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Megaupload: Urteil gefällt - Kim Dotcom darf an die USA ausgeliefert werden

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 16:

(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
Grundsätzlich soweit richtig, aber da gibt noch den Fall Murat Kurnaz (unabhängig von anderen Rahmenbedingungen)

So wie ich das sehe läft der zitierte Part eh nur darauf hin das kein Deutscher aus Deutschland ausgeliefert wird, wird der woanders gefunden ist es halt egal, oder man greift via Geheimgesetze auf vermeindliche Ausschlußklauseln zurück.
(nein nix Aluhut, das vorhandensein dergleichen wurde bestätigt, nur der Inhalt ist dumBeweismaterialmerweise unbekannt)



Fraglich am Fall Kim finde ich nur das ein der Großteil der Beweise vieler Anklagen ja wohl erst durch die rechtlich nicht ganz astreinen Durchsuchungen/Umgang mit Beweismaterial gefunden wurden, aber das kann den USA egal sein, da hat ja ein anderes Land gepatzt.:B
 
Das hat dann wohl rein gar nichts mit öffentlichem Interesse zu tun. Wenn er noch deutscher Staatsbürger ist, dann ist es eine rein Rechtliche Sache auf die jeder Bundesbürger ein Anrecht hat. Dazu müsste er natürlich auch in Deutschland erstmal wohnen um vor einer Auslieferung in die USA sicher zu sein.:-D
Er kein Recht auf irgendwas in diesem Fall, schon gar nicht wegen des Grundgestzes wie ich vorhin schrieb. Die BRD könnte mit diplomatischen Mitteln bitten ihn überstellt zu bekommen, da aber keine Todesstrafe o.ä. droht, sehe ich hierfür keinen Grund.
Edit: Wenn jetzt wirklich herauskommt, dass Neuseeland massiv gegen rechtstaatliche Grundätze verstoßen hat, sähe das eventuell anders aus. Daann könnbte man das diplomatische Schutzrecht bemühen. Aber sowas macht man wie gesagt meist dann, wenn man mit einer Todesstrafe zu rechnen hat oder aber die rechtsprechung von Staaten wie der Türkei ausgeübt wird, und das beruht nicht auf dem Grundgesetz oder sonstigem Gesetz.. Aber grundsätzlich gilt, dass man als "Verbrecher" auch der Rechtsprechung des Landes unterworfen ist, in dem man die jeweiligen Taten begangen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er kein Recht auf irgendwas in diesem Fall, schon gar nicht wegen des Grundgestzes wie ich vorhin schrieb. Die BRD könnte mit diplomatischen Mitteln bitten ihn überstellt zu bekommen, da aber keine Todesstrafe o.ä. droht, sehe ich hierfür keinen Grund.
Edit: Wenn jetzt wirklich herauskommt, dass Neuseeland massiv gegen rechtstaatliche Grundätze verstoßen hat, sähe das eventuell anders aus. Daann könnbte man das diplomatische Schutzrecht bemühen. Aber sowas macht man wie gesagt meist dann, wenn man mit einer Todesstrafe zu rechnen hat oder aber die rechtsprechung von Staaten wie der Türkei ausgeübt wird, und das beruht nicht auf dem Grundgesetz oder sonstigem Gesetz.. Aber grundsätzlich gilt, dass man als "Verbrecher" auch der Rechtsprechung des Landes unterworfen ist, in dem man die jeweiligen Taten begangen hat.
Schon klar, ich meine jetzt aber wegen Auslieferung, wenn er in Deutschland wohnen würde.
 
Den Anbietern war nämlich genau klar was dort alles angeboten wurde.

Wirklich? Die haben jede hochgeladene Datei unaufgefordert überprüft nach Inhalt und Rechteinhaber? Woran bitteschön soll man eine illegal hochgeladene Datei erkennen?
Soviel also dazu. Früher oder später geht es allen an den Kragen.

Oh ja, One-Click-Hoster sind ja allesamt von der Bildfläche verschwunden... /sarcasm

Sie sind in der Pflicht illegale Daten zu löschen. Tun sie dies nicht machen sie sich damit zum Opfer. siehe Megaupload...

Ich dachte, Megaupload sei jeweils auch den Aufforderungen von Rechteinhabern nachgekommen, gemeldete Dateien zu löschen? :O
 
Wirklich? Die haben jede hochgeladene Datei unaufgefordert überprüft nach Inhalt und Rechteinhaber? Woran bitteschön soll man eine illegal hochgeladene Datei erkennen?

