• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Schöne neue Online-Welt; oder: Fick dich doch Steam!

NEIN, das ist FALSCH!!!
Hast du die Links von Spassbremse mal angesehen?
Du raffst es nicht - ich meine dass es TECHNISCH gesehen wie eine Lizenz ist - natürlich gehört Dir das Spiel, das sag ich doch verd#!!%& nochmal die ganze Zeit. Aber EFFEKTIV hast du halt einfach nur das Recht, das Spiel spielen zu können, genau wie du das Recht hast, mit ner Dauerkarte fürs Museum oder so immer ins Museum gehen zu können, wann immer du willst.

Das ganze muss eben nur mal endlich gesetzlich genau festgelegt werden. Und selbst dann ist die aber trotzdem die Frage: was ist, wenn Steam erst später merkt, dass der Code "illegal" war? MUSS Steam dann ausschließlich den Key-Anbieter in Anspruch nehmen und dem Kunden den Code behalten lassen?
 
Bitte? Das Urteil ist doch absolut verbraucherfreundlich? Was hast Du denn daran auszusetzen?
Ich sehe das überhaupt nicht als verbraucherfreundlich, sondern als absolut einseitig und willkürlich. Eine faire Lösung für alle Beteiligten ist es sicherlich nicht. Ich bin auch nicht der Meinung, dass man digitale Produkte generell nicht als klassisches Eigentum betrachten kann. Alleine schon deshalb, weil es verboten sein MUSS, digitale Produkte zu vervielfältigen. Wenn ich dir ein Auto verkaufen, dann ist es dein Eigentum und du kannst damit machen, was du willst. Wenn ich dir aber ein digitales Produkt verkaufe, dann muss ich dir verbieten können, dass du es beliebig vervielfältigst (die Gründe dafür liegen auf der Hand). Du hast dann nicht mehr das Recht, damit zu machen, was du willst, sprich es ist auch kein klassisches Eigentum mehr. Das ist eine Ebene, die bei physischen Produkten überhaupt nicht existiert, weshalb auch die Gesetze, die dafür gelten, für digitale Produkte nicht übertragbar sind. Lizenzen bzw. die Idee dahinter wurden geschaffen, um diesem Umstand und der Natur der Sache Rechnung zu tragen (ebenso wie DRM, das nur die technische Erzwingung der Lizenzidee darstellt).

Imo sind die Lizenzregeln, wie sie vorher galten, absolut richtig und wurden der Natur digitaler Produkte viel eher gerecht als das, was der EuGH dafür entschieden hat. Der EuGH hat hier in Ermangelung von Sachverstand und in Ermangelung von entsprechenden Gesetzen im trüben Wasser gefischt und die Angelegenheit in keinster Weise klarer gemacht.
 
Du raffst es nicht - ich meine dass es TECHNISCH gesehen wie eine Lizenz ist - natürlich gehört Dir das Spiel, das sag ich doch verd#!!%& nochmal die ganze Zeit. Aber EFFEKTIV hast du halt einfach nur das Recht, das Spiel spielen zu können, genau wie du das Recht hast, mit ner Dauerkarte fürs Museum oder so immer ins Museum gehen zu können, wann immer du willst.

Nein, das ist eben falsch! Weil das rechtlich eben völlig unterschiedliche Bedingungen sind. Bei einer Lizenz gehört dir etwas nicht, du hast also erheblich weniger Rechte, als wenn du etwas kaufst und es somit dein Eigentum ist.

Du darfst mit einer Software die dir gehört quasi alles in deinen privaten vier Wänden tun was du willst, etwa modden, an Freunde verleihen, verkaufen, vererben etc. bei einer Lizenz dürftest du das nicht, wenn das nicht in den Bedingungen aufgenommen ist.

Imo sind die Lizenzregeln, wie sie vorher galten, absolut richtig und wurden der Natur digitaler Produkte viel eher gerecht als das, was der EuGH dafür entschieden hat. Der EuGH hat hier in Ermangelung von Sachverstand und in Ermangelung von entsprechenden Gesetzen im trüben Wasser gefischt und die Angelegenheit in keinster Weise klarer gemacht.

