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News - Heise vs. Musikindustrie: BGH entscheidet im Link-Streit zugunsten des IT-Verlages

MichaelBonke

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Zum Artikel: http://www.pcgames.de/aid,794356
 
Und das hat auf PCG was zu suchen weil...?

Mir ist klar, dass es auf dieser Seite nicht nur um Computerspiele geht, aber diese News ist so extrem Themenfremd dass mir überhaupt keine Erklärung einfällt warum die hier sein sollte.
 
Und das hat auf PCG was zu suchen weil...?

Mir ist klar, dass es auf dieser Seite nicht nur um Computerspiele geht, aber diese News ist so extrem Themenfremd dass mir überhaupt keine Erklärung einfällt warum die hier sein sollte.
Wie im Artikel deutlich wird ist Heise so eine der ersten Adressen für seriösen Journalismus im IT-Bereich und damit ist die News potentiell für alle ITler interessant. Da unter den PC-Spielern ein recht hoher Anteil von ITler zu verzeichnen ist, ist diese News für einen Teil der PC-Spieler interessant.

Quod erat demonstrandum ⨅

:oink:
 
Das Verwenden in Deutschland ist dementsprechend verboten und unter Strafe gestellt.
Lasst demnächst mal bitte die Artikel von jemandem Schreiben der Ahnung vom Thema hat, die Aussage ist einfach nur falsch.
 
Das Verwenden in Deutschland ist dementsprechend verboten und unter Strafe gestellt.
Lasst demnächst mal bitte die Artikel von jemandem Schreiben der Ahnung vom Thema hat, die Aussage ist einfach nur falsch.


Klär mich auf. :]
edit:
Ich ergänze mal was, vielleicht bist du dann einverstanden.
Das Programm darf man ganz normal verwenden., da ist nix verboten. Strafbar wirds erst wenn man für den einen technisch wirksamen Kopierschutz umgeht und dies nicht für private Zwecke macht. Mit anderen Worten, wenn man es nicht gewerblich einsetzt kann man es problemlos verwenden. Und ob ein Kopierschutz wirksam ist wenn man ihn mittels eines einfachen Programms umgehen kann ist auch diskutabel.

Ich dachte eigentlich, wenn man schon über Raubkopien berichtet hätte man auch jemandem im Hause der sich dann mit dem Urheberrecht auskennt, denn um das gehts ja in beiden Fällen.
 
Mit anderen Worten, wenn man es nicht gewerblich einsetzt kann man es problemlos verwenden.

Das ist so nicht richtig.
Zwar ist eine rein private Nutzung nicht strafbar, legal ist sie deshalb also noch lange nicht.
Denn dem Rechteinhaber hat -rein theoretisch zumindest- einen zivilrechtlichen Anspruch auf für diesen Fall!
Ich geb' dir Recht, dass "verboten" nicht juristisch astrein ist, aber wir befinden uns hier eben auch nicht in ein einem Rechtsforum.

Generell strafbar ist die Nutzung allerdings in der Tat nicht, deswegen meine Ergänzung im Text. Hab' ich gepennt.
 
Es ist immer wieder ein Grund zur Freude wenn die MI eins auf den Deckel kriegt.

PS: Und ja, ich finde diese News relevant. Ich habe sie zwar vorhin schon bei heise direkt gelesen (und bei der grünen Welle mitgemacht :-D), aber von Interesse dürfte sie auch hier sein.
 
Und das hat auf PCG was zu suchen weil...?

Mir ist klar, dass es auf dieser Seite nicht nur um Computerspiele geht, aber diese News ist so extrem Themenfremd dass mir überhaupt keine Erklärung einfällt warum die hier sein sollte.
Wie im Artikel deutlich wird ist Heise so eine der ersten Adressen für seriösen Journalismus im IT-Bereich und damit ist die News potentiell für alle ITler interessant. Da unter den PC-Spielern ein recht hoher Anteil von ITler zu verzeichnen ist, ist diese News für einen Teil der PC-Spieler interessant.

Quod erat demonstrandum ⨅

:oink:
Würde der "hohe Anteil an IT-lern" die News nicht auf heise lesen? Ich habe die News zumindest da gelesen, warum nochmal hier? Nach der gleichen Logik sollten hier auch z.B. MTG News erscheinen :)
 
Das ist so nicht richtig.
Zwar ist eine rein private Nutzung nicht strafbar, legal ist sie deshalb also noch lange nicht.

Denn dem Rechteinhaber hat -rein theoretisch zumindest- einen zivilrechtlichen Anspruch auf für diesen Fall!
Du weißt was legal bedeutet? Das es gesetzmäßig ist. Wie soll also
bitte etwas was per Gesetz erlaubt ist nicht legal/gesetzmäßig sein? Das
widerspricht sich.


Auf welcher Grundlage soll er denn einen Anspruch haben? Dafür müsste man erst mal etwas illegales getan habe oder entsprechende Vorschriften missachtet haben, was ja aber nun einmal nicht der Fall ist da mir das Gesetz es ja erlaubt.
 
AW: News - Heise: Erfolg vor Gericht im Link-Streit mit der Musikindustrie

also meines wissens nach ist das umgehen des kopierschutzes auch für die private nutzung nicht erlaubt, da muss ich bonke recht geben. was hingegen im artikel nicht stimmt ist die aussage das die verwendung der software verboten ist, sie darf natürlich verwendet werden, solange (!) man damit keinen kopierschutz umgeht.
 
Das ist so nicht richtig.
Zwar ist eine rein private Nutzung nicht strafbar, legal ist sie deshalb also noch lange nicht.

