• Aktualisierte Forenregeln

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    Vielen Dank

WoW verkaufen..

R

ruppelt

Gast
Hi
langsam kann ich WoW nicht mehr sehen und ich wills verkaufen (oder gegen EQ 2 tauschen *g* PM an mich wenn wer Interesse hat).
Aber meine eigtliche Frage ist ob man WoW bei Ebay verkaufen darf oder nun nicht? Blizzard soll ja was E-Bay verkäufe angeht ziemlich streng sein und ich will nichts unrechmäßiges machen.
 
ruppelt am 31.05.2005 00:24 schrieb:
Hi
langsam kann ich WoW nicht mehr sehen und ich wills verkaufen (oder gegen EQ 2 tauschen *g* PM an mich wenn wer Interesse hat).
Aber meine eigtliche Frage ist ob man WoW bei Ebay verkaufen darf oder nun nicht? Blizzard soll ja was E-Bay verkäufe angeht ziemlich streng sein und ich will nichts unrechmäßiges machen.
Es ist nicht erlaubt seinen Account zu verkaufen. Daher wäre es nicht klug, das Spiel bei Ebay zum Verkauf zu stellen.

Am besten würde es sein, jemanden in deinem Bekanntenkreis zu finden, der an dem Spiel interessiert wäre.

Grüsse
 
blue_screen am 31.05.2005 09:01 schrieb:
ruppelt am 31.05.2005 00:24 schrieb:
Hi
langsam kann ich WoW nicht mehr sehen und ich wills verkaufen (oder gegen EQ 2 tauschen *g* PM an mich wenn wer Interesse hat).
Aber meine eigtliche Frage ist ob man WoW bei Ebay verkaufen darf oder nun nicht? Blizzard soll ja was E-Bay verkäufe angeht ziemlich streng sein und ich will nichts unrechmäßiges machen.
Es ist nicht erlaubt seinen Account zu verkaufen. Daher wäre es nicht klug, das Spiel bei Ebay zum Verkauf zu stellen.

Am besten würde es sein, jemanden in deinem Bekanntenkreis zu finden, der an dem Spiel interessiert wäre.

Grüsse
hmm, das ist rechtlich so eine sache. kein hersteller kann dir verbieten dein eigentum ( die cd's + handbuch ) zu verkaufen. wenn du in der ebay auktion keinen hinweis auf deinen account fallen lässt dürfte es blizzard recht schwer bzw. viel arbeitsaufwand haben, nachzuvollziehen, wem der ebay account gehört ( echter name ) und zu vgl., ob es denjenigen in ihrem kundenstamm gibt. ganz "fiese" zeitgenossen würden WoW einfach über den account eines bekannten / verwandten verkaufen, dann hätte blizzard keine handhabe irgend einen account zu sperren.

also, o.g. angaben sind rein theoretisch & sollen keine anstiftung zu einer straftat darstellen ;)
 
Fakten, Fakten, Fakten:

[url=http://www.wow-europe.com/de/termsofuse.shtml schrieb:
WoW Nutzungsbestimmungen[/url]]
E. Unübertragbarkeit des Accounts. Ihr Account steht ausschließlich Ihnen persönlich zu, Sie dürfen Ihren Account weder verkaufen noch auf andere Weise einem Dritten übertragen. Falls Sie dies entgegen den in diesem Abschnitt enthaltenen Bestimmungen dennoch tun, verstoßen Sie gegen diese Nutzungsbestimmungen und eine derartige Übertragung kann Blizzard Entertainment nicht entgegengehalten werden.

[url=http://www.wow-europe.com/de/info/faq/general.html schrieb:
WoW FAQ[/url]]
Kann ich mit einer gebrauchten Version von World of Warcraft einen Account erstellen?
Nein.
Ein Registrierungsschlüssel kann nur einmal verwendet werden. Durch den Kauf eines gebrauchten Spieles besitzen Sie zwar die Spielsoftware, aber sind nicht in der Lage einen Account zu erstellen.
 