Nein, die Lizenzregeln galten noch nie in Europa! Nur gab es früher keine bestimmenden Urteile. Und sorry, aber BGH und EuGH haben sicher mit Sachverstand in solchen Dingen als du und haben hier ausnahmsweise einmal ganz klar im Sinne der Verbraucher entschieden.
 
Nein, die Lizenzregeln galten noch nie in Europa! Nur gab es früher keine bestimmenden Urteile.
De facto galten Lizenzregeln sehr wohl. Und es gab und gibt zunächst mal keine Gesetze dafür bei uns. Daher tun sich die Gerichte auch mehr als schwer damit, weil einfach der Gesetzgeber seiner Aufgabe nicht nachkommt.

Und sorry, aber BGH und EuGH haben sicher mit Sachverstand in solchen Dingen als du und haben hier ausnahmsweise einmal ganz klar im Sinne der Verbraucher entschieden.
Zweifelhaft und nein. Lies dir doch bitte noch mal meinen letzten Post zur Gänze durch, dann verstehst du vielleicht endlich, warum digitale und physische Produkte grundverschieden sind und warum die Regeln und Gesetze für physische Produkte und das Eigentumsrecht an eben diesen nicht einfach so übertragbar ist auf digitale Produkte.
 
Mich kotzt es nun mal leider an, dass immer und immer wieder dieser Blödsinn von den Lizenzen verbreitet wird, weil Leute das dann leider glauben (so wie du jetzt ja auch). In Europa gibt es keine Lizenzen, du KAUFST eine Software und erwirbst damit das EIGENTUM. FERTIG! PUNKT!
Ähm, Nein.

"Eigentum" würde auch das geistige Eigentum beinhalten, und das hast du beim privaten Kauf einer Software definitiv nicht. Du darfst beispielsweise nicht einfach den Quellcode als Basis für eigene Produkte verwenden.

Was du "kaufst", ist genauso wie bei Büchern, Filmen, CDs, ... das Besitzrecht über die Kopie und die Nutzung im privaten(!) Rahmen. Du darfst weder öffentlich ein Buch vorlesen, eine CD ab- oder nachspielen, einen Film oder ein Spiel auf Großleinwand vorführen, ohne entsprechende Rechte extra einzuholen. (Eine Ausnahme ist das Zitatrecht)

Wenn ich dir ein Auto verkaufen, dann ist es dein Eigentum und du kannst damit machen, was du willst.
Auch ein Auto darfst du nicht einfach nachbauen, wenn du dir eine "Kopie" gekauft hast.

Nein, das ist eben falsch! Weil das rechtlich eben völlig unterschiedliche Bedingungen sind. Bei einer Lizenz gehört dir etwas nicht, du hast also erheblich weniger Rechte, als wenn du etwas kaufst und es somit dein Eigentum ist.
"Besitz" und "Eigentum" sind was Verschiedenes. ;)
 
So oder so:

Wäre evtl ein Thema, welches die Redaktion aufnehmen könnte
inkl rechtlicher Sachlage, welche das Ganze mit einem Anwalt durchleuchtet.
 
"Besitz" und "Eigentum" sind was Verschiedenes. ;)

Ach, Leute, wir müssen hier doch nicht wirklich das BGB durchkauen, oder? Und bevor der Einwand kommt, ja stimmt: Besitz und Eigentum sind natürlich was Verschiedenes. Wenn ich aber eine Software KAUFE und nicht explizit MIETE, dann erwerbe ich daran das Eigentum.

https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html

https://dejure.org/gesetze/BGB/903.html

und wichtig für's Verständnis:

Eigentum - Rechtslexikon

Auszug daraus:

Das umfassendste Sachenrecht. Es gibt dem Eigentümer die Befugnis, «soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben (zu) verfahren und andere von jeder Einwirkung aus(zu)schließen» (§903 BGB). Seine Befugnisse lassen sich in zwei Gruppen einteilen: Er darf die Sache besitzen und nutzen (zum Beispiel sie gebrauchen, verbrauchen, verarbeiten, wegwerfen), und er darf die Sache verwerten (zum Beispiel sie verkaufen oder verpfänden). Das Eigentum ist ein Grundrecht und wird im Grundgesetz garantiert (Art. 14 Abs. 1GG).

