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[WoW] ist es legal seinen account zu verkaufen?

erkosh

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hi

da ich schon oft gehört habe, dass manche leute ihren 60er/70er bei ebay kaufen, würde mich intressieren, ob das überhaupt legal ist, seinen account zu verkaufen.
 
erkosh am 17.06.2007 17:19 schrieb:
hi

da ich schon oft gehört habe, dass manche leute ihren 60er/70er bei ebay kaufen, würde mich intressieren, ob das überhaupt legal ist, seinen account zu verkaufen.


lies dir mal hier alles durch: http://www.pcgames.de/?menu=0901&s=thread&bid=21&tid=3817121&x=33


ich hab kein WoW, aber AFAIK will blizzard nicht, dass du einen account verkaufst. das ist aber rein rechtlich wohl schwer zu verbieten seitens blizzard. bei ebay findest du daher ne menge an solchen angebote http://search.ebay.de/search/search.dll?from=R40&_trksid=m37&satitle=world+of+warcraft+account&category0=

der account wird aber gesperrt, wenn rauskommt, dass 2 leute den gleichzeitig nutzen.

ich frag mich allerdings, welche deppen einen hochgelevelten account einfach kaufen. der spaß ist ja EBEN darin, dass man spielt, um aufzusteigen. und wenn man vorher nicht gespielt hat, dann wird man mit nem level 60 char anfangs auch enorme probleme haben. das is wie ein fahranfänger in nem 580PS lamborghini... :B
 
erkosh am 17.06.2007 17:19 schrieb:
hi

da ich schon oft gehört habe, dass manche leute ihren 60er/70er bei ebay kaufen, würde mich intressieren, ob das überhaupt legal ist, seinen account zu verkaufen.

Ich glaub, man könnte theoretisch nur einen leeren Account verkaufen, da die Gegenstände in WoW Blizzard gehören und nicht gegen richtiges Geld verkauft werden dürfen.
Bin mir bei dem Thema aber auch nicht ganz sicher und hab eben die AGB überfolgen, aber nix bestimmtes gefunden.
8. Verkauf von Gegenständen.
...Wir gelangen jetzt zu einem der wichtigeren Bereiche, auf den sich diese Lizenzbeschränkungen auswirken. Beachten Sie, dass sämtliche Inhalte, die in World of Warcraft enthalten sind, entweder Eigentum von Blizzard Entertainment sind oder von Blizzard Entertainment exklusiv lizenziert worden sind. Daher hat niemand außer Blizzard Entertainment selbst das Recht, Inhalte von Blizzard Entertainment zu "verkaufen"! Blizzard Entertainment erkennt daher keine Besitzansprüche an, die außerhalb von World of Warcraft gestellt werden oder den angeblichen Verkauf, Schenkung oder Handel einer Sache, die irgendetwas mit World of Warcraft zu tun hat, in der "realen Welt" betreffen. Dementsprechend dürfen Sie keine virtuellen Gegenstände außerhalb von World of Warcraft gegen "tatsächliche" Geldleistungen verkaufen oder kaufen oder gegen Gegenstände außerhalb von World of Warcraft eintauschen.
 
erkosh am 17.06.2007 17:19 schrieb:
hi

da ich schon oft gehört habe, dass manche leute ihren 60er/70er bei ebay kaufen, würde mich intressieren, ob das überhaupt legal ist, seinen account zu verkaufen.

Erlaubt von Seiten Blizzards ist es nicht. Praktisch ist es aber kaum zu unterbinden, solange du und dein Käufer den Account nicht gleichzeitig nutzen.

Allerdings kann man manche Accountdetails die du beim Erstellen angeben musstest im Nachhinein nicht mehr verändern, dass könnte also zu Problemen führen.

Allgemein würde ich MMORPG Accounts nicht verkaufen, hab das früher mal mit meinem DAoC Account gemacht und mich hinterher geärgert weil ich dann doch mal wieder Lust hatte, aber das neue Anfangen diese wieder ziemlich zerstört hat.
Habe dementsprechend auch in meiner 9 monatigen WoW Pause meinen Account behalten und konnte zum BC Release so in aller Ruhe meine alten Chars wiederbeleben :)
 
Iceman am 18.06.2007 07:39 schrieb:
Habe dementsprechend auch in meiner 9 monatigen WoW Pause meinen Account behalten und konnte zum BC Release so in aller Ruhe meine alten Chars wiederbeleben :)
Grade aus diesem Gund verkaufen ja viele Leute den Account, damit sie nicht wieder auf die Idee kommen weiter zuspielen das Geld ist nur ne Dreingabe.
 
Ich denke nicht, dass Blizzard verbieten darf Spiele mit Account zu verkaufen. Afaik darf der Hersteller dem Käufer in D den Weiterverkauf nicht verbieten, weil sich das Verbreitungsrecht nach dem Verkauf erschöpft hat (§69c Nr.3 Satz2 UrhG).
Allerdings kann Blizzard verhindern, dass man dann noch spielen kann.
Bei Items aus dem Spiel kann das aber wieder anders aussehen.
Grüße einhirn
 
Stellt sich denn überhaupt die Frage, ob der Verkauf OK ist ? Die möglichen Probleme (Sperre) treffen doch höchstens den Käufer.

Wenn ich aufhöre werde ich es auch versuchen. Wenn mir ein irgendein Spaten ein paar hundert Euros dafür geben will dann bin ich doch blöd wenn ich die nicht annehme.
 
Tethys am 18.06.2007 21:12 schrieb:
Stellt sich denn überhaupt die Frage, ob der Verkauf OK ist ? Die möglichen Probleme (Sperre) treffen doch höchstens den Käufer.

Wenn ich aufhöre werde ich es auch versuchen. Wenn mir ein irgendein Spaten ein paar hundert Euros dafür geben will dann bin ich doch blöd wenn ich die nicht annehme.

So seh ich das auch für Leute die WoW endgültig ohne Rückfallgefahr quitten wollen ist das doch wohl die bestmögliche Lösung vielleicht sogar ein kleiner Anreitz. Einerseits "Geld stinkt nicht" und andererseits ist es doch schön zu Wissen, dass das einstige Lebenswerk, in welches man tausende von Stunden gesteckt hat weiterlebt (statt es selbst stumpf zu löschen).
 
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