• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

USK, FSK, Indizierung und Beschlagnahmung

Residentgod

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Was haltet ihr davon das viele spiele- filme geschnitten und verboten werden weil sie angeblich zu gealtätig sind. Ich finde das ist eine absulute frechheit. Das man nicht mehr kaufen kann was man will.
Zum glück wohne ich nahe österreich da kann ich mir die filme und spiele da holen.
 
Residentgod am 07.11.2006 02:29 schrieb:
Was haltet ihr davon das viele spiele- filme geschnitten und verboten werden weil sie angeblich zu gealtätig sind. Ich finde das ist eine absulute frechheit. Das man nicht mehr kaufen kann was man will.
Zum glück wohne ich nahe österreich da kann ich mir die filme und spiele da holen.


das ist ein altes thema, verboten sind nur gaaaaanz wenige filme&co. und geschnitten sind die auch nur, wenn die hersteller eine indizierung befürchten. der staat schneidet nix, aber wenn etwas halt BESONDERS brutal ist, dann kann es indziert werden, und dann schneiden die publisher halt lieber von sich aus was raus, oft wird auch nur was geschnitten, damit es ab16 verkauft werden darf - der zusäzliche kundenkreis ist auch was wert. kaufen kannst du die indizierten filme/games dann aber trotzdem, die dürfen nur nicht offen in läden ausliegen, in die man auch U18 reinkann.


siehe dazu das forum "jugendschutz"
 
Herbboy am 07.11.2006 02:39 schrieb:
Residentgod am 07.11.2006 02:29 schrieb:
Was haltet ihr davon das viele spiele- filme geschnitten und verboten werden weil sie angeblich zu gealtätig sind. Ich finde das ist eine absulute frechheit. Das man nicht mehr kaufen kann was man will.
Zum glück wohne ich nahe österreich da kann ich mir die filme und spiele da holen.


das ist ein altes thema, verboten sind nur gaaaaanz wenige filme&co. und geschnitten sind die auch nur, wenn die hersteller eine indizierung befürchten. der staat schneidet nix, aber wenn etwas halt BESONDERS brutal ist, dann kann es indziert werden, und dann schneiden die publisher halt lieber von sich aus was raus, oft wird auch nur was geschnitten, damit es ab16 verkauft werden darf - der zusäzliche kundenkreis ist auch was wert. kaufen kannst du die indizierten filme/games dann aber trotzdem, die dürfen nur nicht offen in läden ausliegen, in die man auch U18 reinkann.


siehe dazu das forum "jugendschutz"
Indiziert heißtnicht geich verboten... nur darfst du sie nicht mehr frei erwerben können. Sinnvolle Filmschneidungen kann ich ja noch verstehen, doch wenn teilweise nicht gewalttätige Szenen oder wichtige Szenen für den Film rausgeschnitten werden finde ich das auch unlogisch. Dennoch hat die FSK ihre Daseinsberechtigung. Denn ich bin nicht scharf darauf hier amerikanische Verhältnisse zu haben. Dass 9 jährige filme wie Virus, Doom und co gucken können.
 
Freaky22 am 07.11.2006 11:05 schrieb:
Dass 9 jährige filme wie Virus, Doom und co gucken können.
DOOM ist "Rated R".
Virus ist "Rated R".
quelle: IMDB

also beides ab 17, kein grosser unterschied zu hiesigen landen.
der rest ist sache der eltern. die dürfen mit jüngeren ins kino, das ist hier ja nicht anders.
 
So einfach ist das nicht. Warum gibt es nur beschnittene Spiele wie Doom3, Far Cry etc. in Deutschland zu kaufen? Diese sind oft ab 18 aber so macht das ja keinen Sinn.
 
jediknight1 am 07.11.2006 11:53 schrieb:
So einfach ist das nicht. Warum gibt es nur beschnittene Spiele wie Doom3, Far Cry etc. in Deutschland zu kaufen? Diese sind oft ab 18 aber so macht das ja keinen Sinn.
die indizierten originalversionen darf man auch verkaufen, fragt sich nur, wie fleissig die händler das noch tun. zumal sie die games dann nicht ins regal stellen dürfen.
 
wir lieben zocker sind hald die angepissten. wiesso können die das nicht machen wie in anderen ländern wer doch alles viel einfacher
 
Residentgod am 08.11.2006 01:11 schrieb:
wir lieben zocker sind hald die angepissten. wiesso können die das nicht machen wie in anderen ländern wer doch alles viel einfacher
Wie ists denn in anderen Ländern?
 