So, zusammenfassend:

Ja, man erwirbt das Eigentum an einer Sache und darf prinzipiell damit machen, was man möchte. Kopieren bzw. plagiieren ist aber aufgrund entsprechender Gesetze verboten. Was - und das ist der springende Punkt - ausdrücklich erlaubt ist es, sein Eigentum jederzeit verschenken, verleihen, vermieten und verkaufen zu dürfen. Und genau kollidiert über 100 Jahre altes Recht mit den Interessen der Content-Industrie, die dem gerne einen (technischen) Riegel vorschieben möchten.
 
Kopieren bzw. plagiieren ist aber aufgrund entsprechender Gesetze verboten.... ausdrücklich erlaubt ist es, sein Eigentum jederzeit verschenken, verleihen, vermieten und verkaufen zu dürfen.
Bei Filmen zB ist aber auch Vermieten / Verleihen gegen Entgelt nicht erlaubt ;) gibt ja extra teure Verleihversionen für Videotheken, und die hätten das ja schon längst weggeklagt, wenn es ungesetzlich wäre, bzw. auf die Verleihversionen geschissen und sich für viel weniger Kohle eine normale Version gekauft und diese dann vermietet.
 
@ Worrel und Scholdarr, nein ihr irrt euch, seht euch die Links an, die Spassbremse gepostet hat.

"Eigentum" würde auch das geistige Eigentum beinhalten, und das hast du beim privaten Kauf einer Software definitiv nicht. Du darfst beispielsweise nicht einfach den Quellcode als Basis für eigene Produkte verwenden.
Das ist Urheberrecht, das ist was völlig anderes.

Was du "kaufst", ist genauso wie bei Büchern, Filmen, CDs, ... das Besitzrecht über die Kopie und die Nutzung im privaten(!) Rahmen.
Nein, Eigentumsrecht! Besitz ist was anderes.

Du darfst weder öffentlich ein Buch vorlesen, eine CD ab- oder nachspielen, einen Film oder ein Spiel auf Großleinwand vorführen, ohne entsprechende Rechte extra einzuholen. (Eine Ausnahme ist das Zitatrecht)
Wegen Urheberrecht!

Auch ein Auto darfst du nicht einfach nachbauen, wenn du dir eine "Kopie" gekauft hast.
Wegen Urheberrecht!

"Besitz" und "Eigentum" sind was Verschiedenes. ;)
Richtig! Und beim Kauf einer Software erwirbst du laut unserem Gesetz das Eigentum.

De facto galten Lizenzregeln sehr wohl.
Nein, gelten sie nicht. Es gilt der Kaufvertrag, dass ist die einzige gültige Lizenz. Diese Lizenz schließt du mit dem Verkäufer ab, nicht mit dem Hersteller. Dort muss ALLES geregelt sein. Alles was nachträglich durch EULAs oder irgend so einen Blödsinn dir erklärt wird ist in Deutschland nichtig, da dir das hätte spezifisch VOR dem Kauf vorgelegt werden müssen. Und dann hättest du dem zustimmen müssen und erst danach wäre es zu einer Kaufhandlung gekommen.

Und es gab und gibt zunächst mal keine Gesetze dafür bei uns. Daher tun sich die Gerichte auch mehr als schwer damit, weil einfach der Gesetzgeber seiner Aufgabe nicht nachkommt.
Natürlich gibt es Gesetze dafür. Das BGB hat entschieden das Software wie eine Sache zu behandeln ist entsprechend gelten die gleichen Paragraphen dafür.

