Liebe Redaktion.
Das wäre doch mal eine Frage an den Anwalt Herrn Solmecke. Ob man das als Kunde einfach so hinnehmen muss oder ob es nicht rechtlich eine Möglichkeit gibt, dagegen vorzugehen?
Wenn das bei neu verkauften Exemplaren passiert, da kann ich es ja verstehen. Aber bei einem Produkt wofür man schon bezahlt hat, dann einfach Dinge herauszunehmen?
Bei einer gekauften Musik-CD könnte sich ja auch niemand vorstellen, dass da dann plötzlich Lieder rausgenommen werden oder plötzlich fehlen. Warum geht das dann bei Online-Produkten? Was sagt der Verbraucherschutz dazu?
Weil so wäre man ja bei einem gekauften Produkt, welches irgendwie eine Onlinefunktion hat, völlig dem Gutdünken des Herstellers ausgeliefert.
Das würde mich schon mal sehr interessieren. Vielleicht könnt' ihr da ja mal nachfragen.
Das dürfte eine schwierige Frage sein, denn immerhin hat der Anbieter ja auch das Recht zur Produktpflege und -Verbesserung.
Rein rechtlich wird das Produkt ja mit jedem Bugfix geändert.
Und auch mit dem Hinzufügen eines neuen Helden oder eines neuen Spielmodus.
Wo sollte dann das Recht des Kunden am Beibehalten des Spielinhalts aufhören?
- keine Überarbeitung der Welt wie bei
WoW:Cataclysm?
- keine neuen Texturen/Animationen?
- keine Änderung der Lokalisation, um Übersetzungsfehler auszubessern?
- keine Änderung am Spielprinzip wie das Komprimieren des Talentsystems und der Fähigkeiten?
- keinen Itemsquish, der abstrus hohe Zahlen wie Millionen an Damage gegen Milliarden an Lebenspunkten auf halbwegs vernünftige Maße zurückstutzt?
- kein Verbessern der Musikqualität durch geringere Kompression?
Zugegeben: Die meisten meiner Beispiele beziehen sich auf
WoW, daß ja davon lebt, daß sich was ändert. Wer will schon nach 14 Jahren immer noch die selben Mobs in den selben alten Gebieten mit den selben alten Bugs vermöbeln?
Wenn die Gesetzgebung bezüglich solcher Änderungen forciert würde, würden am Ende Spiele modularer und noch mehr DLCs bekommen, die man dann einzeln an und Ausschalten können müßte,..