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News - Killerspiele: Bundestag verschärft das Jugendschutzgesetz

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News - Killerspiele: Bundestag verschärft das Jugendschutzgesetz

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Zum Artikel: http://www.pcgames.de/aid,643001
 
Ob das in Zukunft dann auch Auswirkungen für die PC Games (Online und Heft) hat? Da man über indizierte Spiele ja kein Wort mehr verlieren darf, wird man sich ja im Ausland informieren müssen und somit könnte der Umsatz durch Online-Werbung oder Heftverkäufe zurückgehen.
Nur so ein Gedanke...
 
lol

darunter leiden wieder nur die erwachsenen (ab 18.. also vom gesetzt her erwachsen)

man man man.. naja kauf eh keine dt versionen mehr!

nur noch österreichische oder US/UK
 
AW:

Wird Zeit, daß die Österreichischen Magazine DVDs beilegen.
 
AW:

nasskalt am 09.05.2008 09:49 schrieb:
Ob das in Zukunft dann auch Auswirkungen für die PC Games (Online und Heft) hat? Da man über indizierte Spiele ja kein Wort mehr verlieren darf, wird man sich ja im Ausland informieren müssen und somit könnte der Umsatz durch Online-Werbung oder Heftverkäufe zurückgehen.
Nur so ein Gedanke...
Wann hat pcgames denn über bereits indizierte Spiele berichtet?
Bzw. richtige Werbung dafür gabs mal sowieso nie.
Vielleicht werden inZukunft mehr TItel indiziert, aber an der Behandlung von indizeirten Medien ändert sich doch nichts für pcgames.
 
AW:

Diese Verbrecher (Politiker) haben nicht mehr alle beisammen :hop:
 
AW:

crackajack am 09.05.2008 10:19 schrieb:
[...]
Wann hat pcgames denn über bereits indizierte Spiele berichtet?
Bzw. richtige Werbung dafür gabs mal sowieso nie.
Vielleicht werden inZukunft mehr TItel indiziert, aber an der Behandlung von indizeirten Medien ändert sich doch nichts für pcgames.
Eben, wenn es wirklich durchgezogen wird, würden doch recht viele Spiele, die heute noch eine Einstufung "Ab 16" erhalten, indiziert.
Das heißt, daß die PC Games (Online und Heft) über wesentlich weniger Spiele berichten kann und somit der geneigte Ego-Shooter-Spieler erst gar nicht mehr hier vorbeizusurfen braucht (oder das Heft kauft), weil er eh keine Infos mehr bekommt.
Ich weiß, vielleicht (noch) sehr übertrieben, was ich hier schreibe...
 
AW:

habt ihr euch überhaupt durchgelesen was sich verändert? oder haut ihr einfach so drauf?
 
AW:

nasskalt am 09.05.2008 10:29 schrieb:
Eben, wenn es wirklich durchgezogen wird, würden doch recht viele Spiele, die heute noch eine Einstufung "Ab 16" erhalten, indiziert.
Das heißt, daß die PC Games (Online und Heft) über wesentlich weniger Spiele berichten kann und somit der geneigte Ego-Shooter-Spieler erst gar nicht mehr hier vorbeizusurfen braucht (oder das Heft kauft), weil er eh keine Infos mehr bekommt.
Ich weiß, vielleicht (noch) sehr übertrieben, was ich hier schreibe...

Über diese Spiele kann auch weiterhin berichtet werden, da eine Indizierung in den meisten Fällen erst nach der Veröffentlichung des Spiels erfolgt (also auch nach dem Test). Außerdem wird halt dann wieder der Zusatz (dt.) hinzugefügt, da die deutschen geschnittenen Versionen nicht indiziert werden.

Kann man den genauen Gesetzestext irgendwo nachlesen? Die Formulierungen sind sehr schwammig und lassen viel zu viel Spielraum für Willkür. Wie schon erwähnt trifft es unter anderem die Erwachsenen, die eigentlich durch ein "Jugendschutzgesetz" nicht benachteiligt werden dürften.
 