Grundsätzlich hast Du Recht, aber Ausnahmen bestätigen doch die Regel ;)
Im Umfeld von MU wurden einige OCH extra dafür hochgezogen. Und Kimble war auch recht aktiv, in entsprechenden Kreisen Werbung dafür zu machen, dass eben jene OCH für illegale Zwecke missbraucht werden.

Ich dachte, Megaupload sei jeweils auch den Aufforderungen von Rechteinhabern nachgekommen, gemeldete Dateien zu löschen? :O

War es bei MU nicht so, dass "lediglich" interne Verlinkungen gelöscht wurden? Die Dateien selbst wurden m.E. nicht direkt gelöscht.
 
Grundsätzlich hast Du Recht, aber Ausnahmen bestätigen doch die Regel ;)

Es geht um etwas viel Grundsätzlicheres: Der Anbieter von Schliessfächern kann doch nicht von vorneherein dafür haftbar gemacht werden, was die Mieter der Schliessfächer in ihre Fächer legen. Denn wenn man diesen Faden weiterverfolgt, macht man dann ganz plötzlich ISPs für das Verhalten der User haftbar...

Im Umfeld von MU wurden einige OCH extra dafür hochgezogen.

Was genau soll das bedeuten? Haben diese OCHs damit geworben, man soll doch bitte seine illegalen Dateien bei diesen zwecks Sharing hochladen? :B Ich mag mich an keine entsprechende Werbung entsinnen, aber vielleicht hast Du noch einen entsprechenden Link auf ein Screenshot der "damaligen" entsprechenden Werbung?

Und Kimble war auch recht aktiv, in entsprechenden Kreisen Werbung dafür zu machen, dass eben jene OCH für illegale Zwecke missbraucht werden.

Verstehe ich jetzt nicht ganz. Wofür genau hat Kimble Werbung gemacht?

War es bei MU nicht so, dass "lediglich" interne Verlinkungen gelöscht wurden? Die Dateien selbst wurden m.E. nicht direkt gelöscht.

Das hat meines Erachtens auch seine Richtigkeit. Als Hoster muss man ja trotzdem dem Dateibesitzer bzw. Uploader noch die Möglichkeit einräumen, den Besitzanspruch zu belegen und daher keinen Datenverlust zu erleiden. Wäre ja noch schöner, wenn z.B. plötzlich Disney meine in der Cloud gespeicherten Fotos einfach löschen lassen könnte.
 
Es geht um etwas viel Grundsätzlicheres: Der Anbieter von Schliessfächern kann doch nicht von vorneherein dafür haftbar gemacht werden, was die Mieter der Schliessfächer in ihre Fächer legen. Denn wenn man diesen Faden weiterverfolgt, macht man dann ganz plötzlich ISPs für das Verhalten der User haftbar...

Korrekt, man kann natürlich nicht den Hoster pauschal haftbar machen. Aber zumindest in Deutschland haftet der Sharehoster bei Verstößen, um die er sich nicht gekümmert hat. Da gab es 2009 bzw. 2010 entsprechende Urteile.
Aber um bei Deinem Beispiel zu bleiben: Natürlich kann ich als Rechteinhaber den Betreiber der Schließfächer haftbar machen, wenn ich gesehen habe, wie jemand eine illegale Kopie meiner Software in das Schließfach packt; das setzt natürlich voraus, dass ich den Betreiber vorher dazu aufgefordert habe, den Sachverhalt zu prüfen bzw. den Inhalt des Faches zu entsorgen.

Was genau soll das bedeuten? Haben diese OCHs damit geworben, man soll doch bitte seine illegalen Dateien bei diesen zwecks Sharing hochladen? :B

Nein, diese OCH wurden zum Teil extra zum Hosten solcher illegalen Inhalte hochgezogen und MU bzw. aus dessen Umfeld in entsprechenden Kreisen bekannt gemacht. Natürlich werben die nicht offiziell damit, dass sich die Dienste hervorragend für die Verbreitung von illegalen Kopien eignen ;) Es reicht ja bereits aus, einige aktive Uploader zu informieren (bzw. diesen einen Anteil an den Werbeeinnahmen zukommen zu lassen). Die Verteilen dann die Links und es kommen automatisch neue Uploader dazu. Kimble hat m.E. genau das gemacht.

Das hat meines Erachtens auch seine Richtigkeit. Als Hoster muss man ja trotzdem dem Dateibesitzer bzw. Uploader noch die Möglichkeit einräumen, den Besitzanspruch zu belegen und daher keinen Datenverlust zu erleiden. Wäre ja noch schöner, wenn z.B. plötzlich Disney meine in der Cloud gespeicherten Fotos einfach löschen lassen könnte.

