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Mass Effect 3: SciFi-Rollenspiel kommt ungeschnitten nach Deutschland - USK-Einstufung steht fest

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Zum Artikel: Mass Effect 3: SciFi-Rollenspiel kommt ungeschnitten nach Deutschland - USK-Einstufung steht fest
 
Wenn man bedenkt, dass vor 15 Jahren diverse 'Shooter' indiziert wurden, nur weil man eine Waffe in der Hand hielt und heute viele Shooter so locker ungeschnitten und oft ab 16 auf den Markt kommen, muss man das der USK schon hoch anrechnen.
 
Das stimmt. Umso absonderlicher ist es, dass man das Video hier erst ab 23 Uhr sehen darf. Da liege ich als braver Student doch längst im Bett. :) Im Ernst, ist doch vollkommen sinnfrei, auf Youtube kann der enttäuschte 13-jährige es ja ohne Probleme sehen.
 
Wenn man bedenkt, dass vor 15 Jahren diverse 'Shooter' indiziert wurden, nur weil man eine Waffe in der Hand hielt und heute viele Shooter so locker ungeschnitten und oft ab 16 auf den Markt kommen, muss man das der USK schon hoch anrechnen.

nja
vorallem wenn man sich anschaut was da verboten wurde, ich mein, Minecraft hat da ne bessere Grafik als Doom oder Quake und außer bisschen Rote Vierecke und ziemlich abstracke Viecher war da ja nicht viel, eigentlich ja ein Witz, aber naja, Gutmenschen brauchen halt einen Grund und nachdem man diesem bösen Heavy Metal nicht mehr die Schuld geben konnte

wobei, naja, bei Mass Effect hät mich das jetzt nicht wirklich gestört wenn da Schnitte wären, das ist für mich erster bei so Spielen wie Bulletstorm interesant
 
Also das nervt echt. Das Hitman-Video kann ich mir auch nicht ansehen. Gäbe es denn keine Möglichkeit die Videos für registrierte, volljährige Nutzer freizuschalten?
 
Das stimmt. Umso absonderlicher ist es, dass man das Video hier erst ab 23 Uhr sehen darf. Da liege ich als braver Student doch längst im Bett. :) Im Ernst, ist doch vollkommen sinnfrei, auf Youtube kann der enttäuschte 13-jährige es ja ohne Probleme sehen.

naja, das ist halt irgendwo die Deutsche Politik, vor 20 Jahren hat das ja vielleicht noch entfernt Sinn gemacht das so bestimmte Dinge erst ab einer bestimmten Uhrzeit gezeigt werden dürfen, da ist man ja auch früher ins Bett bzw. da hatte man nur einen Fernseher in der Wohnung und nicht in jedem Raum einen
Aber heute ist das halt schon Sinnlos

btw.: was mich nur wundert, ist das Video nicht ab 16? Eigentlich müsste man das doch dann schon viel früher sehen können
 
Also das nervt echt. Das Hitman-Video kann ich mir auch nicht ansehen. Gäbe es denn keine Möglichkeit die Videos für registrierte, volljährige Nutzer freizuschalten?

Die Frage ist halt, ob diese Videos hier direkt von PCG kommen. Wenn sie es nur von einer anderen Seite verlinken, dann haben sie darauf gar keinen Einfluss.

Aber du hast vollkommen recht. Eine Zeit von 23-6 Uhr ist absolut sinnfrei, weil da die meisten Menschen schlafen. Der Großteil der Leute ist doch meist so zwischen 19 und 23 uhr online, würde ich sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was sollte man bei Mass Effect auch groß schneiden? :|
Kommt wenig überraschend, ist aber natürlich trotzdem erwähnenswert.

Jetzt bin ich gespannt ob Max Payne 3 geschnitten wird, bzw ob ich die Coll edit abbestellen muss...
 
Frechheit, dass ihr das Video auch Menschen ausserhalb von Deutschland erst nach 23:00 zeigen wollt.
 
Frechheit, dass ihr das Video auch Menschen ausserhalb von Deutschland erst nach 23:00 zeigen wollt.
Ich glaube es geht nicht darum, woher die Nutzer kommen, sondern wo Computec ihren Gerichtsstand hat. Denk ich mal.

Und um "Willen" geht es dabei wohl eher auch weniger. Würde es nach dem puren Willen gehen, bin ich sicher, würden die Videos hier 24/7 gezeigt.
 
Vor allem schreibt die JMStV diese Zeitbeschränkung überhaupt nicht vor. Die bisherige Regelung, nach der man eine Alterskennzeichnung bestätigen musste, reicht auch nach dem neuen Gesetz völlig aus!

So macht man sein eigenes Onlineangebot kaputt und gängelt seine erwachsenen Leser, tolle Leistung, PC Games!
:(
 
Vor allem schreibt die JMStV diese Zeitbeschränkung überhaupt nicht vor. Die bisherige Regelung, nach der man eine Alterskennzeichnung bestätigen musste, reicht auch nach dem neuen Gesetz völlig aus!

So macht man sein eigenes Onlineangebot kaputt und gängelt seine erwachsenen Leser, tolle Leistung, PC Games!
:(

Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er 1.) durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder 2.) die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen.

Ist eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Kinder oder Jugendliche anzunehmen, erfüllt der Anbieter seine Verpflichtung, wenn das Angebot nur zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird. Gleiches gilt, wenn eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren zu befürchten ist, wenn das Angebot nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird.

Kann ich da natürlich nur auf eine ergoogelte Quelle berufen, da ich kein Jurist bin.^^
Jugendschutz im Internet - Rechtsanwalt & Rechtsberatung: IT-Rechtsinfo.de
 
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