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EU-Kommission plant Garantie-Gesetz für Games

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EU-Kommission plant Garantie-Gesetz für Games

Fast jeder Spieler hat wohl schon mal Bekanntschaft mit einem fehlerhaften Spiel gemacht. Bisher mussten wir zur Problemlösung immer auf einen Patch warten, doch das könnte bald vorbei sein. Wenn der Vorschlag der EU-Kommission durchgesetzt wird, fallen Bugs unter die Garantievorschriften.

Der Käufer hat das Recht auf ein funktionierendes Produkt. Mit dieser Einstellung kaufen wir Wachmaschinen, Fernseher und Computer, aber bei Video- und PC-Spielen war diese Regelung nie anwendbar. Zwar konnte der enttäuschte Käufer im Zweifelsfall das Spiel wieder zurückgeben, aber der Königsweg war das nie.

Geht es nach den EU-Kommissaren Viviane Reding und Meglena Kuneva, könnte dieser Frust bald ein Ende haben. Die beiden haben einen Gesetzesentwurf eingereicht, in dem bei Spielen die gleiche Garantie-Bestimmung wie bei anderen Produkten zum Tragen kommt.

BSA-Verband ist kritisch

Bei Software müsse der Käufer die gleichen fairen Bedingungen wie bei jedem anderen Produkt haben, sagte Kuneva laut einem Bericht der Webseite Cnet. Für den Branchen-Verband Business Software Alliance, zu dem auch Firmen wie Microsoft, Apple oder IBM gehören, ist das jedoch undenkbar.

Gegenüber der Webseite ZDNet UK sagte Francisco Mingorance, BSA Public Policy Director, dass man digitale Inhalte nicht unter den gleichen Bestimmungen wie Toaster führen könne. Im Gegensatz zu materiellen Gütern könnten Entwickler von digitalen Inhalten nicht vorhersagen, ob das Produkt auch wirklich so verwendet wird, wie es bestimmt ist – und ob es entsprechend seiner möglichen Leistung auch bedient wird.

Quelle

Die Argumetation des BSA-Verbandes verstehe ich nicht.
Selbst bei materiellen Produkten kann niemand vorhersagen, ob es richtig benutzt wird, wie es bestimmt ist. Da gibt es meines Erachtens überhaupt kein Unterschied zu digitalen Produkten. :-o
 
AW: EU-Kommission plant Garantie-Gesetz für Games

Interessant wird (falls es dazu kommt) sein, wie das umgesetzt wird.

Anders als bei einem Toaster kann es sein, dass das Spiel bei mir wunderbar funktioniert beim nächsten aber nicht.

Wie sieht dann wohl der Garantieanspruch aus.
 
AW: EU-Kommission plant Garantie-Gesetz für Games

nikiburstr8x am 11.05.2009 19:56 schrieb:
Die Argumetation des BSA-Verbandes verstehe ich nicht.
Selbst bei materiellen Produkten kann niemand vorhersagen, ob es richtig benutzt wird, wie es bestimmt ist. Da gibt es meines Erachtens überhaupt kein Unterschied zu digitalen Produkten. :-o

a) was is überhaupt der BSA?

b) bei materiellen produkten kannst du aber VIEL leichter und unter verweis auf die anleitung nachvollziehen, ob es nur ein bedienungsfehler war, auch die "systemvoraussetzungen" sind klar, zB wenn einer nen DVB-T-receiver reklamiert, den er an seine SATanlage anschließen wollte...

bei software aber müßte der hersteller ständig software zurücknehmen, auch wenn einfach nur der user zu blöd war, die systemvoraussetzungen zu prüfen oder seinen PC auf aktuellem stand zu halten.

zudem kann der hersteller zB bei nem reklamierten TV oder toaster in seiner werkstatt oder schon beim händler testen, ob das teil wirklich nicht geht. denn WENN es nicht geht, dann isses kaputt - bei software aber ist das viel schwieriger, da der fehler in einer vielzahl von kleinigekeiten resulitieren kann, die der hersteller gar nicht "im labor" nachvollziehen könnte, um ihn zu erkennen und zu beseitigen.

ich denke mal, dass der BSA so was meint und nicht etwa zB ein spiel, das in der version 1.1 auf KEINER AMD karte der 3xxx und 4xx serie halbwegs akzeptabel läuft, oder ein spiel, bei dem zu 50% ein derber logikbug vorkommt, der das weiterspielen nicht möglich macht. bei so was ist klar, dass der hersteller das regeln muss, genauso wie bei nem rückruf einer kafeemaschine, wo bei ALLEN ein bestimmtes kabel ggf. überhitzen und abfackeln kann.
 
AW: EU-Kommission plant Garantie-Gesetz für Games

Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht.


Statt eines in der Realität nicht umsetzbaren Anspruchs auf Patches (bei all den - teilweise exotischen - Kombinationen von Hardware gibt es immer einen Käufer bei dem das Spiel nicht läuft - soll extra für den ein Patch geschreiben werden?) hätten sie sich lieber mal mit dem Rückgaberecht beschäftigen sollen. In Zeiten von Onlineaktivierungen und DRM ist das gar kein so einfaches Thema und die aktuellen Gesetze sind, wie sie oft, den Herausforderungen des digitalen Zeitalters nicht gewachsen.