Zweifelhaft und nein. Lies dir doch bitte noch mal meinen letzten Post zur Gänze durch, dann verstehst du vielleicht endlich, warum digitale und physische Produkte grundverschieden sind und warum die Regeln und Gesetze für physische Produkte und das Eigentumsrecht an eben diesen nicht einfach so übertragbar ist auf digitale Produkte.
Du sagst, sie sind grundverschieden, der Bundesgerichtshof sowie der Europäische Gerichtshof sagen aber was anderes. Und die haben nun mal mehr zu sagen als du ... ;)
 
"Besitz" und "Eigentum" sind was Verschiedenes. ;)
Stimmt, ich war da etwas undifferenziert.

Was du "kaufst", ist genauso wie bei Büchern, Filmen, CDs, ... das Besitzrecht über die Kopie und die Nutzung im privaten(!) Rahmen. Du darfst weder öffentlich ein Buch vorlesen, eine CD ab- oder nachspielen, einen Film oder ein Spiel auf Großleinwand vorführen, ohne entsprechende Rechte extra einzuholen. (Eine Ausnahme ist das Zitatrecht)
Und das Wiederverkaufsrecht. Und genau da wird es kompliziert...

Auch ein Auto darfst du nicht einfach nachbauen, wenn du dir eine "Kopie" gekauft hast.
Das ist was völlig anderes, das sollte dir doch klar sein.. ;)

@ Worrel und Scholdarr, nein ihr irrt euch, seht euch die Links an, die Spassbremse gepostet hat.
Du verstehst immer noch nicht, worum es mir geht. Die Richter können nur auf Basis der aktuellen Gesetzeslage urteilen. Und die ist äußerst dürftig bzw. völlig unzureichend für digitale Produkte. Deshalb fordere ich, dass die Gesetze geändert werden, womit auch so ein Urteil wie vom EuGH wieder aufgehoben wird.

Und genau kollidiert über 100 Jahre altes Recht mit den Interessen der Content-Industrie, die dem gerne einen (technischen) Riegel vorschieben möchten.
Was imo auch völlig richtig ist, weil ein digitales Produkt nun mal völlig anders funktioniert als ein physisches Produkt. Es unterliegt weder einem Alterungs- und Abnutzungseffekt, noch kann man die Vervielfältigung ohne technische Gegenmaßnahmen einschränken. Daher würde ich ein neues Gesetz für digitale Produkte begrüßen, das Herstellern eindeutig das Recht zuspricht, ihre digitalen Produkte so zu verkaufen, dass ein Wiederverkauf (und Vermietung/Schenkung/Verleihung) untersagt ist. Sprich: man kann zwar das digitale Produkt als Besitz erwerben, aber nicht das Verkaufsrecht daran. Und um Produkte vor illegaler Vervielfältigung zu schützen muss imo auch DRM erlaubt sein, solange das dem Kunden absolut transparent dargelegt wird. Und das ist de facto der Zustand, den wir gerade haben, nur müsste der endlich mal gesetzlich eindeutig festgeschrieben werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Filmen zB ist aber auch Vermieten / Verleihen gegen Entgelt nicht erlaubt ;) gibt ja extra teure Verleihversionen für Videotheken, und die hätten das ja schon längst weggeklagt, wenn es ungesetzlich wäre, bzw. auf die Verleihversionen geschissen und sich für viel weniger Kohle eine normale Version gekauft und diese dann vermietet.

Ja, das ist auch wieder so ein Fall, der durch bestimmte Gesetze eingeschränkt ist.

