatsanwaltschaft erledigen um nicht selbst verurteilt zu werden? WTF? Ich komm mir gerade vor wie in einem dystopischen SciFi Roman, kurz bevor die ganze Gesellschaft zusammen bricht.

War das ein Strafprozess oder ein Zivilprozess? Im Artikel steht etwas von irgendeiner Firma, die die 70 jährige ausfindig gemacht, also kein staatsanwalt.
Die Frage nach Straf oder Zivil ist deshalb interessant, weil die Beweislast im Zivilprozess jede Seite selbst trägt. In dubio pro reo findet da m.E.n. keine Anwendung. Womit ich nicht sagen will, dass ich das Urteil begrüße, ganz im Gegenteil. Aber mit viel Fantasie könnte ich der Argumentation vom Gericht grundsätzlich folgen. Dass hier aber die falsche Person bestraft wird, müsste nicht nur dem Gericht sondern auch dem Kläger bewusst sein.
Wäre ich der Sohn, würde ich nen öffentlichen Spendenaufruf starten und die 2000€ in Münzen bei Warner abliefern, im Idealfall wird da auch noch medial drüber berichtet, wie die 70 jährige nen Kipplaster voll Cent-Münzen abliefert.
Ein Verfahren, bei dem wirklich alle beteiligten verloren haben. Abgesehen vom Kläger-Anwalt und der ominösen Firma, die die IP/Adresse ermittelt hat.
 
ehrlich gesagt, verstehe ich den sachverhalt nicht so ganz: "freifunk" ohne vpn? das geht doch überhaupt nicht.
oder hat der typ einfach einen für jedermann offenen gastzugang auf dem router seiner mutter eingerichtet?
 
Ich möchte explizit auf andere Beispiele verzichten. Aber dass es in solchen Fällen überhaupt noch zur Verurteilung kommt, finde ich skandalös. Bei Staatsanwaltschaften die - angeblich- unter einer Flut von Arbeit ersticken, in denen Briefe ala "Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt da kein Täter ermittelt werden konnte", verschickt werden wie Gutscheine aus dem nächsten Billig-Möbelhaus.
 
Zuletzt bearbeitet:
War das ein Strafprozess oder ein Zivilprozess?

Meiner Meinung anch sollte das überhaupt keinen Unterschied machen. Dass jemand als Täter für irgendeine Tat in irgendeinem Zusammenhang zur Verantwortung gezogen wird sollte imo nur möglich sein, wenn die Tat auch nachgewiesen werden kann. Egal ob nun die Staatsanwaltschaft klagt oder eine Privatperson oder ein Unternehmen oder ein Hamster.

Aber genau deshalb bin ich auch kein Jurist. Ich wäre dazu völlig ungeeignet, Gesetze einfach hinzunehmen ohne dass sich mir die Zehennägel aufrollen.
 
Bei manchen Sachen kann man auch nur noch traurig den Kopf schütteln. Zwar gilt grundsätzlich "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe", aber da würde meiner Meinung nach nur dann zutreffen, wenn sie tatsächlich etwas illegal runtergeladen hätte und nicht gewusst hätte, dass es illegal ist.

Das hier ist eher so, als würde jemand mir das Auto klauen, damit jemanden überfahren und ich komme dann dafür in den Knast.

Recht und Gerechtigkeit liegen leider manchmal weit auseinander.
 
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