Jain. Natürlich ist es blöd, wenn Deine Urlaubs-Fotos einfach gelöscht werden. Auf der anderen Seite hat der Hoster aber das Recht, Dateien beliebig zu entfernen. Das wird insbesondere im Hinblick auf o.g. Gerichtsurteil interessant. Daher die Frage an Dich: Wärst Du Geschäftsfüher eines solchen Hoster, würdest Du jedes Mal beim Uploader nachfragen, ob das Seine Richtigkeit hat? Wir reden hier nicht von 10 Abuse-Meldungen pro Tag... MU hatte täglich bis zu 50 Millionen Nutzer. Zumal jedem Hoster klar sein MUSS, dass seine Plattform AUCH für illegale Zwecke missbraucht wurde. Speziell bei MU wurde aber ganz bewusst nur die interne Verlinkung gelöscht. So konnte man nämlich einfach einen neuen Link erzeugen, ohne was neu hochladen zu müssen. Ich meine mal gelesen zu haben, dass das auch einer der Hauptgründe war, die MU das Genick gebrochen haben.
 
Korrekt, man kann natürlich nicht den Hoster pauschal haftbar machen. Aber zumindest in Deutschland haftet der Sharehoster bei Verstößen, um die er sich nicht gekümmert hat. Da gab es 2009 bzw. 2010 entsprechende Urteile.

Meine Rede, in diesem Punkt sind wir uns ja einig (Hervorhebung durch mich).

Aber um bei Deinem Beispiel zu bleiben: Natürlich kann ich als Rechteinhaber den Betreiber der Schließfächer haftbar machen, wenn ich gesehen habe, wie jemand eine illegale Kopie meiner Software in das Schließfach packt; das setzt natürlich voraus, dass ich den Betreiber vorher dazu aufgefordert habe, den Sachverhalt zu prüfen bzw. den Inhalt des Faches zu entsorgen.

Auch hier sind wir uns einig (Hervorhebung durch mich).

Nein, diese OCH wurden zum Teil extra zum Hosten solcher illegalen Inhalte hochgezogen und MU bzw. aus dessen Umfeld in entsprechenden Kreisen bekannt gemacht.

Das ist mir immer noch zu schwammig. Was heisst: aus dessen Umfeld in entsprechenden Kreisen?

Natürlich werben die nicht offiziell damit, dass sich die Dienste hervorragend für die Verbreitung von illegalen Kopien eignen ;) Es reicht ja bereits aus, einige aktive Uploader zu informieren (bzw. diesen einen Anteil an den Werbeeinnahmen zukommen zu lassen). Die Verteilen dann die Links und es kommen automatisch neue Uploader dazu. Kimble hat m.E. genau das gemacht.

Deines Erachtens oder erwiesenermassen? Denn: Wenn dies tatsächlich erwiesen wäre, dann hätte doch das Auslieferungsgesuch der USA nicht so viel Zeit in Anspruch nehmen dürfen? Denn das was Du hier beschreibst scheint mir den Tatbestand einer Verschwörung zu einer Straftat gleichzukommen.

Jain. Natürlich ist es blöd, wenn Deine Urlaubs-Fotos einfach gelöscht werden.

Das ist nicht blöd, das ist ein No-Go. Wenn ich meine Fotos zwecks Schutz vor Verlust in der Cloud sichere, dann wird der Hoster sich davor hüten müssen, diese einfach zu löschen. Den Zugang dazu verwehren, ok (bis die rechtliche Lage geklärt ist), aber löschen? Ne.

Auf der anderen Seite hat der Hoster aber das Recht, Dateien beliebig zu entfernen.

Wie gesagt, den Zugriff darauf meinetwegen, aber die eigentlichen Dateien unwiderbringlich löschen? Nein.

Das wird insbesondere im Hinblick auf o.g. Gerichtsurteil interessant. Daher die Frage an Dich: Wärst Du Geschäftsfüher eines solchen Hoster, würdest Du jedes Mal beim Uploader nachfragen, ob das Seine Richtigkeit hat? Wir reden hier nicht von 10 Abuse-Meldungen pro Tag... MU hatte täglich bis zu 50 Millionen Nutzer. Zumal jedem Hoster klar sein MUSS, dass seine Plattform AUCH für illegale Zwecke missbraucht wurde.

Wieder: Meine Rede. Ein Hoster kann nicht zur "Polizei" werden, genauso wenig wie der Besitzer von Schliessfächern bei jedem Mieter überprüfen kann, was er oder sie ins Schliessfach schliesst. Oder um es an die Spitze zu treiben: Nur weil die Strasse dafür verwendet wurde, zur Bank zu gelangen und diese auszurauben, wird niemand auf die Idee kommen, den Hersteller der Strasse deswegen zu belangen.