Ja, Recht funktioniert so, es gibt ein Gesetz, das erstmal A/B/C ausdrücklich erlaubt bzw. verbietet und dann "Subgesetze" A1/B1/C1 etc., die das Ganze wieder einschränken. :B
 
Und das Wiederverkaufsrecht. Und genau da wird es kompliziert...
Eigentlich nicht, es ist nur dumm gelöst. Das Urteil bei der Klage der Verbraucherzentrale gegen Valve vor einigen Jahren war halt leider nur ein halber Gewinn. Wie ausgeführt, die Software gehört dir, du bist der Eigentümer, und du darfst sie auch weiter verkaufen.
Da die Software bei Steam aber an den Steam Account gebunden ist, hast du die Arschkarte, weil Steam nämlich nicht dir sondern Valve gehört und wenn die eine Keyübertragung nicht anbieten, dann tun die das halt eben nicht. Damit kannst du die Software zwar theoretisch verkaufen, nur nützt das dem Käufer nichts, weil der Key schon an dein Konto (das Valve gehört) gebunden ist und sich nicht neu aktivieren lässt.
 
Mal nur eine Idee:

diese ganzen Softwaren heutzutage benötigen ja fast immer Internetzugang, um Inhalte/Zusätze usw aus dem Internet zu beziehen.
Diese Inhalte/Zusätze usw. liegen demnach nicht im Eigentum der restlichen Software(die CD mit dem eingebrannten Programm).
 
Eigentlich nicht, es ist nur dumm gelöst. Das Urteil bei der Klage der Verbraucherzentrale gegen Valve vor einigen Jahren war halt leider nur ein halber Gewinn. Wie ausgeführt, die Software gehört dir, du bist der Eigentümer, und du darfst sie auch weiter verkaufen.
Ich denke aber, dass das falsch ist bzw. die Gesetze hier nicht mit der Wirklichkeit zusammen passen und deshalb geändert werden sollten. Ich weiß nicht, wie oft ich das noch wiederholen soll. Und dass digitale Produkte anderes sind als physische Produkte ist offensichtlich. Keine Ahnung, warum du das so konsequent ignorierst.

Da die Software bei Steam aber an den Steam Account gebunden ist, hast du die Arschkarte, weil Steam nämlich nicht dir sondern Valve gehört und wenn die eine Keyübertragung nicht anbieten, dann tun die das halt eben nicht. Damit kannst du die Software zwar theoretisch verkaufen, nur nützt das dem Käufer nichts, weil der Key schon an dein Konto (das Valve gehört) gebunden ist und sich nicht neu aktivieren lässt.
Würde man das Wiederverkaufsrecht gesetzlich ausschließen für digitale Produkte (bzw. dem Hersteller die Entscheidung darüber überlassen), dann würde es diese gesamte Problematik überhaupt nicht geben.
 
Ich denke aber, dass das falsch ist bzw. die Gesetze hier nicht mit der Wirklichkeit zusammen passen und deshalb geändert werden sollten. Ich weiß nicht, wie oft ich das noch wiederholen soll. Und dass digitale Produkte anderes sind als physische Produkte ist offensichtlich. Keine Ahnung, warum du das so konsequent ignorierst.

Würde man das Wiederverkaufsrecht gesetzlich ausschließen für digitale Produkte (bzw. dem Hersteller die Entscheidung darüber überlassen), dann würde es diese gesamte Problematik überhaupt nicht geben.

Tja, das ist ja schön, dass du das denkst und möchtest, nur ist das Gesetz eben ein völlig anderes, egal ob du es für falsch hältst, das sich für den Verbraucher und gegen die Macht der Konzerne entschieden hat. Zumindest eben zum Teil bisher. Und ich hoffe wirklich, dass sich die Verbraucherrechte auf lange Sicht durchsetzen und man nicht wie bisher bei Accounts dem Wohlwollen der Industrie ausgesetzt ist.
 
Würde man das Wiederverkaufsrecht gesetzlich ausschließen für digitale Produkte (bzw. dem Hersteller die Entscheidung darüber überlassen), dann würde es diese gesamte Problematik überhaupt nicht geben.

Aus Dir wird man nicht schlau.

Normalerweise argumentierst Du gerne wie eine Reinkarnation von Marx/Lenin selig, aber hier hat man jetzt das Gefühl, Du hast Deine Einstellung um 180° gedreht... :B

Es ist ja nun nicht so, dass die Contentindustrie darben würde. Klar ist es prima, wenn sie auf Kosten der Verbraucher ihre Profite weiter steigern können, indem sie durch lustige Rechtskonstrukte die Rechte der Verbraucher, wie z. B. Wiederverkauf, aushebeln bzw. einschränken, aber zum Glück sehen das die Gerichte *eigentlich* anders.
 
