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News - Preispanne bei Amazon: Fehler machte Blu-rays spottbillig

David Martin

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Zum Artikel: http://www.pcgames.de/aid,775853
 
tja da seh ich mich gleich mal wieder bestätigt weshalb ich noch immer nicht online einkaufen gehe, denn wenn das dem Händler im Geschäft hier um die Ecke passiert muss er mir den Gegenstand zu dem Preis verkaufen zu dem er angeschrieben ist, und wenn dieser Preis falsch ist, ist das nicht meine Sache und er kann auch nix stornieren sondern muss es mir zu dem angeschriebenen Preis verkaufen. fyi ich lebe in der Schweiz.
 
Tja ich sag ja immer wenn Filme, Spiele und Musik anständige Preise hätten gäbs kein Raubkopiererproblem und der Kram würde sich wie blöd verkaufen :-D
 
tja da seh ich mich gleich mal wieder bestätigt weshalb ich noch immer nicht online einkaufen gehe, denn wenn das dem Händler im Geschäft hier um die Ecke passiert muss er mir den Gegenstand zu dem Preis verkaufen zu dem er angeschrieben ist, und wenn dieser Preis falsch ist, ist das nicht meine Sache und er kann auch nix stornieren sondern muss es mir zu dem angeschriebenen Preis verkaufen. fyi ich lebe in der Schweiz.
in Deutschland ist das auch in Läden so. Wenn auf dem Schild was falsches steht, muss der Verkäufer das nicht zu dem Preis verkaufen. Er muss lediglich sofort das Preisschild ändern. Also egal ob Internetkauf oder net :P
 
@Amoebius: Der Händler muss in Deutschland nicht den ausgezeichneten Preis von Dir verlangen. Er gibt sein Verkaufsangebot erst dann ab, wenn er an der Kasse den Preis für Deinen Einkauf nennt. Dies ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass der Händler sein Verkaufsangebot mit der Auszeichnung des Artikels abgibt!
 
tja da seh ich mich gleich mal wieder bestätigt weshalb ich noch immer nicht online einkaufen gehe, denn wenn das dem Händler im Geschäft hier um die Ecke passiert muss er mir den Gegenstand zu dem Preis verkaufen zu dem er angeschrieben ist, und wenn dieser Preis falsch ist, ist das nicht meine Sache und er kann auch nix stornieren sondern muss es mir zu dem angeschriebenen Preis verkaufen. fyi ich lebe in der Schweiz.
in Deutschland ist das auch in Läden so. Wenn auf dem Schild was falsches steht, muss der Verkäufer das nicht zu dem Preis verkaufen. Er muss lediglich sofort das Preisschild ändern. Also egal ob Internetkauf oder net :P
Rein rechtlich gesehen stimm das leider nicht. Viele Händler verkaufen aber zum billigeren Preis aus Kulanz, es sei denn die Preisdifferenz wäre zu hoch... (siehe meine vorherige Antwort)
 
tja da seh ich mich gleich mal wieder bestätigt weshalb ich noch immer nicht online einkaufen gehe, denn wenn das dem Händler im Geschäft hier um die Ecke passiert muss er mir den Gegenstand zu dem Preis verkaufen zu dem er angeschrieben ist, und wenn dieser Preis falsch ist, ist das nicht meine Sache und er kann auch nix stornieren sondern muss es mir zu dem angeschriebenen Preis verkaufen. fyi ich lebe in der Schweiz.
Also du kaufst nicht online ein, weil du die Händler im Laden so besser übers Ohr hauen und schädigen kannst?

Der Händler im Laden könnte dir hinterher rennen und ebenfalls die Ware zurückverlangen, aber du hast ja Glück, da du deine Adresse nicht hinterlassen hast und bestimmt gleich anfängst so schnell wie möglich wegzurennen, bevor er seinen Fehler bemerkt.

Aber genau, sollen sie lieber vom Angestellten der den Fehler gemacht hat Schadensersatz verlangen und ihn verklagen, hauptsache du bekommst deinen Spotpreis.


So eine Einstellung find ich persöhnlich unter aller Sau :finger2: .