HanFred am 07.11.2006 11:57 schrieb:
jediknight1 am 07.11.2006 11:53 schrieb:
So einfach ist das nicht. Warum gibt es nur beschnittene Spiele wie Doom3, Far Cry etc. in Deutschland zu kaufen? Diese sind oft ab 18 aber so macht das ja keinen Sinn.
die indizierten originalversionen darf man auch verkaufen, fragt sich nur, wie fleissig die händler das noch tun. zumal sie die games dann nicht ins regal stellen dürfen.

kommt drauf an wo du fragst ;)
MM und co habs sowas nciht aber wenn du in den kleineren läden fragst haben die das entweder da oder sie besorgen es dir ^^
Spiele kriege ich eigentlich alle hier die ich haben will nur bei filmen ist das etwas schwierig ... aber wofür gibs versandhändler in Österreich :B

unt wer kauf schon freiwilig geschnittene Filme/Spiele wenn er die Orginal fassung legal bekommen kann *g*
 
Residentgod am 07.11.2006 02:29 schrieb:
Was haltet ihr davon, dass viele spiele- filme geschnitten und verboten werden weil sie angeblich zu gewalttätig sind? Ich finde das ist eine absolute frechheit, dass man nicht mehr kaufen kann was man will.
Zum glück wohne ich nahe österreich da kann ich mir die filme und spiele da holen.

du siehst, die Einstufungen haben schon ihren Sinn.
 
Residentgod am 08.11.2006 01:11 schrieb:
wir lieben zocker sind hald die angepissten. wiesso können die das nicht machen wie in anderen ländern wer doch alles viel einfacher

Da kannste ja mal die nächste Halbzeitpause drüber nachdenken
 
wie ist das eigentlich mit indizierung? hab da noch nie ganz durchgeblickt
also es gitbt die verschiedenen alterfreigaben z.b.

-geeignet ab 12,
-geeignet ab 16,
-geeignet ab 18
-sollte ein spiel indiziert sein darf es nicht offen im laden herumliegen und man kann es nur mit 18 kaufen
-kann auch ein spiel "ganz" verboten sein dass man es nirgends kaufen kann

wäre nett wenn mir das einer erklären könnte ob ich da so richtig liege oder alles nur gehirnblähungen sind die ich heute nacht geträumt hab :B
 
Muckimann am 12.11.2006 15:15 schrieb:
wie ist das eigentlich mit indizierung? hab da noch nie ganz durchgeblickt
also es gitbt die verschiedenen alterfreigaben z.b.

-geeignet ab 12,
-geeignet ab 16,
-geeignet ab 18
-sollte ein spiel indiziert sein darf es nicht offen im laden herumliegen und man kann es nur mit 18 kaufen
-kann auch ein spiel "ganz" verboten sein dass man es nirgends kaufen kann

wäre nett wenn mir das einer erklären könnte ob ich da so richtig liege oder alles nur gehirnblähungen sind die ich heute nacht geträumt hab :B

In Deutschland gibt es die Freigaben 0 (volle Freigabe, etwa Anstoß), 6 (Anno 1701), 12 (Gothic, Age), 16 (einige Shooter wie Battlefield, aber auch Medieval), 18 (FEAR (dt.), Dark Messiah of Might & Magic (dt.), Max Payne 2).

Darüber hinaus eben die Maßnahme der Indizierung - Spiel ist ab 18 Jahren zu erwerben, darf aber in keiner Form beworben werden und soll der nicht Erwachsenen Bevölkerung auch nicht schmackhaft gemacht werden (= nicht im Laden rumstehen).

