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News - 3D Realms: 3D Realms will Streit um Earth No More ausfechten

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Zum Artikel: http://www.pcgames.de/aid,633152
 
Die Namensrechte an Earth No More liegen bei Cinemagraphix Entertainment , soweit ich das richtig verstanden habe.
Ergo sollte sich 3DRealms schon einer Schuld bewusst sein.
Ich kann ja auch keine neue Farbe erfinden, und die dann "Schwarz" nennen.
 
d

doch.. nur mußte den namen erweitern

in.. hmm... grauschwarz od. grellschwar :)

und auch wenn cine den namen erfunden hat ist weiterhin fraglich ob sie diesen namen auch gerichtlich schützen haben lassen.

weil falls nein wird der rechtsstreit sehr intressant. :)

und wenn im spiel an sich keine revolution/Neuerungen enthalten ist was in keinem anderen Spiel vorher zu sehen war ist auch die plagiat sache fraglich.
 
AW: d

Khaine_2 am 21.02.2008 14:27 schrieb:
doch.. nur mußte den namen erweitern

in.. hmm... grauschwarz od. grellschwar :)

und auch wenn cine den namen erfunden hat ist weiterhin fraglich ob sie diesen namen auch gerichtlich schützen haben lassen.

weil falls nein wird der rechtsstreit sehr intressant. :)

und wenn im spiel an sich keine revolution/Neuerungen enthalten ist was in keinem anderen Spiel vorher zu sehen war ist auch die plagiat sache fraglich.


Naja, es gibt ja auch sowas wie "geistiges Eigentum". :-D
Ohne Einwilligung von Cine kann/darf 3DRealms den Namen nicht verwenden. Dazu braucht es, glaub ich, auch kein Patent oder dergleichen.
 
AW: d

Geistiges Eigentum (engl. intellectual property (IP), frz. propriété intellectuelle, Synonym intellektuelles Eigentum) ist ein im Naturrecht wurzelnder Begriff, der Rechte an immateriellen Gütern beschreibt und auch als Immaterialgüterrecht bezeichnet wird. Immaterialgüter sind z. B. Ideen, Erfindungen, Konzepte, geistige Werke, Informationen. Diese Güter sind jedoch nicht generell rechtlich geschützt, sondern nur wenn die Rechtsordnung einer Person entsprechende Rechte zuweist, z. B. durch Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- oder Urheberrechte. Inhaber eines solchen Rechts ist z. B. der Anmelder eines Patents oder der Schöpfer eines urheberrechtlichen Werks.


Existieren tuns schon nur müßtest du es bei einem Patentamt anmelden bzw. als erster anmelden


P.S.: hab ich aus wikipedia rauskopiert den oberen text weil ich mich nie soooo schön ausdrücken könnte selber ;)
 
AW: d

Khaine_2 am 21.02.2008 15:43 schrieb:
P.S.: hab ich aus wikipedia rauskopiert den oberen text weil ich mich nie soooo schön ausdrücken könnte selber ;)

Das hab ich mir schon bei den ersten Zeilen denken können.

:B
 
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