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Verwaltung schickt Nebenkostenabrechnung 2012 nicht - was tun?

Herbboy

Spiele-Gott/Göttin
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Mein Bruder lebt zur Miete in Essen und hat ein Problem: die NK-Abrechnung für 2012 hat er nicht erhalten, die von 2013 ist auch garade erst gekommen, DA steht eine Nachzahlung an. Er hat nun schon 5x die Verwaltung gebeten, die Abrechung zuzusenden. Die haben die angeblich schon "damals" abgeschickt, aber mein Bruder ist sicher, nie was bekommen zu haben.

Zudem: da die Abrechung ja angeblich verschickt wurde, bisher aber KEINE Mahnung ankam, liegt der Verdacht nahe, dass 2012 eigentlich eine RÜCKZAHLUNG an meinen Bruder erfolgen musste.

Was kann man da tun, außer nochmal schriftlich das einzufordern mit zB 14 Tage Frist? Mein Bruder will nämlich nun einfach die Nachzahlung für 2013 verweigern, bis die Abrechnung 2012 da ist - darf er das überhaupt?


Also, nur falls es jemand etwas dazu SICHER weiß ;) Mein Bruder ist zwar im Mieterbund, aber wg. Schichtdiensten im Krankenhaus und der Lage des Büros vom Mieterbund ist es irre schwer für ihn, da mal hinzufahren während der Beratungszeiten.
 
Der Vermieter hat nach Ende des Abrechnungszeitraumes auch 12 Monate Zeit zur Erstellung der Abrechnung. Wenn also der Abrechnungszeitraum vom 01.01.13 bis 31.12.13 (Kalenderjahr) ist, dann kann er die BK-Abrechnung für 2013 auch erst am 31.12.14 zustellen. Also liegt er für 2013 noch sehr gut in der Zeit. :-D

In 2013 hat er aber definitiv noch keine BK-Gutschrift für 2012 auf sein Konto überwiesen bekommen oder seine Bankverbindung nicht dem Vermieter bekannt gegeben?

Schau mal hier, das ist meiner Meinung nach auch richtig:
Vermieter erstellt keine Nebenkostenabrechnung - Was tun?

Er kann also die aktuellen BK-Vorauszahlungen einbehalten bis er die fehlende Abrechnung erhalten hat. Ich würde aber trotzdem nochmal den Vermieter anschreiben und fordern, dass er die BK-Abrechnung 2012 und einen Ausdruck seines Mieterkontos (der Jahr 2012-2014) zugesandt bekommt. Auf dem Mieterkonto müssten ja eigentlich alle gebuchten Mietzahlungen und die Ergebnisse der Betriebskostenabrechnungen ersichtlich sein. In diesem Schreiben kann er dann ja auch ankündigen, dass er ab dem nächsten Monat die aktuellen Vorauszahlungen vorerst einbehält, falls die fehlende Abrechnung nicht bis dahin an ihn zugestellt wurde.
 
Der Vermieter hat nach Ende des Abrechnungszeitraumes auch 12 Monate Zeit zur Erstellung der Abrechnung. Wenn also der Abrechnungszeitraum vom 01.01.13 bis 31.12.13 (Kalenderjahr) ist, dann kann er die BK-Abrechnung für 2013 auch erst am 31.12.14 zustellen. Also liegt er für 2013 noch sehr gut in der Zeit. :-D

In 2013 hat er aber definitiv noch keine BK-Gutschrift für 2012 auf sein Konto überwiesen bekommen oder seine Bankverbindung nicht dem Vermieter bekannt gegeben?
Für 2012 hat er NICHTS bekommen - heute haben meine Eltern aber angerufen: es ist nun doch per Fax ne Abrechnung gekommen, und demnach steht ihm eine Rückzahlung von 380€ zu!

Die Frage ist nun: muss er die einfordern, oder soll er abwarten, ob die nun überwiesen werden? Bekommt er noch Zinsen dazu, weil die Abrechnung 2012 ja definitiv überfällig war? Soll/kann er vorschlagen, die Rückzahlung mit der für 2013 fälligen Nachzahung zu verrechnen?

Ich weiß nicht, ob die Verwaltung seine Kontodaten hat. Das ist ein ziemlicher mieser Verein, kümmert sich so gut wie gar nicht um die Mieter, obwohl es ein gehobenes Viertel und Wohnhaus ist (mein Bruder ist Arzt und verdient genug, um sich privat versichern zu können, zahlt fast 1000€ Miete), und die sind auch nicht mehr bei der alten Adresse erreichbar, die neue ist den Mietern unbekannt. VERmieter ist btw. nicht die Verwaltung selbst, die Wohnung gehört wiederum einer Privatperson
 
Also ich würde auf jeden Fall den Mieter Bund kontaktieren. Bis dahin, wegen der Zeitprobleme deines Bruders eben, würde ich die Verwaltung anschreiben, natürlich per Einschreiben, und geforderte Zahlungen auf Vorbehalt erstmal zurückhalten b.z.w. die Nachzahlungen mit der noch offenen Rückerstattung verrechnen und überweisen. Alles aber unter Vorbehalt.
 
Also, ich hab nun erfahren, dass auf dem Fax mit der Abrechnung auch die Bitte um die Kontodaten stand, d.h. die wollten offenbar wohl auch direkt zahlen. Mein Bruder hat nun zurückgefaxt und eine Frist bis zum 15. gesetzt mit Hinweis (bzw. Drohung... ) auf einen Anwalt, und der Betrag solle mit der vo ihm zu zahlenden Nachzahlung für 2013 (satte 18,43€ ) verrechnet werden.
 
Dann mal bis zum 15. abwarten, würde ich mal sagen.
 
Ja, ihm steht die Gutschrift aus der Abrechnung ja auch sofort zu und wenn sie die Kontodaten jetzt haben, dann dürfte es jetzt nicht mehr lange dauern bis er das Geld hat. Das Guthaben mit der aktuellen Nachzahlung zu verrechnen dürfte auch kein Problem für die Verwaltung sein.
 
Naja, das hoffe ich doch ;) für den mit Münzen zu zahlenden Gemeinschafts-Trockner hat es 5 Monate gedauert, bis endlich mal einer überhaupt auch nur vorbeikam (!), um dann ne Firma zur Reparatur zu rufen
 
Man sollte sich gar nicht erst auf der Nase rumtanzen lassen.

1. Den Mangel beim Vermieter melden
2. Frist zur Behebung setzen (mit Ankündigung einer Mietkürzung nach diesem Termin)
3. Miete kürzen
 
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