mal ehrlich, wer kommt auch da drauf dass das ein redaktioneller Inhalt wäre?
Man darf auch mal 5m mitdenken
Nun, zum Beispiel dadurch, daß es sich vom Layout exakt an den anderen redaktionellen Inhalten ausrichtet und ebenso wie diese in der News Liste angezeigt wird und daß das nirgendwo in dem Artikel als "Werbung" deklariert wird.
Oder schlicht durch Formulierungen wie diese:
Um die Veröffentlichung des leckeren Snacks gebührend zu feiern, verlosen wir gemeinsam mit BiFi coole Preise.
Das hat ja doch irgendwer aus der Redaktion geschrieben, also handelt es sich dabei um redaktionellen Inhalt. Am Ende wird auch noch "MARC C. HATKE" als Autor genannt und die Frage gestellt, ob etwas "
im Artikel" fehle.
Daraus folgt: Natürlich ist das redaktioneller Inhalt. Natürlich auch Werbung und damit sind wir beim Problem:
Durch die Verbreitung von AdBlockern und dadurch entgehenden Einnahmen sind die Werbetreibenden und kostenlosen Inhaltsanbieter dazu gezwungen, neue Wege für Werbung zu finden.
Eine Möglichkeit ist eben die Vermischung von redaktionellen und werbenden Inhalten, wie hier geschehen.
So, wie das hier präsentiert wird, würde es mich allerdings nicht wundern, wenn das einen Verstoß gegen § 58 Abs. 1 RStV darstellt:
"Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein.".
Und ja, ein Gewinnspiel an sich ist noch keine Werbung - aber es gibt ja eben auch noch den "News"-Text und der ist definitiv Werbung:
"Die extrawürzige Verbindung aus Tomatensauce, Currynote, Teigmantel und herzhafter Salami verspricht dem Gamer die gewünschte Stärkung für zwischendurch. Einfach BiFi Currywurst aufreißen, wegsnacken und zufrieden weiterspielen. So wird die kleine Pause zum cleveren Snack-Adventure. ..."
Unabhängig von der gesetzlichen Lage fände ich es ebenfalls besser, wenn Werbung, Gewinnspiele und redaktionelle Inhalte klar voneinander getrennt würden.