PS: Immer diese Zwischenposter :P...
 
tja da seh ich mich gleich mal wieder bestätigt weshalb ich noch immer nicht online einkaufen gehe, denn wenn das dem Händler im Geschäft hier um die Ecke passiert muss er mir den Gegenstand zu dem Preis verkaufen zu dem er angeschrieben ist, und wenn dieser Preis falsch ist, ist das nicht meine Sache und er kann auch nix stornieren sondern muss es mir zu dem angeschriebenen Preis verkaufen. fyi ich lebe in der Schweiz.
Mag bei euch so sein aber hierzulande steht in jedem Prospekt etc. stets ein "Druckfehler vorbehalten" oder ähnliches.
 
@Amoebius: Der Händler muss in Deutschland nicht den ausgezeichneten Preis von Dir verlangen. Er gibt sein Verkaufsangebot erst dann ab, wenn er an der Kasse den Preis für Deinen Einkauf nennt. Dies ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass der Händler sein Verkaufsangebot mit der Auszeichnung des Artikels abgibt!
Richtig! Wenigstens einer, der mal weiß, was eine invitatio ad offerendum ist.
 
Die im Artikel verlinkten Werbeanzeigen hier sind alle als Anzeige gekennzeichnet. Es wird also in einem redaktionellen Beitrag unverhohlen Werbung gemacht für ein Unternehmen, dass PCG Geld zahlt.
Mal abgesehen vom Pressekodex, der sowas verbietet und sicherlich auch von PCG akzeptiert wurde. Hat man da in der Redaktion bei sowas keine moralischen Probleme?
 
tja da seh ich mich gleich mal wieder bestätigt weshalb ich noch immer nicht online einkaufen gehe, denn wenn das dem Händler im Geschäft hier um die Ecke passiert muss er mir den Gegenstand zu dem Preis verkaufen zu dem er angeschrieben ist, und wenn dieser Preis falsch ist, ist das nicht meine Sache und er kann auch nix stornieren sondern muss es mir zu dem angeschriebenen Preis verkaufen. fyi ich lebe in der Schweiz.
also du kaufst nicht bei einem günstigeren online händler (meistens ist es online billiger, wie jeder eigentlich wissen sollte) ein, weil du befürchtest, dass wenn er einen fehler macht bei seinen preisen, du deine ware nicht bekommen könntest?
wow einen dümmeren grund dem online shopping zu entsagen ist mir noch nie untergekommen...
 
Die im Artikel verlinkten Werbeanzeigen hier sind alle als Anzeige gekennzeichnet. Es wird also in einem redaktionellen Beitrag unverhohlen Werbung gemacht für ein Unternehmen, dass PCG Geld zahlt.
Mal abgesehen vom Pressekodex, der sowas verbietet und sicherlich auch von PCG akzeptiert wurde. Hat man da in der Redaktion bei sowas keine moralischen Probleme?
ich finde die amazon-schnäppchen-News gehören zu den nützlichsten auf dieser Seite. Ich komme schließlich auf diese Seite um mich über Spiele (und manchmal auch anderen Kram) zu informieren, und wenn mir dazu gleich die passende Werbung zum Spiel, oder halt Schnäppchen, geschaltet wird dann ist das doch gut. Ich verstehe nicht warum das ein Problem sein sollte. ich willdoch kein geiles Angebot verpassen zu einem Produkt das mich reduziert interessiert.
 
@Amoebius: Der Händler muss in Deutschland nicht den ausgezeichneten Preis von Dir verlangen. Er gibt sein Verkaufsangebot erst dann ab, wenn er an der Kasse den Preis für Deinen Einkauf nennt. Dies ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass der Händler sein Verkaufsangebot mit der Auszeichnung des Artikels abgibt!
Richtig! Wenigstens einer, der mal weiß, was eine invitatio ad offerendum ist.
Wenn man es ganz genau nimmt, stimmt auch diese Aussage nicht! Preisschilder im Schaufenster sind, wie von einigen richtig erkannt, zwar eine "Invitatio ad offerendum"! Übersetzt heisst es: "Einladung zur Abgabe eines Angebots"! Im Endeffekt ist es demnach also gerade nicht der Händler bzw. Verkäufer, der ein Angebot zum Kaufvertrag abgibt, auch nicht an der Kasse!