Speziell bei MU wurde aber ganz bewusst nur die interne Verlinkung gelöscht. So konnte man nämlich einfach einen neuen Link erzeugen, ohne was neu hochladen zu müssen. Ich meine mal gelesen zu haben, dass das auch einer der Hauptgründe war, die MU das Genick gebrochen haben.

Das ist mir jetzt ehrlich gesagt neu - und ich habe den Fall ziemlich gut verfolgt (war vor allem bei Techdirt oft - auch dieser Tage - immer wieder Thema).
 
Junge der Kerl hat mehr erreicht in seinem Leben als du es jemals schaffen wirst wage ich jetzt mal zu behaupten. Wer redet über dich ständig in den Schlagzeilen egal ob es nun um negative oder positive News geht ? Richtig Niemand. Aus dir spricht der pure Neid des Erfolglosen Normalbürgers.Ist dir schonmal in den Sinn gekommen das diese Medienpräsenz genau sein Ziel ist. Das er absichtlich ständig so präsent sein möchte um im Gespräch zu bleiben ? Man könnte denken es bemerkt kaum jemand was er damit bezwecken möchte ? Zumindest geht das aus den meisten Kommentaren hier und auf anderen Seiten heraus zum Thema Kim Dotcom.Einfach mal aufwachen und objektiv die Dinge betrachten.Im Krieg wärst du wahrscheinlich auch nur ein kleiner Soldat quasi Kanonenfutter aber kein Befehlsgeber etc.........dazu fehlt dir nämlich das nötige Taktikverständnis .Ich wünsche dir und allen die das hier lesen trotzdem einen schönen Mittwoch.:):-D

Nun ich habe definitiv mehr erreicht als der Kerl. Ich habe ein freies Leben. Davon kann er nur träumen.
Und ein erfolgloser Normalbürger ist offenkundig ein Hartz 4 Empfänger. Definitiv nicht ich, der schon 9 Jahre im gleichen Unternehmen tätig ist und jedes Jahr Lohnerhöhungen bekommt :)
Und zu guter Letzt: du solltest aufhören so zu tun, als wenn du die Leute kennst mit denen du hier schreibst. Ich habe genug Taktikverständnis. Du weisst gar nicht was ich in meinen 29 Jahren schon so erlebt habe.
Nun ist jedenfalls gut. Ich habe meine Meinungen über Kim und Co. und dabei bleibe ich auch ;)
 
Grundsätzlich soweit richtig, aber da gibt noch den Fall Murat Kurnaz (unabhängig von anderen Rahmenbedingungen)

So wie ich das sehe läft der zitierte Part eh nur darauf hin das kein Deutscher aus Deutschland ausgeliefert wird, wird der woanders gefunden ist es halt egal, oder man greift via Geheimgesetze auf vermeindliche Ausschlußklauseln zurück.
(nein nix Aluhut, das vorhandensein dergleichen wurde bestätigt, nur der Inhalt ist dumBeweismaterialmerweise unbekannt)
Sicher, es geht rein um deutsche Staatsbürger. Ansonsten gibt es ja durchaus Auslieferungsverträge mit den USA und anderen Ländern.
Murat Kurnaz ist türkischer Staatsbürger. Irgend so ein Hacker der vor ein paar Jahren ausgeliefert wurde war Syrer.
Solange Schmitz nicht in Deutschland ist, hat er halt Pech, weil er der Staatsgewalt von Neuseeland unterliegt. War vor zehn Jahren oder so ja auch mal so ein Fall mit einem deutschen Geschäftsmann in Saudi Arabien, der hatte dort außerehelichen Geschlechtsverkehr und sollte dann hingerichtet werden. Da hat die Bundesregierung dann immerhin interveniert und die Strafe wurde auf 50 Peitschenhiebe reduziert, auch weil er die Dame dann inzwischen geheiratet hatte.
 
Das ist mir immer noch zu schwammig. Was heisst: aus dessen Umfeld in entsprechenden Kreisen?

Damit meine ich, das Kimble und seine MU-Kollegen aktiv auf Uploader zugegangen sind um die Plattformen zu verbreiten. Eine Quelle habe ich dafür nicht parat, aber dass Kimble für aktive Uploader Prämien und Gewinnbeteiligung hat springen lassen, wurde ihm m.E. zweifelsfrei nachgewiesen.


Deines Erachtens oder erwiesenermassen? Denn: Wenn dies tatsächlich erwiesen wäre, dann hätte doch das Auslieferungsgesuch der USA nicht so viel Zeit in Anspruch nehmen dürfen? Denn das was Du hier beschreibst scheint mir den Tatbestand einer Verschwörung zu einer Straftat gleichzukommen.

