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Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt!

TBrain

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Gerade noch verabschiedet, auch schon wieder auf Eis gelegt. Nicht von der Regierung, aber vom Bundesverfassungsgericht. Zumindest vorerst mittels einer einstweiligen Anordnung.

N-TV schrieb:
Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des Gesetzes zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten vorerst gestoppt. Nach einer einstweiligen Anordnung dürfen die Daten zunächst nur für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten genutzt werden. Damit gaben die Karlsruher Richter dem Eilantrag acht betroffener Bürger teilweise statt.
http://www.n-tv.de/936009.html?190320080923

Laut der Anordnung dürfen die Daten zwar vorerst weiter gespeichert werden, allerdings dürfen sie nicht an die Strafverfolgungsbehörden herausgegeben werden, wenn es sich um nicht gravierende Straftaten handelt.

Das Gesetz ist damit zwar nicht vom Tisch, aber das ist meiner Meinung nach schon ein deutliches Zeichen.

Einmal mehr muss das BVerfG das erst als offiziell anordnen, was viele für gesunden Menschenverstand halten.
 
Gute Neuigkeiten,leider hat man in D immer mehr das Gefühl das hier die die viel Geld haben geschützt werden und normal sterblich werden immer mehr kontrolliert.Schön das diese Richter anscheinend doch noch über gesunden Verstand verfügen.
 
Sehr schön.
Jetzt muss noch die Sammelklage durchkommen. :)

edit: Ich muss mich korrigieren:
„Nicht das Speichern selbst, sondern erst der Abruf der Daten ist ein
Eingriff in die Freiheit der Bürger.“

=> Genau das, was die Beschwerdenführer *nicht* erreichen wollten.
 
skicu am 19.03.2008 11:36 schrieb:
Sehr schön.
Jetzt muss noch die Sammelklage durchkommen. :)

edit: Ich muss mich korrigieren:
„Nicht das Speichern selbst, sondern erst der Abruf der Daten ist ein
Eingriff in die Freiheit der Bürger.“

=> Genau das, was die Beschwerdenführer *nicht* erreichen wollten.

Naja, zumindest nur ein Teil von dem was sie erreichen wollten. *Nicht* ist in dem Zusammenhang falsch.
:)
 
Fanator-II-701 am 19.03.2008 13:31 schrieb:
Naja, zumindest nur ein Teil von dem was sie erreichen wollten. *Nicht* ist in dem Zusammenhang falsch.
:)
In der Sammelklage stützen wir uns aber darauf, dass das Speichern selbst schon ein zu tiefer Eingriff in die Privatsphäre ist. Wurde hier aber verneint.
 
skicu am 19.03.2008 13:40 schrieb:
Fanator-II-701 am 19.03.2008 13:31 schrieb:
Naja, zumindest nur ein Teil von dem was sie erreichen wollten. *Nicht* ist in dem Zusammenhang falsch.
:)
In der Sammelklage stützen wir uns aber darauf, dass das Speichern selbst schon ein zu tiefer Eingriff in die Privatsphäre ist. Wurde hier aber verneint.

Stimmt schon. Nur können die von mir aus Dezilliarden Festplatten mit Daten speichern, wenn niemand unberechtigt drauf zugreifen darf.
Die Problematik bei Mißbrauch bleibt zwar bestehen jedoch kann man dann wenn so ein Mißbrauchsfall eintritt mit einem viel besseren Hebel noch mal an die Sache rangehen.
Lange bleibt dieses Gesetz nicht bestehen, wenn es seinen wirklichen Nutzen für die Datenausquetscher nicht erfüllt, dafür aber Unmengen kostet.
Dafür gibt´s dann den Bundesrechnungshof.
;)
:-D
 
ich bin ehrlich gesagt etwas irritiert, dass schon nur das speichern "welche tel.nr war wann mit welcher anderen tel.nr verbunden" überhaupt in frage gestellt wurde - ich dachte eh, dass so was völlig selbstverständlich ist, damit bei einer straftat evtl. aussagen der beteiligten überpüft werden können wie zB dass beschuldigter am mord an einem herrn X behauptet "den herr X kenne ich gar nicht" => seltsamerweise wurde aber vom handy des beschudligten mehrfach die privatnr. von X angerufen...

dass aber nur zugriff bei schweren straftaten erfolgen darf halte ich ebenso für völlig klar.
 
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