Gerade noch verabschiedet, auch schon wieder auf Eis gelegt. Nicht von der Regierung, aber vom Bundesverfassungsgericht. Zumindest vorerst mittels einer einstweiligen Anordnung.
Laut der Anordnung dürfen die Daten zwar vorerst weiter gespeichert werden, allerdings dürfen sie nicht an die Strafverfolgungsbehörden herausgegeben werden, wenn es sich um nicht gravierende Straftaten handelt.
Das Gesetz ist damit zwar nicht vom Tisch, aber das ist meiner Meinung nach schon ein deutliches Zeichen.
Einmal mehr muss das BVerfG das erst als offiziell anordnen, was viele für gesunden Menschenverstand halten.
http://www.n-tv.de/936009.html?190320080923N-TV schrieb:Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des Gesetzes zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten vorerst gestoppt. Nach einer einstweiligen Anordnung dürfen die Daten zunächst nur für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten genutzt werden. Damit gaben die Karlsruher Richter dem Eilantrag acht betroffener Bürger teilweise statt.
Laut der Anordnung dürfen die Daten zwar vorerst weiter gespeichert werden, allerdings dürfen sie nicht an die Strafverfolgungsbehörden herausgegeben werden, wenn es sich um nicht gravierende Straftaten handelt.
Das Gesetz ist damit zwar nicht vom Tisch, aber das ist meiner Meinung nach schon ein deutliches Zeichen.
Einmal mehr muss das BVerfG das erst als offiziell anordnen, was viele für gesunden Menschenverstand halten.