Aus Dir wird man nicht schlau.

Normalerweise argumentierst Du gerne wie eine Reinkarnation von Marx/Lenin selig, aber hier hat man jetzt das Gefühl, Du hast Deine Einstellung um 180° gedreht... :B
Nicht im Geringsten. Und was jetzt Marx (Lenin? Ich bitte dich...) mit dem Wiederverkaufsrecht für digitale Spiele zu tun haben soll, das weißt wohl auch nur du selbst (und wohl auch, warum du aus der Sache jetzt wieder eine persönliche Geschichte machen musst)...

Aber dass hier die NATUR digitaler Produkte so konsequent ignoriert wird, das ist imo traurig und nicht im Geringsten zielführend. Hier wird nur gebetsmühlenartig vorgebetet, dass das Wiederverkaufsrecht ja so prima sei, aber es wird kein Gedanke daran verschwendet, ob das in diesem speziellen Fall auch wirklich Sinn macht und den Markt insgesamt besser macht für alle. Das ist imo einfach nur undifferenziert, geradezu dogmatisch...

Es ist ja nun nicht so, dass die Contentindustrie darben würde. Klar ist es prima, wenn sie auf Kosten der Verbraucher ihre Profite weiter steigern können, indem sie durch lustige Rechtskonstrukte die Rechte der Verbraucher, wie z. B. Wiederverkauf, aushebeln bzw. einschränken, aber zum Glück sehen das die Gerichte *eigentlich* anders.
Das geht nicht auf Kosten der Verbraucher. Der Käufer muss heute für digitale Produkte nicht mehr bezahlen als früher für analoge/physische. Ganz im Gegenteil, der digitale Markt ist sehr dynamisch und gut für den Verbraucher gerade dann, wenn man ihn reglementiert.

Tja, das ist ja schön, dass du das denkst und möchtest, nur ist das Gesetz eben ein völlig anderes, egal ob du es für falsch hältst,
Wow, Captain Obvious is speaking...

das sich für den Verbraucher und gegen die Macht der Konzerne entschieden hat. Zumindest eben zum Teil bisher.
Ähm, nein. Es gibt überhaupt kein Gesetz, das sich speziell mit den Eigentum- und Besitzrechten digitaler Güter befasst. Da hat sich überhaupt keiner "für den Verbraucher und gegen die Macht der Konzerne entschieden". Eigentlich hat überhaupt keiner was entschieden. Die damit befassten Richter mussten schlicht ein Gesetz anwenden bzw. interpretieren, das mehr schlecht als recht auf den Sachverhalt passt, weil der Gesetzgeber schon seit Jahren schläft.

Und ich hoffe wirklich, dass sich die Verbraucherrechte auf lange Sicht durchsetzen und man nicht wie bisher bei Accounts dem Wohlwollen der Industrie ausgesetzt ist.
Am Ende ist eine faire Lösung für alle, die den besonderen Merkmalen des Marktes und des Produktes Rechnung trägt, die beste Lösung. Die Bindung an Accounts samt DRM ist da bisher die beste Lösung, die dem Verkäufer eine bestimmte Sicherheit bringt und dem Käufer günstige Preise beschert, inklusive einer großen Preisflexibilität.
 
Nicht im Geringsten. Und was jetzt Marx (Lenin? Ich bitte dich...) mit dem Wiederverkaufsrecht für digitale Spiele zu tun haben soll, das weißt wohl auch nur du selbst...

Du hast mich schon verstanden, wie es übrigens auch jeder andere, der hier mitliest, problemlos verstanden hat. =)

Aber dass hier die NATUR digitaler Produkte so konsequent ignoriert wird, das ist schon traurig...

