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News - Need for Speed Shift: Need for Speed: Shift: Systemanforderungen und neue Screenshots aufgetaucht

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Zum Artikel: http://www.pcgames.de/aid,688463
 
Wie hart... vor 8 Jahren war noch eine CD vollkommen ausreichend um ein komplettes Spiel unterzubringen und inzwischen braucht man 10 GB... Das entspricht einem Viertel meines Festplattenvolumens von damals :-D
 
AW:

kavoven am 27.06.2009 11:04 schrieb:
Wie hart... vor 8 Jahren war noch eine CD vollkommen ausreichend um ein komplettes Spiel unterzubringen und inzwischen braucht man 10 GB... Das entspricht einem Viertel meines Festplattenvolumens von damals :-D
die texturen werden halt immer größer
 
AW:

BigBubby am 27.06.2009 11:43 schrieb:
kavoven am 27.06.2009 11:04 schrieb:
Wie hart... vor 8 Jahren war noch eine CD vollkommen ausreichend um ein komplettes Spiel unterzubringen und inzwischen braucht man 10 GB... Das entspricht einem Viertel meines Festplattenvolumens von damals :-D
die texturen werden halt immer größer
nicht nur die Texturen - auch Models, Meshes und alles andere sind heute um einiges detailierter als vor einigen Jahren. Beispiel: Eine Map für UT99 hat kaum mehr als 5-6MB, die für UT2004 haben so 15-20MB (die alten, bei denen Musik/Texuturen/Meshes extra abgelegt sind, die neuren sind Komplettpackete mit < 50MB), für UT3 haben die kleine Maps schon 50MB, geht bis über 100MB rauf. Für eine Map! Bei Models sieht das ganze ähnlcih aus.
 
AW:

SiNisTroN am 27.06.2009 12:16 schrieb:
BigBubby am 27.06.2009 11:43 schrieb:
kavoven am 27.06.2009 11:04 schrieb:
Wie hart... vor 8 Jahren war noch eine CD vollkommen ausreichend um ein komplettes Spiel unterzubringen und inzwischen braucht man 10 GB... Das entspricht einem Viertel meines Festplattenvolumens von damals :-D
die texturen werden halt immer größer
nicht nur die Texturen - auch Models, Meshes und alles andere sind heute um einiges detailierter als vor einigen Jahren. Beispiel: Eine Map für UT99 hat kaum mehr als 5-6MB, die für UT2004 haben so 15-20MB (die alten, bei denen Musik/Texuturen/Meshes extra abgelegt sind, die neuren sind Komplettpackete mit < 50MB), für UT3 haben die kleine Maps schon 50MB, geht bis über 100MB rauf. Für eine Map! Bei Models sieht das ganze ähnlcih aus.

100 MB für große Maps erscheint mir irgendwie wenig, interessant dass alle Texturen/Meshes in solch einem Detailgrad trotzdem "nur" 100 MB oder so beanspruchen...

BTT: NFS wandelt sich immer mehr zu GTR und DTM Race Driver^^
EA gehen wohl die Ideen aus xD
 
AW:

Horstii am 27.06.2009 12:50 schrieb:
BTT: NFS wandelt sich immer mehr zu GTR und DTM Race Driver^^
EA gehen wohl die Ideen aus xD

Ist das wieder der deutsche Jammerlappen? Hauptsache immer irgendwas zum meckern finden, was sollen sie deiner Meinung nach tun?

Wie wärs mit NFS: Bauern-Traktor? Wär doch gut oder, aber ob sich das verkauft ist ne andere Sache.
 
AW:

Wenn mir das Spiel Spass macht, werd ich das auch spielen. Tretten probleme auf die "schwerwiegend" sind, kann ich das Spiel entweder Patchen und wenn sowas nicht geht, kann man es ja auch umtauschen mit Angabe von gründen oder ohne angabe innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum.

Als Kunde hat man einige möglichkeiten, informiert euch mal auch was Gesetz ist etc. ist bisschen Langweilig und geht auch Zeit bei drauf aber einige werden sich sicherlich wundern.

mfg

ps. : Hört mit dem EA gejammer auf, die können nichts dafür wenn der Deutsche Durchschnittsbürger sich nicht Informiert :)
 
AW:

Stefan1981 am 27.06.2009 14:52 schrieb:
Wenn mir das Spiel Spass macht, werd ich das auch spielen. Tretten probleme auf die "schwerwiegend" sind, kann ich das Spiel entweder Patchen und wenn sowas nicht geht, kann man es ja auch umtauschen mit Angabe von gründen oder ohne angabe innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum.

Das gilt lediglich für Fernabsatzverträge (Online-Bestellungen) iSd. 312b BGB. Hier wird ein Widerrufsrecht nach § 312d gem. § 355 BGB für eine Dauer von 2 Wochen gewährt.

Dieses Widerrufsrecht gilt bei einem Vertrag (Kauf im Geschäft) nach § 433 BGB nicht, wird also gesetzlich gerade nicht gewährleistet. Grds. kann man seine Willenserklärung nur so lange widerrufen, bis sie noch nicht beim Vertragspartner zugegangen ist, vgl. § 130 S. 2 BGB. Beim Kauf im Laden gehen beide Willenserklärungen, von Käufer und Verkäufer sofort zu, sodass ein Widerruf danach nicht mehr möglich ist.

Der Käufer kann die gekaufte Ware z.B. bei nachträglichen Nichtgefallen oder weil er es in einem anderen Laden billiger gesehen hat, nicht ohne weiteres zurückgeben! Da es ein gesetzliches Umtauschrecht nicht gibt], kann die Möglichkeit des Umtausches nur
zwischen den Parteien vertraglich vereinbart werden.
Dies muss jedoch ausdrücklich
geschehen, d. h. der Käufer kann nicht von sich aus Umtausch einer gekauften Ware
verlangen.

Stefan1981 am 27.06.2009 14:52 schrieb:
Als Kunde hat man einige möglichkeiten, informiert euch mal auch was Gesetz ist etc.

Du solltest auch etwas besser differenzieren was Gesetz ist!
Wenn also 14-Tage Rückgaberecht in einem Ladengeschäft besteht, dann nur aus Gründen der Kundenfreundlichkeit/Kulanz des Ladens. Einen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch gibt es hier definitiv nicht! (nebenbei: Umtausch"recht" ist ein sehr weit verbreiteter Irrglaube)

Stefan1981 am 27.06.2009 14:52 schrieb:
...ist bisschen Langweilig und geht auch Zeit bei drauf aber einige werden sich sicherlich wundern.

Jura ist keineswegs langweilig! Solltest mal ne Vorlesung besuchen. Kann dir z.B. den "Katzenkönigfall" empfehlen: http://de.wikipedia.org/wiki/Katzenk%C3%B6nigfall
 
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