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Warum wird ein Privatkäufer anders behandelt als ein Kaufmann?

icon45

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Warum wird ein Privatkäufer anders behandelt als ein Kaufmann?

Warum wird ein Privatkäufer bei einem Kauf anders behandelt als ein Kaufmann?
 
AW: Warum wird ein Privatkäufer anders behandelt als ein Kaufmann?

icon45 am 09.05.2006 18:24 schrieb:
Warum wird ein Privatkäufer bei einem Kauf anders behandelt als ein Kaufmann?

wie meinst du das?

Massenrabatt vielleicht? Ganz einfach, der kauft aufeinmal 30 CPUs, 50 Mainboards, 15 TFTs, 50 Mäuse usw. und bekommt dann einfach Massenrabatt ;)
 
AW: Warum wird ein Privatkäufer anders behandelt als ein Kaufmann?

icon45 am 09.05.2006 18:24 schrieb:
Warum wird ein Privatkäufer bei einem Kauf anders behandelt als ein Kaufmann?
Um den Privatkäufer zu schützen, da er meist weniger "Ahnung" vom (Ein-)Kauf hat, als ein
eingetragener
Kaufmann.
 
AW: Warum wird ein Privatkäufer anders behandelt als ein Kaufmann?

Oder meinst du, weil ein Kaufmann, wenn er im Rahmen seines Unternehmens einkauft, vom Staat die bezahlte Umsatzsteuer (in D: Mehrwertssteuer) als Vorsteuer zurückbekommt ?
 
AW: Warum wird ein Privatkäufer anders behandelt als ein Kaufmann?

er zahlt effektiv keine umsatzsteuer, weil er ja den artikel weiterverkauft. die Umst. darf nur auf den endkäufer anfallen. zudem kann ein kaufmann waren, die er für seine tätigkeit braucht, von der steuer absetzen, weil sie effektiv kosten sind, die seinen gewinn, der sein einkommen darstellt, schmälert. und in vielen anderen dingen muss man bei einem kaufmann advon ausgehen, dass er besser bescheid weiß, d.h. ein privatkäufer wird vom gesetz oft zusätzlich geschützt, weil der idR. nicht so viel ahnung hat.
 
AW: Warum wird ein Privatkäufer anders behandelt als ein Kaufmann?

icon45 am 09.05.2006 18:24 schrieb:
Warum wird ein Privatkäufer bei einem Kauf anders behandelt als ein Kaufmann?

Für den Unternehmer gilt die Sorgfaltspflicht, wenn es sich um Käufe für sein Unternehmen handelt. Wenn er etwas nicht weiß, dann hat er sich zu informieren und sollte er das unterlassen, dann ist es sein pech.

Für den Konsumenten gilt das in dieser Form nicht. Wenn ich das mal brutal ausdrücken darf - man geht davon aus, daß der Konsument ein Vollidiot ist und entsprechend sind die Schutzbestimmungen ausgelegt.
 
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