Die "Natur" der Produkte spielt keine Rolle, auch wenn das gerne als Argument vorgeschoben wird. Ein "digitales" Produkt ist genauso handelbar, wie jede andere Ware auch.

Das einzige Argument, das ist bereit bin gelten zu lassen, ist der Umstand, dass bei digitalen Gütern, wie z. B. Videospielen, keine "Verschlechterung" durch den Gebrauch eintritt, d. h., wenn ich ein Spiel gebraucht verkaufe, erhält der Käufer eine 100% identische Version im Vergleich zu einem Neukauf, ergo hat der Anbieter der teuren Neuware insofern (theoretisch) ein Nachsehen.
Dies ließe sich aber auch ggf. durch "einmalige" Extras für Erstkäufer technisch regeln, bei Deus Ex: Mankind Divided gibt's z. B. so einen Ansatz; nur einmal nutzbare Goodies - der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt.

Ich denke, im Interesse aller Beteiligten wird sich früher oder später sowieso eine "Games-as-a-service"-Einstellung durchsetzen. Spiele, die nur noch gemietet werden und nicht mehr gekauft.
Dann passt's auch rechtlich.
 
Du hast mich schon verstanden, wie es übrigens auch jeder andere, der hier mitliest, problemlos verstanden hat. =)
Dass du mal einen unreflektierten Seitenhieb in meine Richtung abgeben wolltest? Ja, das hab ich schon verstanden...

Die "Natur" der Produkte spielt keine Rolle, auch wenn das gerne als Argument vorgeschoben wird. Ein "digitales" Produkt ist genauso handelbar, wie jede andere Ware auch.

Das einzige Argument, das ist bereit bin gelten zu lassen, ist der Umstand, dass bei digitalen Gütern, wie z. B. Videospielen, keine "Verschlechterung" durch den Gebrauch eintritt, d. h., wenn ich ein Spiel gebraucht verkaufe, erhält der Käufer eine 100% identische Version im Vergleich zu einem Neukauf, ergo hat der Anbieter der teuren Neuware insofern (theoretisch) ein Nachsehen.
Lustig, wie du dir in zwei aufeinander folgenden Sätzen direkt selbst widersprechen kannst. ;)

Dies ließe sich aber auch ggf. durch "einmalige" Extras für Erstkäufer technisch regeln, bei Deus Ex: Mankind Divided gibt's z. B. so einen Ansatz; nur einmal nutzbare Goodies - der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt.
Das ist in der Tat ein Grund, warum es so viele DLCs gibt, auch schon zum Release (die berühmte-berüchtigten Day-One-DLCs gibt es eigentlich ausschließlich deswegen). Inwieweit das aber jetzt besonders kundenfreundlich sein soll, weiß ich auch nicht... :B

Ich denke, im Interesse aller Beteiligten wird sich früher oder später sowieso eine "Games-as-a-service"-Einstellung durchsetzen. Spiele, die nur noch gemietet werden und nicht mehr gekauft.
Dann passt's auch rechtlich.
Im Prinzip ist das doch genau das, was einer Lizenz zugrunde liegt. Eine Lizenz bedeutet schlicht, dass man digitale Produkte praktisch zeitlich unbegrenzt "mietet". Und ja, ich denke auch, dass das im Sinne aller Beteiligten wäre (bzw. schon ist). ;)
 
Lustig, wie du dir in zwei aufeinander folgenden Sätzen direkt selbst widersprechen kannst. ;)

Das ist kein Widerspruch. Da ich durchaus immer selbstkritisch kommentiere, räume ich natürlich auch mögliche Ausnahmen ein - das ist einfach nur guter Diskussionsstil. :)

Daran könntest Du bisweilen übrigens ein wenig arbeiten; nicht immer so verbissen und rechthaberisch zu argumentieren, andere Meinungen zu akzeptieren und generell ein wenig konzilianter aufzutreten.
Das ist weder als Seitenhieb, noch als Beleidigung zu verstehen, sondern als wohlmeinender Rat gedacht. ;)
 
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