Denn dem Rechteinhaber hat -rein theoretisch zumindest- einen zivilrechtlichen Anspruch auf für diesen Fall!
Du weißt was legal bedeutet? Das es gesetzmäßig ist. Wie soll also
bitte etwas was per Gesetz erlaubt ist nicht legal/gesetzmäßig sein? Das
widerspricht sich.


Auf welcher Grundlage soll er denn einen Anspruch haben? Dafür müsste man erst mal etwas illegales getan habe oder entsprechende Vorschriften missachtet haben, was ja aber nun einmal nicht der Fall ist da mir das Gesetz es ja erlaubt.

Versteh' mich jetzt bitte nicht falsch - aber an der Stelle bist es offenbar du, der keine Ahnung, von der Materie hat.
Und ja, ich weiß was legal bedeutet. :-D
Habe die Ehre.
 
Versteh' mich jetzt bitte nicht falsch - aber an der Stelle bist es offenbar du, der keine Ahnung, von der Materie hat.
Und ja, ich weiß was legal bedeutet. :-D
Habe die Ehre.
Achso, wenn man keine Argumente mehr hat, wird der andere für blöd erklärt und man selbst als wissend dargestellt obwohl man gleich am Anfang bewiesen hat, dass das Gegenteil der Fall ist.

Auch ne Variante zu sagen ich habe keine Ahnung, aber tu mal so als ob ich welche hätte.

Du hattest dein Jurastudium nochmal wo gemacht? Bzw. was ist deine Expertise zum Thema Urheberrecht?
 
AW: News - Heise: Erfolg vor Gericht im Link-Streit mit der Musikindustrie

also meines wissens nach ist das umgehen des kopierschutzes auch für die private nutzung nicht erlaubt, da muss ich bonke recht geben. was hingegen im artikel nicht stimmt ist die aussage das die verwendung der software verboten ist, sie darf natürlich verwendet werden, solange (!) man damit keinen kopierschutz umgeht.
Lies dir doch einfach mal §108b UrhG durch, da stehts explizit drin das man es als Privatperson kann.
 
Achso, wenn man keine Argumente mehr hat, wird der andere für blöd erklärt und man selbst als wissend dargestellt obwohl man gleich am Anfang bewiesen hat, dass das Gegenteil der Fall ist.

Auch ne Variante zu sagen ich habe keine Ahnung, aber tu mal so als ob ich welche hätte.

Jetzt mal ganz ruhig. Ich hab hier keinen als blöd hingestellt. Sollte das so rübergekommen sein: Sorry.

Es ist nur eben so, wie ich sage: Die Privatkopie ist nicht strafbewehrt, so weit sind wird uns -denke ich- einig.
Allerdings kann/ könnte der Rechteinhaber dennoch zivilrechtliche Ansprüche gegen den Kopierenden geltend machen.

Du hattest dein Jurastudium nochmal wo gemacht?
Dazu sag' ich jetzt mal nix. ;)
 
Achso, wenn man keine Argumente mehr hat, wird der andere für blöd erklärt und man selbst als wissend dargestellt obwohl man gleich am Anfang bewiesen hat, dass das Gegenteil der Fall ist.

Auch ne Variante zu sagen ich habe keine Ahnung, aber tu mal so als ob ich welche hätte.

Jetzt mal ganz ruhig. Ich hab hier keinen als blöd hingestellt. Sollte das so rübergekommen sein: Sorry.

Es ist nur eben so, wie ich sage: Die Privatkopie ist nicht strafbewehrt, so weit sind wird uns -denke ich- einig.
Allerdings kann/ könnte der Rechteinhaber dennoch zivilrechtliche Ansprüche gegen den Kopierenden geltend machen.

Du hattest dein Jurastudium nochmal wo gemacht?
Dazu sag' ich jetzt mal nix. ;)
Dann solltest du auch nicht sagen das der andere keine Ahnung hat, das ist das gleiche nur anders ausgedrückt.

Richtig, der Rechteinhaber kann vielleicht Ansprüche geltend machen, aber mit Sicherheit nicht aufgrund des Einsatzes der Software, sondern aufgrund dessen was mit der Kopie geschieht. Wie die Kopie dabei zustande gekommen ist, spielt aber keine Rolle. AnyDVD selbst führt aber an sich zu keinem zivilrechtlichen Anspruch wenn man es privat einsetzt. Du vermischst da gerade §108b UrhG mit einigen anderen Paragraphen die dann möglicherweise greifen, z.B. §§97 & 106 UrhG, was aber dann nix mehr mit AnyDVD zu tun hat um das es hier geht. ;)
 
Richtig, der Rechteinhaber kann vielleicht Ansprüche geltend machen, aber mit Sicherheit nicht aufgrund des Einsatzes der Software, sondern aufgrund dessen was mit der Kopie geschieht. Wie die Kopie dabei zustande gekommen ist, spielt aber keine Rolle. AnyDVD selbst führt aber an sich zu keinem zivilrechtlichen Anspruch wenn man es privat einsetzt. Du vermischst da gerade §108b UrhG mit einigen anderen Paragraphen die dann möglicherweise greifen, z.B. §§97 & 106 UrhG, was aber dann nix mehr mit AnyDVD zu tun hat um das es hier geht. ;)
Da muss ich, so Leid es mir ja tut, widersprechen:
§ 108b I UrhG schließt wie gesagt lediglich die Strafverfolgung aus.
Allerdings bleibt eine Privatkopie im Falle des Umgehens eines wirksamen Kopierschutzes (Diskussion darüber ersparen wir uns bitte) -durch AnyDVD- ein Verstoß gegen 95 a UrhG.
Daran ändert der 108 nichts.
 
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