Wie gesagt, Quellen kann ich Dir leider nicht geben. Habe mir das damals alles aus Golem und Heise Forum zusammengelesen ;)Das Auslieferungsverfahren wurde in Neu Seeland durch Fehler der dortigen und der US-Behörden verzögert. Und einen guten Anwalt hat Kimble auch; der hat ihm da schon ne Menge Zeit verschafft.
Anbei mal beispielhaft ein Link:
https://www.heise.de/newsticker/mel...oennte-Vermoegen-zurueckbekommen-1474304.html

Das ist nicht blöd, das ist ein No-Go. Wenn ich meine Fotos zwecks Schutz vor Verlust in der Cloud sichere, dann wird der Hoster sich davor hüten müssen, diese einfach zu löschen. Den Zugang dazu verwehren, ok (bis die rechtliche Lage geklärt ist), aber löschen? Ne.
Wie gesagt, den Zugriff darauf meinetwegen, aber die eigentlichen Dateien unwiderbringlich löschen? Nein.

Zustimmung zum No-Go. Rechtlich hat der User da aber keine Handhabe. Zumindest nicht bei den kostenfreien Hostern. Wie es bei Google, MS oder Amazon zB. aussieht, weiß ich allerdings nicht (sprich: bei bezahltem Hosting kann das auch anders aussehen, aber das ist in diesem Fall ja unrelevant).

Wieder: Meine Rede. Ein Hoster kann nicht zur "Polizei" werden, genauso wenig wie der Besitzer von Schliessfächern bei jedem Mieter überprüfen kann, was er oder sie ins Schliessfach schliesst. Oder um es an die Spitze zu treiben: Nur weil die Strasse dafür verwendet wurde, zur Bank zu gelangen und diese auszurauben, wird niemand auf die Idee kommen, den Hersteller der Strasse deswegen zu belangen.

Du solltest niemals so einen Dienst anbieten ;) Denn genau das, der Hoster wird zur Polizei, oder zumindest zum Fahrkartenkontrolleur, wurde vom BGH gerichtlich festgehalten. Anbei mal ein Link zum Urteil. Der Hoster hat einen angemessenen Aufwand zu erbringen, um festzustellen, dass die gehosteten Daten legal oder illegal sind.
Hosting: Konsequenz aus dem RapidShare-Urteil - computerwoche.de
 
Junge der Kerl hat mehr erreicht in seinem Leben als du es jemals schaffen wirst wage ich jetzt mal zu behaupten. Wer redet über dich ständig in den Schlagzeilen egal ob es nun um negative oder positive News geht ? Richtig Niemand.
Äh .. und? Wieso sollte ich Wert darauf legen, daß etwas über mich in den Schlagzeilen zu lesen ist? Möglicherweise gibt es eventuell vielleicht auch noch andere Lebensziele als "Komm ich jetz ins Fernsehen?"

Mir reicht schon das eine Mal, wo ich fürs Lokalradio präsent war.
- bzw: nur eine Antwort von mir.
Auf eine ganz andere Frage, als die, die im Beitrag gestellt wurde.
Mit einem anderen genannten Sprecher Namen als meinem.

... also eigentlich war ich dann ja gar nicht im Radio. :B
 
Damit meine ich, das Kimble und seine MU-Kollegen aktiv auf Uploader zugegangen sind um die Plattformen zu verbreiten. Eine Quelle habe ich dafür nicht parat, aber dass Kimble für aktive Uploader Prämien und Gewinnbeteiligung hat springen lassen, wurde ihm m.E. zweifelsfrei nachgewiesen.

Ja, aktive Uploader wurden - genau wie bei Rapidshare - je nach eingebrachtem "Traffic" entlohnt. Es ging wohl dabei vor allem darum, aus "Free-" "Premium-"User zu machen. Das war aber meines Wissens allgemein bekannt und keine zielgerichteten Absprachen mit bestimmten Uploadern. Dass das Geschäftsmodell jedoch eben jene Uploader auf's Parkett rief, die sich "auf der Schattenseite" befinden, kann aber m.E. schwerlich als "Verschwörung zu einer Straftat" gedeutet werden.