AW:

BitByter am 09.05.2008 10:39 schrieb:
habt ihr euch überhaupt durchgelesen was sich verändert? oder haut ihr einfach so drauf?

Indizierungsgrund:
Zitat:[...]dass "Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird[...]
Also das trifft doch auf viele Spiele zu.
 
AW:

BitByter am 09.05.2008 10:39 schrieb:
habt ihr euch überhaupt durchgelesen was sich verändert? oder haut ihr einfach so drauf?
Erst schlagen, dann fragen... :-o
 
AW: News - Killerspiele: Bundestag verschärft das Jugendschutzgesetz

Wisst Ihr, ich mache mir eigentlich überhaupt keine Gedanken mehr um so etwas.

Wenn das nächste mal Wahlen sind, kreutze ich einfach eine mir völlig unbekannte Partei an (die kleinen haben ja auch mal ne Chance verdient).
Sollte ich keine derartige Partei finden, kreutze ich einfach gar nichts an und signalisiere so, dass imho eigentlich alle scheisse sind. :schnarch:
 
AW:

@LordTerror270

Nichts ankreuzen sagt einfach nur aus das du voll zufrieden mit den aktuellen Parteien bist :P

Ich geb es zu ich habe aus Protest bei den letzten Wahlen eine Stimme einer nicht linken Partei gegeben, hab sie nach Abgabe sofort bereut und bei den nächsten Wahlen werde ich mich zum ersten mal komplett mit allen Parteien auseinandersetzen und schauen was sie mir vorlügen^^

Für Herbst plane ich sogar Englisch Unterricht um die Sprache wirklich nicht nur Verstehen zu können sondern es soll meine 2te Sprache werden, kommt man ja heutzutage so oder so nicht dran vorbei in der heutigen Welt.
 
AW:

nasskalt am 09.05.2008 10:45 schrieb:
Also das trifft doch auf viele Spiele zu.
Dann nenn mal ein paar Beispiele, nicht indiziierter Spiele :B

Selbstzweckhafte Gewaltdarstellung fände man bei dem Spiel, in welchem man/hund (anspielung auf den Namen des games) möglichst dramatisch töten muss. Gewalt ist der einzige Spielinhalt.
Jetzt bleibt natürlich noch die Frage, ab wann Selbstjustiz "nahe gelegt wird". Max P. wäre ein solches Beispiel. Frau ermordet, Kind ebenfalls, also geht er los und rächt sich an den Mördern. Beim zweiten Teil sieht das ganze etwas anders aus, da er mit der toten Frau am Anfang nichts zu tun hatte. Er macht einfach nur seine Arbeit.
Die Grenze ist wahrlich schwer zu finden.
 
AW:

Der Grössten witz ist ja eigentlich das "Der Vorschlag von Testkäufern wurde nicht besprochen." also wirt der neue Jugendschutz überhaubt nicht überprüft werden kann.
 
AW:

Zubunapy am 09.05.2008 11:19 schrieb:
nasskalt am 09.05.2008 10:45 schrieb:
...Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird...
Also das trifft doch auf viele Spiele zu.
Dann nenn mal ein paar Beispiele, nicht indiziierter Spiele :B

Selbstzweckhafte Gewaltdarstellung fände man bei dem Spiel, in welchem man/hund (anspielung auf den Namen des games) möglichst dramatisch töten muss. Gewalt ist der einzige Spielinhalt.
Jetzt bleibt natürlich noch die Frage, ab wann Selbstjustiz "nahe gelegt wird". Max P. wäre ein solches Beispiel. Frau ermordet, Kind ebenfalls, also geht er los und rächt sich an den Mördern. Beim zweiten Teil sieht das ganze etwas anders aus, da er mit der toten Frau am Anfang nichts zu tun hatte. Er macht einfach nur seine Arbeit.
Die Grenze ist wahrlich schwer zu finden.
Beachte das oder.
Es geht nicht nur um die Selbstjustiz.
In jedem Spiel, in dem Mord vorkommt, ist er auch detailliert dargestellt und nicht alle Spiele, die von Mord handeln sind indiziert.

...Bubi macht jetzt Frühstückspause...
 
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