archwizard80
Spiele-Enthusiast/in
Quelle: Okaysoft-newsletter
Da haben wir ja nochmal Schwein gehabt. Falls mir jemand das Aktenzeichen oder das Datum der Entscheidung besorgt, stelle ich sie online.
OLG München bestätigt in einem Verfahren gegen einen DVD-
Versender unsere Vorgehensweise.
Die eigenhändige Zustellung wird in der Urteilsbegründung
als erforderlich und damit auch als ausreichend bewertet
um dem JuSchG genüge zu tun.
Vielleicht gefällt es manchem Mitbewerber, Jugendschützer
und Wettbewerbshüter nicht, aber damit ist klar, dass wir
seit Inkrafttreten des JuschG im April 2003 die Vorgaben
des Gesetzgebers erfüllt haben!
Da haben wir ja nochmal Schwein gehabt. Falls mir jemand das Aktenzeichen oder das Datum der Entscheidung besorgt, stelle ich sie online.