Frage zu Blizzards EULA,

verstößt Blizzard da nicht gegen deutsches Recht? Und deutsches Recht ist vorrangig zu Blizzards EULA.
 
Vordack am 31.05.2005 09:40 schrieb:
Frage zu Blizzards EULA,

verstößt Blizzard da nicht gegen deutsches Recht? Und deutsches Recht ist vorrangig zu Blizzards EULA.
theoretisch schon, ähnliche gedanken gabs ja rund um hl² mit steam.
 
Hm ich habe mal nachgesehen... Man kann doch den Account praktisch Canceln so das es ihn nicht mehr gibt. Dann gibt es nur noch den Schlüssel + die Software. Ich verkaufe dann doch acuh keine "virtuelles Gut" von Blizzard sondern Praktisch nur das Spiel.

(und eigtlich ist das kein Doppelpost... zwar mit dem selben Indikator doch kam es mir so vor das diese Frage spezifisch zum verkauf bei E-bay in dieses Forum gehört)
 
ruppelt am 31.05.2005 09:58 schrieb:
Hm ich habe mal nachgesehen... Man kann doch den Account praktisch Canceln so das es ihn nicht mehr gibt. Dann gibt es nur noch den Schlüssel + die Software.
Nein, kann man nicht. Ein registrierter Account bleibt für immer mit dem dazugehörigen Schlüssel verbunden. Was gelöscht wird sind die Chraraktäre, die nach 6 Monaten vom Server verschwinden.
 
ich frag nochmal, wie will blizzard das überprüfen?
 
naja man munkelt das Blizzard selber bei E-Bay mitbietet bis sie den zuschlag bekomen um dann eine Strafanzeige zu starten......

Aber ich finde das acuh noch äußerst fragwürdig.
*lacht*
Ich verkaufe die Software und verschenke den Schlüssel dazu *g*.
 
Rabowke am 31.05.2005 10:05 schrieb:
ich frag nochmal, wie will blizzard das überprüfen?
Naja, du gibt's zumindest bei Zahlung per ELV deinen Namen, Adresse und Bankverbindung an. Wenn da dann plötzlich was anderes steht, sollte das schon irgendwie auffallen. ;)
 
Rabowke am 31.05.2005 10:05 schrieb:
ich frag nochmal, wie will blizzard das überprüfen?
Es geht nicht darum, ob sie es überprüfen könnnen (wollen) oder nicht. Die Frage war, ob man einen Account canceln (löschen) kann? Und die Antwort ist Nein.

Uebrigens, Blizzard versucht mit dieser Strategie nicht den Verkäufer vom Verkauf abzuhalten, sondern den Käufer vom Kauf. ;)
 
MiffiMoppelchen am 31.05.2005 10:13 schrieb:
Rabowke am 31.05.2005 10:05 schrieb:
ich frag nochmal, wie will blizzard das überprüfen?
Naja, du gibt's zumindest bei Zahlung per ELV deinen Namen, Adresse und Bankverbindung an. Wenn da dann plötzlich was anderes steht, sollte das schon irgendwie auffallen. ;)
nun ja ... selbst da gibt es mittel und wege.
1. gamecards
2. "meine freundin finanziert mir mein hobby"
3. "mutti finanziert mir mein hobby"
4. ...
also es wär sehr paranoid von blizzard wenn sie allen fällen von kundendaten != rechnungsempfänger ( rechnungszahler ) nach gehen würden.
 