Es ist der Käufer, der angeregt durch die Einladung zur Angebotsabgabe, selbst ein Angebot abgibt! Der Verkäufer wiederum nimmt das Angebot des Käufers z.B. durch abscannen des Strichcodes oder durch die Aufforderung den Preis zu bezahlen (konkludent) an! Dies nennt man "Annahme"!

Dieses Vorgehen lässt sich an einem kleinen Beispiel leicht erklären:
Händler A hat einen Ledergürtel im Schaufenster stehen für einen Preis iHv. 5€. Weil dies ein super Preis-Leistungs-Verhältnis darstellt stürmen 100 Leute in den Laden und schreien: "Ja!!! Ich nehme das Angebot an!" Der Händler hat aber nur noch 2 Gürtel! Genau da liegt der Hund begraben. Würde es sich hier tatsächlich um ein Angbeot des Verkäufers handeln, könnte er nur noch 2 Gürtel verkaufen. Mit den restlichen 98 Personen hätte er zwar einen Kaufvertrag, kann aber die Ware nicht liefern!

Und genau deshalb, sind Werbung, Plakate, Schaufenster usw. keine Angebote, sondern lediglich eine Aufforderung an den Käufer, selbst ein Angebot abzugeben!
 
amazon lutscht teilweise richtig heftig :/
die mussten mir auch schon 6x meine bestellung stornieren weil der artikel angeblich doch nicht lieferbar war obwohl fett "auf lager" angegeben wurde...
 
tja hab in meinem ersten Posting geschrieben das ich in der Schweiz lebe, und hier ist es nun mal so das der Verkäufer mir das Ding was falsch angeschrieben ist auch zu diesem verkaufen muss und nicht einfach ein neues Preisschild hinmachen darf - danach dann schon,
Das ich nicht online kaufe hat aber einen völlig anderen Grund. + Vertraue ich nach wie vor weder Plastikgeld noch irgendwelchen Onlinetransaktionen.
 
tja hab in meinem ersten Posting geschrieben das ich in der Schweiz lebe, und hier ist es nun mal so das der Verkäufer mir das Ding was falsch angeschrieben ist auch zu diesem verkaufen muss ...
Ausser es handelt sich offensichtlich um einen Irrtum. Das sollte man vielleicht auch noch erwähnen.
 
Preisfehler gibt's bei Amazon immer wieder. Das fällt aber quasi immer auf, die sind ja nicht blöd dort. Und dann gibt's auf Anfrage einen 2-Euro Gutschein, das war's.
 
tja hab in meinem ersten Posting geschrieben das ich in der Schweiz lebe, und hier ist es nun mal so das der Verkäufer mir das Ding was falsch angeschrieben ist auch zu diesem verkaufen muss und nicht einfach ein neues Preisschild hinmachen darf - danach dann schon,
Das ich nicht online kaufe hat aber einen völlig anderen Grund. + Vertraue ich nach wie vor weder Plastikgeld noch irgendwelchen Onlinetransaktionen.
Habe kurz mal nachgeschaut. Auch in der Schweiz gibt es die "Invitatio ad offerendum"! Der Verkäufer kann daher sogar sagen: "Nö, mit dir will ich keinen Kaufvertrag abschließen! Dir verkaufe ich keinen I-Pod etc." Denke, dass du eher an kulante Verkäufer geraten bist. Rein rechtlich, wie gesagt, muss der Verkäufer GAR NIX!

In dem Fall, dass du an der Kasse stehst, deine Ware aufs Band legst und auf Grund eines falschen Preisschildes von einem anderen Preis als der Verkäufer ausgehst, kommt zwar z.b. mit abscannen der Ware ein Vertrag zustande, der aber einen so genannten "versteckten Dissens" (unterschiedliche Preisannahme) enthält. Deshalb kann der Verkäufer den Vertrag wegen Irrtums sofort wieder anfechten!

Stelle dir mal vor ein schweizer Autoverkäufer hat bei nem Ferrari auf dem Preisschild statt 250.000€ nur 25.000€ hingeschrieben! Also ne Null vergessen! Meinst du im Ernst, dass du die Karre für den billigeren Preis bekommst! NEVER!!!
 
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