Wie gesagt, Quellen kann ich Dir leider nicht geben. Habe mir das damals alles aus Golem und Heise Forum zusammengelesen ;)Das Auslieferungsverfahren wurde in Neu Seeland durch Fehler der dortigen und der US-Behörden verzögert. Und einen guten Anwalt hat Kimble auch; der hat ihm da schon ne Menge Zeit verschafft.
Anbei mal beispielhaft ein Link:
https://www.heise.de/newsticker/mel...oennte-Vermoegen-zurueckbekommen-1474304.html

Wie gesagt, ich habe den Fall hauptsächlich auf Techdirt verfolgt: https://www.techdirt.com/search-g.php?q=megaupload Techdirt scheint jedenfalls seine Zweifel daran zu haben, ob das mit der Zustimmung zur Auslieferung so seine Richtigkeit hat.

Zustimmung zum No-Go. Rechtlich hat der User da aber keine Handhabe. Zumindest nicht bei den kostenfreien Hostern.

Natürlich hängt so etwas immer von den (vom Vertreiber mehr oder minder frei setzbaren) Nutzungsbedingungen ab. Aber ich würde auf jeden Fall keinem Hoster meine privaten Dateien zur Sicherung und Fernverwendung anvertrauen, wenn ich mit der Befürchtung leben müsste, dass meine Dateien plötzlich unwiderbringlich weg sind.

Du solltest niemals so einen Dienst anbieten ;)

Wäre mir auch nie in den Sinn gekommen :-D

Denn genau das, der Hoster wird zur Polizei, oder zumindest zum Fahrkartenkontrolleur, wurde vom BGH gerichtlich festgehalten. Anbei mal ein Link zum Urteil. Der Hoster hat einen angemessenen Aufwand zu erbringen, um festzustellen, dass die gehosteten Daten legal oder illegal sind.
Hosting: Konsequenz aus dem RapidShare-Urteil - computerwoche.de

Hab mir da mal den entsprechenden Wikipedia-Eintrag mit der ganzen Rechtssprechung angeschaut: https://de.wikipedia.org/wiki/Rapidshare Mir scheint, dass nach wie vor zuerst der eigentliche Rechteinhaber aktiv werden muss, bevor der Hoster etwas unternimmt. Dass er dann etwas unternehmen muss (um nicht belangt werden zu können) ist eigentlich klar. Aber die vorgeschlagenen Filterungsmassnahmen (über alle gehosteten Dateien hinweg) erscheinen mir dann doch ziemlich utopisch - schon allein die Tatsache, dass Dateien in verschiedenen Formaten gepackt und gesplittet werden können, macht das ganze Unterfangen zur Sissiphus-Arbeit...
 
Ja, aktive Uploader wurden - genau wie bei Rapidshare - je nach eingebrachtem "Traffic" entlohnt. Es ging wohl dabei vor allem darum, aus "Free-" "Premium-"User zu machen. Das war aber meines Wissens allgemein bekannt und keine zielgerichteten Absprachen mit bestimmten Uploadern. Dass das Geschäftsmodell jedoch eben jene Uploader auf's Parkett rief, die sich "auf der Schattenseite" befinden, kann aber m.E. schwerlich als "Verschwörung zu einer Straftat" gedeutet werden.

Den Begriff hast Du ins Spiel gebracht ;) Sehe ich zwar genau so, aber das bedeutet nicht, dass es in Amerika der Staatsanwaltschaft nicht reichen würde. Auch in Deutschland gibt es Gerichte (Hamburg *hust*), die sehr fragwürdige Urteile fällen, bei denen man sich die Frage stellt, in was für einer Bananrepublik man eigentlich lebt. Ich vermute ja, dass es im Fall MU ganz ähnlich gelaufen ist. Große Lobby will Schmitz fertig machen und engagiert eine passende Staatsanwaltschaft... aber wie gesagt, nur meine pers. Vermutung. Da sollte ein Exempel statuiert werden.

Wie gesagt, ich habe den Fall hauptsächlich auf Techdirt verfolgt: https://www.techdirt.com/search-g.php?q=megaupload Techdirt scheint jedenfalls seine Zweifel daran zu haben, ob das mit der Zustimmung zur Auslieferung so seine Richtigkeit hat.

Bezweifle ich auch, alleine schon auf Grund der (vermeintlichen) Tatsache, dass das zu erwartenden Verfahren in den USA für Schmitz nicht fair laufen wird...

Natürlich hängt so etwas immer von den (vom Vertreiber mehr oder minder frei setzbaren) Nutzungsbedingungen ab. Aber ich würde auf jeden Fall keinem Hoster meine privaten Dateien zur Sicherung und Fernverwendung anvertrauen, wenn ich mit der Befürchtung leben müsste, dass meine Dateien plötzlich unwiderbringlich weg sind.

Dito, wichtige Daten würde ich allerdings generell nicht irgendwo ablegen, wo ich keinen Einfluss auf die Systeme habe.

