Ja, das ist in der Tat ein Problem, dass sich die Hersteller nicht wehren.
Habe gerade versucht mir von Valve L4D2 auf den Uncut umstellen zu lassen. Aber auch nach einem Altersnachweis machen die das nicht und verweisen nur auf den Deutschen Jugendschutz und die Bundesprüfstelle. Ich bin über 40. Das Spiel ist in der Originalversion in Deutschland beschlagnahmt.
Und damit darf man es
in Deutschland nicht kaufen. Logisch, daß der Steam Support das nicht mitmacht, er würde sich ja strafbar machen.
Einen im Ausland gekauften Key kann man allerdings in Deutschland aktivieren und kommt so an die Uncut Version.
Das hat aber nix mit Hakenkreuzen zu tun, das ist eine andere Baustelle.
Keine Ahnung, was man tun kann, aber ich verliere langsam die Lust mir das einfach so gefallen zu lassen. Wenn es um Nazi-Symbolik geht ist das eine Sache, aber ein Spiel wie L4D2 nicht im Original spielen zu können, verstößt einfach glasklar gegen meine Grundrechte, insofern Deutsche Behörden dies verhindern.
Deine Grundrechte? Gegen welches denn?
Eigentlich dürfte doch maximal "Kunstfreiheit" (Art.5) passen - das ist aber die Kunstfreiheit
des Herstellers, nicht des Konsumenten. Sprich: Damit wird
nicht dein Grundrecht beschnitten.
Aber stellen wir uns doch einmal vor, wie es aussähe, wenn keinerlei(!) Zensur betrieben würde:
Dann gäbe es erst mal keinerlei Schnitte bei Medien jeglicher Art.
Super, oder?
... allerdings wäre das eben auch ein Freifahrtschein für fragwürdigste Medien, die dann ja ungehindert erscheinen und vertrieben werden dürften, denn folgende Paragraphen gäbe es bei einer
absoluten Zensurfreiheit ja nicht mehr:
- Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: § 86a StGB
- Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole: § 90a StGB
- Volksverhetzung: § 130 StGB
- Anleitung zu Straftaten: § 130a StGB
- Gewaltdarstellung: § 131 StGB
- Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften: § 184a StGB
- Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften: § 184b StGB
- Beleidigung: § 185 StGB
- Verleumdung: § 187 StGB
dh: es könnte niemand daran gehindert werden, einfach zu behaupten, Person X wäre ein pädophiler Kinderficker, der vor 10 Jahren irgendwo für eine Mordserie verantwortlich gewesen sei und entsprechende Artikel mit Fotos von irgendwelchen Tatorten als "Belege" dafür zu schreiben; dazu aufzurufen, Lynchjustiz an ihm und allen Angehörigen seiner Rasse zu verüben und denjenigen hinzurichten, obwohl der Bezichtigte eine blütenreine Weste hat.
Sind ja alles nur Worte, keine Taten ... aber man darf ja nichts zensieren ...
Es sollte klar werden, daß es trotz aller Liebe zur Meinungsfreiheit und Haß auf jegliche Zensur irgendwo
eine Grenze geben muß.
Ob diese bei Sticheleien, Mobbing, Beleidigungen, Morddrohungen über "soziale" Medien liegt oder gar erst bei einem persönlichen Kontakt relevant wird und alles darunter straffrei sein sollte, sind durch aus diskutable Frage, die man ohne genaues Abwägen nicht beantworten kann.
Oder, um beim Thema zu bleiben: Ob schon eine Ego Shooter Ansicht reicht oder die Gegner humanoid sind oder Menschen ähnlich; man selber die Bösen spielen darf oder im Spiel Menschen verachtende Darstellungen oder gar Gewaltfantasien nicht nur gezeigt, sondern auch durch anstachelnde Kommentare positiv befürwortet werden.
Alleine in diesem Thread dürfte es schon unterschiedliche Meinungen darüber geben, was denn
noch geht und was denn
nicht mehr erlaubt sein sollte.
Letzten Endes kommt da - wie bei allen menschlichen Kommunikationen und Regelungen - nur ein Kompromiss dabei raus. Schlimmstenfalls einer, der
gar keinem gefällt ...