Für so was musst Du einen Anwalt fragen - grundsätzlich isses eigentlich sogar "nett", dass man Dich mitnimmt und hinbringt. Der normale Arbeitnehmer kriegt seinen Arbeitsweg nicht bezahlt, kann aber halt ne Pendlerpauschale bei der Steuer geltend machen.
Es gibt aber wohl ne Regelung, wenn man >1.5Std Anfahrt hat, dazu musst Du halt auch mal schauen, was in Deinem Vertrag steht:
Grundsätzlich ist es Sache des Arbeitnehmers, von seinem Wohnort zum Arbeitsplatz zu gelangen. Sie sollten dennoch klären, wie der Ersatz Ihrer einsatzbedingten Aufwendungen wie etwa Fahrt- und Übernachtungskosten geregelt ist.
So sieht z.B. der Tarifvertrag des Bundesverbands Zeitarbeit (BZA) vor, dass Fahrten zum Entleihbetrieb vergütet werden müssen, die die Dauer von 1,5 Stunden pro Wegstrecke überschreiten. Der Zeitarbeitnehmer bekommt hier in der Regel eine Aufwandsentschädigung in Form etwa einer Kilometerpauschale ausgezahlt. Übernachtungskosten muss der Arbeitgeber über-
nehmen. Achten Sie darauf, dass im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag entsprechende Regelungen festgehalten sind => http://www.meinestadt.de/deutschland/berufe-branchen/zeitarbeit/tipps