Und der Branchenverband hat schon recht: Software ist kein normales Gut, sondern eher eine Dienstleistung. Heutzutage kauft man ja kein Programm mehr, sondern immer nur die Lizenz dafür. Ob das eine positive Entwicklung ist, sei mal dahingestellt...
 
AW: EU-Kommission plant Garantie-Gesetz für Games

Es ist sicher nicht immer vorhersehbar, auf welchen Systemen eine Software zum Einsatz kommt und welche Probleme dort mglw. autreten. Da kann man sicherlich von keiner Firma erwarten, dass ein Progamm unter allen Umständen funktioniert. Aber diesem Problem wird sich ein Gesetzgeber auch kaum annehmen.
Wenn dem Kunden aber vorsätzlich fehlerhafte Software verkauft wird (wieso muss ich jetzt nur wieder an Handelssimmulationen und Rollenspiele im Mittelalter denken?), und dieses Vorgehen Methode hat, dann ist es an der Zeit die Bürger zu schützen.

Wir werden in letzter Zeit ja vor so vielen Dingen beschützt, warum sollen wir nicht auch mal davon profitieren?
 
AW: EU-Kommission plant Garantie-Gesetz für Games

Boesor am 11.05.2009 20:01 schrieb:
Interessant wird (falls es dazu kommt) sein, wie das umgesetzt wird.
Ich hab da ne Idee.
In Deutschland werden keine PC-spiele mehr verkauft, da die Pubisher zu viel Angst bekommen :P
 
AW: EU-Kommission plant Garantie-Gesetz für Games

Es wird zwar nie so weit kommen, aber ein "Spiele-TÜV" wäre wohl das, was am ehesten dem Anliegen der meisten Bug-Geplagten erfüllen könnte. Die testen das meinetwegen auf x PCs mit x Leuten, die über unterschiedliches Vorwissen verfügen und danach gibt es einen entsprechendes Logo nach USK-Art, meinetwegen gestaffelt nach
A = "Idiotensicher", läuft hochgerechnet auf >95 % der PCs auf Anhieb ohne Einschränkungen
B = Kleine Einschränkungen in der Nutzbarkeit
C = Nur versierten Nutzern zu empfehlen
D = gibts nur unter der Ladentheke %)

Da so etwas allerdings Geld kostet (davon hat niemand zuviel^^) und wie schon erwähnt selbst eine Hunderschaft Bug-Tester, Entwickler und Spieletester teilweise nur mäßig erfolgreich bei der Bug-Jagd bzw. -eindämmung sind, wird sich da wohl grundlegend nichts ändern.

Bei der ganzen Sache sollte die Komplexität des Produkts natürlich mitberücksichtigt werden. Man verzeiht ambitionierten, "großen" Titeln wie Oblivion oder Stalker wahrscheinlich eher mal einen Absturz als irgendeinem uninspirierten Moorhuhn-Nachfolger.

Es sei noch einmal daran erinnert: Computer gehören wohl zweifelsfrei zu den komplexesten Erfindungen, die unsereins bis dato hervorgebracht hat. Wenn man das in Relation zu der enormen Entwicklungsgeschwindigkeit und Etablierung als Massenware setzt, verwundert es nicht, dass das Thema Qualitätssicherung nicht immer höchste Priorität genießt bzw. genießen kann. Da freut es einen schon fast wieder, dass Schwarzkopierer mit den gleichen Bugs zu kämpfen haben wie diejenigen, die das anschließende Patchen bezahlen.
 
AW: EU-Kommission plant Garantie-Gesetz für Games

Gut gemeinter Ansatz, wer aber entscheidet wann ein Spiel zu verbugt ist? Denn das wird man tun müssen, für jedes Programm wird es Systeme geben, auf denen es nicht läuft.

Viel wichtiger wäre doch aber die Frage des Besitzes. Publisher wollen ihre Programme als Dienstleistung sehen - so kann man Aktivierungspflichtige Software auch abschalten. So steht es auch meistens in der Eula. Nur ist die in Deutschland genau wie in vielen anderen europäischen Ländern in so einem Fall ungültig. Da wäre eine eindeutige Regelung schön. Z.B. Steam oder Aktivierungsbeschränkungen sind meines Wissens schon rechtlich problematisch.
 
AW: EU-Kommission plant Garantie-Gesetz für Games

bsekranker am 11.05.2009 20:12 schrieb:
Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht.


Statt eines in der Realität nicht umsetzbaren Anspruchs auf Patches (bei all den - teilweise exotischen - Kombinationen von Hardware gibt es immer einen Käufer bei dem das Spiel nicht läuft - soll extra für den ein Patch geschreiben werden?) [...]
Natürlich kann man nicht jedes Spiel komplett bugfrei herausbringen und auf sämtlichen möglichen Hardware-Konfigurationen zum Laufen bringen.
Eine hundertprozentige Garantie wäre dann wohl wirklich nicht durchsetzbar.
 
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