In sehr, sehr seltenen Einzelfällen gibt es noch die Möglichkeit der Beschlagnahmung, zumeist, wenn ein Spiel verfassungsfeindliche Symbole verwendet. Der Besitz und Verkauf ist dann tatsächlich verboten.
 
Burtchen am 12.11.2006 15:25 schrieb:
Muckimann am 12.11.2006 15:15 schrieb:
wie ist das eigentlich mit indizierung? hab da noch nie ganz durchgeblickt
also es gitbt die verschiedenen alterfreigaben z.b.

-geeignet ab 12,
-geeignet ab 16,
-geeignet ab 18
-sollte ein spiel indiziert sein darf es nicht offen im laden herumliegen und man kann es nur mit 18 kaufen
-kann auch ein spiel "ganz" verboten sein dass man es nirgends kaufen kann

wäre nett wenn mir das einer erklären könnte ob ich da so richtig liege oder alles nur gehirnblähungen sind die ich heute nacht geträumt hab :B

In Deutschland gibt es die Freigaben 0 (volle Freigabe, etwa Anstoß), 6 (Anno 1701), 12 (Gothic, Age), 16 (einige Shooter wie Battlefield, aber auch Medieval), 18 (FEAR (dt.), Dark Messiah of Might & Magic (dt.), Max Payne 2).

Darüber hinaus eben die Maßnahme der Indizierung - Spiel ist ab 18 Jahren zu erwerben, darf aber in keiner Form beworben werden und soll der nicht Erwachsenen Bevölkerung auch nicht schmackhaft gemacht werden (= nicht im Laden rumstehen).

In sehr, sehr seltenen Einzelfällen gibt es noch die Möglichkeit der Beschlagnahmung, zumeist, wenn ein Spiel verfassungsfeindliche Symbole verwendet. Der Besitz und Verkauf ist dann tatsächlich verboten.


Das speichere ich mir als Standardantwort, denn das Thema wird uns noch häufiger beehren

P.S. Habt ihr niemals frei?
 
Solidus_Dave am 12.11.2006 15:45 schrieb:
Burtchen am 12.11.2006 15:25 schrieb:
Der Besitz und Verkauf ist dann tatsächlich verboten.

Der Besitz doch wohl nicht :-o Kann mich an keine öffentliche Manhunt-Verbrennnung erinnern ^^
Das ist schon richtig, aber theoretisch müsstest du Zurück zu Burg Hundefelsen vernichten.
 
Burtchen am 12.11.2006 15:47 schrieb:
Solidus_Dave am 12.11.2006 15:45 schrieb:
Burtchen am 12.11.2006 15:25 schrieb:
Der Besitz und Verkauf ist dann tatsächlich verboten.

Der Besitz doch wohl nicht :-o Kann mich an keine öffentliche Manhunt-Verbrennnung erinnern ^^
Das ist schon richtig, aber theoretisch müsstest du Zurück zu Burg Hundefelsen vernichten.

Wenn wir jetzt mal von den Medien absehen, die aufgrund von Swastikabettwäsche beschlagnahmt sind (da weiß ich es nicht) und nur die betrachten, die es wegen der Gewalt sind, so meine ich doch zu wissen, dass es für den Eigenbedarf (klingt schon wie bei Drogen :B ) erlaubt ist, diese zu besitzen.

Nur woher man die dann her haben soll...?

So sagt das auch §131 StGB (Bin aber kein Jurist, ich les das nur so...)

(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Demnach steht mein Braindead und mein Story of Ricky ganz gemütlich im DVD Regal.
Wobei der Verkäufer überhaupt kein Problem hatte, mein Geld zu nehmen. ;)
 
also kann(darf?) man beschlagnahmte spiele oder filme nur aus dem ausland kaufen?
sollte man es aus dem innland (also deutschland) beziehn macht sich der verkäufer ja eigentlich schon wieder strafbar oder??
 
Muckimann am 17.11.2006 17:33 schrieb:
also kann(darf?) man beschlagnahmte spiele oder filme nur aus dem ausland kaufen?
Wenn der Beschlagnahmungsgrund die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole war, ist Besitz und Einkauf grundsätzlich untersagt.
 
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