Wäre es denn dann nicht möglich theretisch nur das Spiel als solches zu verkaufen? Ohne den Zugangscode (also Account)? Man kann ja dann außerhalb dieses Verkaufes dann den Code übermitteln. Er wäre dann kein Teil des Geschäftes.
 
blue_screen am 31.05.2005 10:17 schrieb:
Rabowke am 31.05.2005 10:05 schrieb:
ich frag nochmal, wie will blizzard das überprüfen?
Es geht nicht darum, ob sie es überprüfen könnnen (wollen) oder nicht. Die Frage war, ob man einen Account canceln (löschen) kann? Und die Antwort ist Nein.
:confused:
also ausgangspunkt der fragestellung ist "how to sell wow". oder drastisch ausgedrückt "wie verkauf ich wow über ebay das blizzard nichts mitbekommt, ich die dicke kohle einstreichen kann und der käufer noch zufrieden ist."
 
Rabowke am 31.05.2005 10:23 schrieb:
MiffiMoppelchen am 31.05.2005 10:13 schrieb:
Rabowke am 31.05.2005 10:05 schrieb:
ich frag nochmal, wie will blizzard das überprüfen?
Naja, du gibt's zumindest bei Zahlung per ELV deinen Namen, Adresse und Bankverbindung an. Wenn da dann plötzlich was anderes steht, sollte das schon irgendwie auffallen. ;)
nun ja ... selbst da gibt es mittel und wege.
1. gamecards
2. "meine freundin finanziert mir mein hobby"
3. "mutti finanziert mir mein hobby"
4. ...
also es wär sehr paranoid von blizzard wenn sie allen fällen von kundendaten != rechnungsempfänger ( rechnungszahler ) nach gehen würden.
Das ist schon klar. Aber jeder Käufer eines Gebraucht-WoW ist der Gefahr ausgesetzt, dass Blizzard sein Recht ausübt und den Account bzw Key sperrt.

Ich weiss auch, dass das dämlich ist, wo es doch wurscht sein sollte, wer jetzt die monatlichen Beiträge berappt. Aber vmtl. will Blizzard auch den Kaufpreis nochmal haben. ;)
 
Rabowke am 31.05.2005 10:31 schrieb:
blue_screen am 31.05.2005 10:17 schrieb:
Rabowke am 31.05.2005 10:05 schrieb:
ich frag nochmal, wie will blizzard das überprüfen?
Es geht nicht darum, ob sie es überprüfen könnnen (wollen) oder nicht. Die Frage war, ob man einen Account canceln (löschen) kann? Und die Antwort ist Nein.
:confused:
also ausgangspunkt der fragestellung ist "how to sell wow". oder drastisch ausgedrückt "wie verkauf ich wow über ebay das blizzard nichts mitbekommt, ich die dicke kohle einstreichen kann und der käufer noch zufrieden ist."
Kein Wunder, dass du verwirrt bist denn, meine letzte Antwort bezog sich nicht auf die Ursprungsfrage, sondern auf die Frage danach...

Ach, vergiss es... :-D
 
ruppelt am 31.05.2005 10:13 schrieb:
... Ich verkaufe die Software ...
Mitnichten.
Die Software gehört immer noch Blizzard. Was der Käufer der CDs für sein Geld bekommt, ist das Recht, die Software nutzen zu dürfen.
Die CDs sind lediglich ein Transportmittel für die Daten, die zur Ausübung dieses Rechtes benötigt werden.

Das gilt übrigens für jede x-beliebige Software
 
ruppelt am 31.05.2005 10:13 schrieb:
naja man munkelt das Blizzard selber bei E-Bay mitbietet bis sie den zuschlag bekomen um dann eine Strafanzeige zu starten......

Aber ich finde das acuh noch äußerst fragwürdig.
*lacht*
Ich verkaufe die Software und verschenke den Schlüssel dazu *g*.
Es ist ganz einfach:

Du kannst das Spiel verkaufen, wenn du willst. Blizzard kann dich NICHT daran hindern.

Der Käufer aber muss es besser wissen denn, wenn Blizzard erkennt, dass der Account schon jemandem anderen gehört hat, ist der Account weg! Und der Käufer hat das Geld umsonst ausgegeben.
 
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