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News - Killerspiele: Bayerischer Philologenverband schießt sich selbst ins Diskussionsabseits

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News - Killerspiele: Bayerischer Philologenverband schießt sich selbst ins Diskussionsabseits

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Zum Artikel: http://www.pcgames.de/aid,659578
 
"Richtigstellung"

Ich vermute, der Text dieser "Richtigstellung" ist ebenfalls nicht Ergebnis einer sorgfältigen Auseinandersetzung mit dem Thema, sondern die haben den Text wortwörtlich aus irgendeiner Beschwerde-Email abgeschrieben. Oder von woanders abgeschrieben, aber von viel Sachkenntnis zeugt auch der Text der Richtigstellung nicht - ebensowenig wie die ursprüngliche Pressemeldung.

Schlimm, wenn man sich überlegt, dass Politiker möglicherweise ebenso bar jeder Sachkompetenz Entscheidungen fällen und Gesetze beschließen...
 
Was für ein Spiel? Will ich kaufen wenns so blutrünstig ist! Aber doch nicht Doom 4 so viel Ahnung wie die haben!
 
Ma ernsthaft, welches spiel ist denn "Verboten"? Also das blosse besitzen schon eine Straftat ? Mann kann ja mal einen Wink mit dem Zaunpfahl geben, ich danke...
 
Vermutlich haben Sie M4n*unt in ihrem Brief erwähnt... Würde mir nach der Beschreibung als erstes einfallen.
 
AW:

German_Ripper am 11.09.2008 13:29 schrieb:
Vermutlich haben Sie M4n*unt in ihrem Brief erwähnt... Würde mir nach der Beschreibung als erstes einfallen.


Und da ist der Besitz schon strafbar ? Den Handel kann ich ja noch Verstehen, oder irgendwelche Spiele die mit Nazisymbolen vollgestopft sind...aber naja, Deutschland wird immer erbärmlicher.....
 
AW: "Richtigstellung"

Gamaxy am 11.09.2008 13:24 schrieb:
Schlimm, wenn man sich überlegt, dass Politiker möglicherweise ebenso bar jeder Sachkompetenz Entscheidungen fällen und Gesetze beschließen...

Das zeigt wer die eigentliche Macht hat: Nicht die Politiker, sondern die "sachkundigen Berater". Was aber im Prinzip nichts neues ist...
 
AW: "Richtigstellung"

Ich hab mal gehört es gibts ein Spiel da ist man Hitler und erschießt Juden, aber das ist schon älter da kann ich verstehn das verboten ist!
 
AW: "Richtigstellung"

Ob der Besitz strafbar ist weiß ich nicht ganz genau aber es steht zumindest auf dem Index. Und sollte den Besitz generell verbieten. Aber aus guter Quelle weiß ich, dass M4n*unt der letzte Müll ist... und ruhig verboten werden durfte. FSK hat in diesem Falle richtig agiert.
 
AW: "Richtigstellung"

Ist es korrekt, ein in Deutschland verbotenes Spiel in einer offiziellen Pressemitteilung zu nennen?
na sicher doch, warum auch nicht?
ansonsten habe ich ähnliche schlüsse aus der sache gezogen. da will wieder einmal eine gruppe von menschen dinge beurteilen, von denen sie keine ahnung hat. im westen nichts neues.


edit: mir ist, wie anderen hier, auch eher neu, dass der besitz von beschlagnahmten medien strafbar sein soll. die einfunhr sowie der handel sind's bestimmt, der besitz aber meines wissens nicht.
 
AW: "Richtigstellung"

Ich vermute es handelt sich dabei um das Spiel "K...pin". Hab selten so ein Spiel mit soviel sinnloser Gewalt gesehen. Dummes Spiel!!
 
AW:

German_Ripper am 11.09.2008 13:29 schrieb:
Vermutlich haben Sie M4n*unt in ihrem Brief erwähnt... Würde mir nach der Beschreibung als erstes einfallen.
du kannst Manhunt auch ausschreiben. das stellt kein problem dar.

@Kristian: auch Kingpin ist kein problem. aber in diesem fall war Manhunt gemeint.

Kingpin fand ich übrigens relativ witzig. Manhunt langweilig.
 
AW:

Hier gibt es eine Liste mit allen derzeit indizierten Spielen.

http://internetcafe-software.de/indexliste.html

Aber eine Information, das der Besitz strafbar sein sollte konnte ich nicht finden.
 