Hab mir da mal den entsprechenden Wikipedia-Eintrag mit der ganzen Rechtssprechung angeschaut: https://de.wikipedia.org/wiki/Rapidshare Mir scheint, dass nach wie vor zuerst der eigentliche Rechteinhaber aktiv werden muss, bevor der Hoster etwas unternimmt. Dass er dann etwas unternehmen muss (um nicht belangt werden zu können) ist eigentlich klar. Aber die vorgeschlagenen Filterungsmassnahmen (über alle gehosteten Dateien hinweg) erscheinen mir dann doch ziemlich utopisch - schon allein die Tatsache, dass Dateien in verschiedenen Formaten gepackt und gesplittet werden können, macht das ganze Unterfangen zur Sissiphus-Arbeit...

Ja, die Aussagen vom BGH sind utopisch und in der Realität praktisch nicht realisierbar. Dennoch müssen sich die Hoster danach richten; ein anders gelagertes Urteil ist mir nicht bekannt, was bedeutet, dass dieses BGH Urteil im Zweifel gegen mich (als Filehoster) verwendet werden kann. Wenn ich mich rechtlich absichern will, muss ich meinen Dienst also in einem anderen Land hosten ;)
 
Den Begriff hast Du ins Spiel gebracht ;)

Hast recht, vielleicht hätte ich es eher "Betrug" (vom engl. Fraud) nennen sollen. So wie ich das verstanden habe, soll einer Auslieferungen deswegen (fraud) zugestimmt werden.

Sehe ich zwar genau so, aber das bedeutet nicht, dass es in Amerika der Staatsanwaltschaft nicht reichen würde.

Hat aber mal primär mit der amerikanischen Staatsanwalt nichts zu tun, sondern mit der neuseeländischen (was die Auslieferung betrifft)

Auch in Deutschland gibt es Gerichte (Hamburg *hust*), die sehr fragwürdige Urteile fällen, bei denen man sich die Frage stellt, in was für einer Bananrepublik man eigentlich lebt. Ich vermute ja, dass es im Fall MU ganz ähnlich gelaufen ist. Große Lobby will Schmitz fertig machen und engagiert eine passende Staatsanwaltschaft... aber wie gesagt, nur meine pers. Vermutung. Da sollte ein Exempel statuiert werden.

Teile Deine Meinung 100%.

Bezweifle ich auch, alleine schon auf Grund der (vermeintlichen) Tatsache, dass das zu erwartenden Verfahren in den USA für Schmitz nicht fair laufen wird...

Das kann aber NZ nicht als Grund gegen eine Auslieferung angeben, da NZ davon ausgehen muss, dass die USA-Rechtssprechung fair abläuft - ansonsten dürften sie kein Auslieferungsabkommen mit diesen haben.

Dito, wichtige Daten würde ich allerdings generell nicht irgendwo ablegen, wo ich keinen Einfluss auf die Systeme habe.

Bei reinen Sicherungskopien reicht es, mehrere Sicherungsorte zu haben (Lokal, Cloud 1, Cloud 2 z.B.). Schwieriger wird es, wenn mit den Daten gearbeitet werden soll - für letzteres eignet sich ein Free-Hoster auf jeden Fall nicht.

Ja, die Aussagen vom BGH sind utopisch und in der Realität praktisch nicht realisierbar. Dennoch müssen sich die Hoster danach richten; ein anders gelagertes Urteil ist mir nicht bekannt, was bedeutet, dass dieses BGH Urteil im Zweifel gegen mich (als Filehoster) verwendet werden kann. Wenn ich mich rechtlich absichern will, muss ich meinen Dienst also in einem anderen Land hosten ;)

Scheint aber weiterhin so zu sein, als würde Unklarheit herrschen bzw. sich die Gerichte weiterhin uneinig zu sein, was denn nun Sache ist :-D Hier ein aktuellerer Artikel (zur Thematik) der Schwester PCGH: Filesharing: Uploaded.net doch nicht schadensersatzpflichtig
 
Hast recht, vielleicht hätte ich es eher "Betrug" (vom engl. Fraud) nennen sollen. So wie ich das verstanden habe, soll einer Auslieferungen deswegen (fraud) zugestimmt werden.

Genau, der Richter hat, soweit ich weiß, auf Grund von Betrug der Auslieferung zugestimmt. Genau das stört mich btw. auch an der ganzen Sache, denn ursprünglich ging es mal um Urheberrechtsverletzungen. Aber man sucht sich dann eben das für den Fall passende heraus..