AW:

Also der import von beschlagnahmten titel ist nicht(!!) strafbar!
denn im gesetz steht das der kauf es nicht ist aber der verkauf also der der euch das spiel schickt würde sich strafbar machen!

auch der privatbesitz ist verboten nicht solang man es alleine(!) und keinem zugänglich macht, auch nicht leut über 18 jahren!

und in ner offiziellen mitteilung darf man es eigentlich auch nicht nennen da werden oder sonst irgendwelche verwendung laut gesetz nicht erlaubt is
 
AW:

Vidaro am 11.09.2008 13:45 schrieb:
und in ner offiziellen mitteilung darf man es eigentlich auch nicht nennen da werden oder sonst irgendwelche verwendung laut gesetz nicht erlaubt is
ich bin halt immer noch der ansicht, dass man sowas nicht rational als werbung auslegen kann. aber ich bin es leid, dieses thema mit PCG-redakteuren zu diskutieren. wer sich selbst zensieren will, soll es meinetwegen tun. wir als forennutzer müssen das aber definitiv nicht.
 
AW:

HanFred am 11.09.2008 13:49 schrieb:
Vidaro am 11.09.2008 13:45 schrieb:
und in ner offiziellen mitteilung darf man es eigentlich auch nicht nennen da werden oder sonst irgendwelche verwendung laut gesetz nicht erlaubt is
ich bin halt immer noch der ansicht, dass man sowas nicht rational als werbung auslegen kann. aber ich bin es leid, dieses thema mit PCG-redakteuren zu diskutieren. wer sich selbst zensieren will, soll es meinetwegen tun. wir als forennutzer müssen das aber definitiv nicht.
Hat hier nicht irgendein Redakteur selbst mal geschrieben, das sie den Namen der Spiele einfach aus Prinzip nicht erwähnen und es da weniger um Gesetzliche Beschränkungen geht.
 
AW:

XIII13 am 11.09.2008 13:57 schrieb:
Hat hier nicht irgendein Redakteur selbst mal geschrieben, das sie den Namen der Spiele einfach aus Prinzip nicht erwähnen und es da weniger um Gesetzliche Beschränkungen geht.
nein, es geht sehr wohl darum, dass die redaktion das gefühl hat, man würde es ihnen als werbung auslegen. begründet oder nicht, man will nicht riskieren, eine ganze charge printmagazine neu drucken zu müssen. das habe ich nun schon oft genug zu hören bekommen.
 
AW:

Vidaro am 11.09.2008 13:45 schrieb:
Also der import von beschlagnahmten titel ist nicht(!!) strafbar!
denn im gesetz steht das der kauf es nicht ist aber der verkauf also der der euch das spiel schickt würde sich strafbar machen!

auch der privatbesitz ist verboten nicht solang man es alleine(!) und keinem zugänglich macht, auch nicht leut über 18 jahren!

und in ner offiziellen mitteilung darf man es eigentlich auch nicht nennen da werden oder sonst irgendwelche verwendung laut gesetz nicht erlaubt is
Das ist korrekt allerdings besteht die Möglichkeit der beschlagnahme durch den Zoll bei der Einfuhr. Im schlimmsten Fall musstes dir also nochmal kaufen.
Eine offene Frage ist, was bei einer Hausdurchsuchung passiert.
Das wäre dann durch entsprechende Klagen und Urteile festzustellen.
 
AW:

OMG, FarCry, FEAR Half Life etc. sind bei euch VERBOTEN??? Dass diese Spiele nicht in Kinderhände gehören ist klar, aber dass man diese Spiele Erwachsenen in der Originalfassung unzugänglich macht finde ich lächerlich! Speziell im Fall Half Life, was in der Computerspielgeschichte meiner Meinung nach schon eher als Kunstwerk betrachtet werden sollte und nicht als "sogar für Erwachsene ungeeignetes Machwerk".

Nicht dass mir die spielerische Freiheit Gegner mit der Bolzenarbrust an die Wand tackern zu können fehlen würde, aber es ist doch offensichtlich, dass es der falsche Weg ist Firmen dazu zu zwingen Spiele solange zu entschärfen bis man sie auch an Kinder verkaufen darf.

Lächerlich eure "Politiker" und "Experten" ... arme deutsche Spielergemeinschaft
 
AW:

Vidaro am 11.09.2008 13:45 schrieb:
Also der import von beschlagnahmten titel ist nicht(!!) strafbar!
denn im gesetz steht das der kauf es nicht ist aber der verkauf also der der euch das spiel schickt würde sich strafbar machen!

auch der privatbesitz ist verboten nicht solang man es alleine(!) und keinem zugänglich macht, auch nicht leut über 18 jahren!
Ja, solche Spitzfindigkeiten haben unsere Gesetze. Bei Drogen ist es ähnlich. Der Handel und Besitz (ok, hier ist es zusätzlich der Besitz) ist verboten, der Konsum nicht - blos wie kann man etwas konsumieren, was man nicht in irgend einer Form bessen hat :-D
 
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