Hat aber mal primär mit der amerikanischen Staatsanwalt nichts zu tun, sondern mit der neuseeländischen (was die Auslieferung betrifft)

Macht glaube ich kaum einen Unterschied aus. NZ wird dann einfach politisch unter Druck gesetzt, bzw. die ermittelnde Staatsanwaltschaft.

Das kann aber NZ nicht als Grund gegen eine Auslieferung angeben, da NZ davon ausgehen muss, dass die USA-Rechtssprechung fair abläuft - ansonsten dürften sie kein Auslieferungsabkommen mit diesen haben.

Und genau da wird eben mit zweierlei Maaß gemssen: In dem ganzen Verfahren gabs massive Einmischung durch die USA. Alleine die gestohlenen Daten, die plötzlich beim FBI lagen. Das lässt sich einiges nicht mit einem Rechtsstaat in Einklang bringen und mMn. dürfte man alleine schon deswegen nicht ausliefern; man weiß ja bereits, dass seitens der USA nicht ordentlich vorgegangen wurde.

Scheint aber weiterhin so zu sein, als würde Unklarheit herrschen bzw. sich die Gerichte weiterhin uneinig zu sein, was denn nun Sache ist :-D Hier ein aktuellerer Artikel (zur Thematik) der Schwester PCGH: Filesharing: Uploaded.net doch nicht schadensersatzpflichtig

Danke für den Link, das Urteil kannte ich nicht. Interessant ist da natürlich, was die Schweiz zu dem Thema sagt :-D
Bei all den Urteilen muss man natürlich bedenken, dass das nur für Unternehmen gültig ist, die auch in Deutschland den Geschäften nachgehen.
 
Genau, der Richter hat, soweit ich weiß, auf Grund von Betrug der Auslieferung zugestimmt. Genau das stört mich btw. auch an der ganzen Sache, denn ursprünglich ging es mal um Urheberrechtsverletzungen. Aber man sucht sich dann eben das für den Fall passende heraus..

Ich denke, wir sind uns diesbezüglich einig, dass es wirklich und vor allem darum gehen soll, ein Exempel zu statuieren.

Macht glaube ich kaum einen Unterschied aus. NZ wird dann einfach politisch unter Druck gesetzt, bzw. die ermittelnde Staatsanwaltschaft.

Das wird sich zeigen - hat Trump vielleicht deswegen die transpazifischen Handelsabkommen torpediert? :B

Und genau da wird eben mit zweierlei Maaß gemssen: In dem ganzen Verfahren gabs massive Einmischung durch die USA. Alleine die gestohlenen Daten, die plötzlich beim FBI lagen. Das lässt sich einiges nicht mit einem Rechtsstaat in Einklang bringen und mMn. dürfte man alleine schon deswegen nicht ausliefern; man weiß ja bereits, dass seitens der USA nicht ordentlich vorgegangen wurde.

Tja, solange dies aber nicht rechtsgültig geklärt ist (also jemand hätte gegen das FBI klagen und gewinnen müssen), bleibt NZ weiterhin nichts anderes übrig als davon auszugehen, dass es in den USA zu einem fairen Prozess kommt - zumindest offiziell :B

Danke für den Link, das Urteil kannte ich nicht. Interessant ist da natürlich, was die Schweiz zu dem Thema sagt :-D

Die Schweiz hat (zum Glück?) keine so... agressive Interessenvertretung von (Musik-)Rechteinhabern wie beispielsweise die GEMA in Deutschland (www.ifpi.ch) und hat den Ansatz der Selbstregulierung gewählt. Vielleicht ist einfach der Markt in der Schweiz zu klein, als das sich hier solche Aktionen wie in Deutschland gegen Rapidshare, Uploaded etc. lohnen würden. Aber wie man ja sieht, kann man bequem von Deutschland aus schweizer Firmen verklagen :-D Schliesslich wurden sowohl Rapidshare als auch Uploaded von der Schweiz aus betrieben...

Bei all den Urteilen muss man natürlich bedenken, dass das nur für Unternehmen gültig ist, die auch in Deutschland den Geschäften nachgehen.

Hm, ist das für Uploaded wirklich so? Hat Cyando eine Niederlassung in Deutschland? Oder stehen irgendwelche Server von denen in Deutschland?
 
Tatsache brauchen einen Gerichtsurteile die im Ausland gefällt werden eigentlich erst mal nicht interessieren, es sei denn halt, man will da doch irgendwann in das Land reisen oder gar Geschäfte dort führen.

(Deswegen werden Strafzetteln von Ausländern / Urlaubern in vielen Ländern auch direkt abkassiert (in Deutschland nicht möglich, Polizisten dürfen das nicht), weil die sonst ohnehin nicht bezahlt werden würden).
 
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