Muckimann am 12.11.2006 15:15 schrieb:
wie ist das eigentlich mit indizierung? hab da noch nie ganz durchgeblickt
also es gitbt die verschiedenen alterfreigaben z.b.
-geeignet ab 12,
-geeignet ab 16,
-geeignet ab 18
-sollte ein spiel indiziert sein darf es nicht offen im laden herumliegen und man kann es nur mit 18 kaufen
-kann auch ein spiel "ganz" verboten sein dass man es nirgends kaufen kann
wäre nett wenn mir das einer erklären könnte ob ich da so richtig liege oder alles nur gehirnblähungen sind die ich heute nacht geträumt hab
In Deutschland gibt es die Freigaben 0 (volle Freigabe, etwa Anstoß), 6 (Anno 1701), 12 (Gothic, Age), 16 (einige Shooter wie Battlefield, aber auch Medieval), 18 (FEAR (dt.), Dark Messiah of Might & Magic (dt.), Max Payne 2).
Darüber hinaus eben die Maßnahme der Indizierung - Spiel ist ab 18 Jahren zu erwerben, darf aber in keiner Form beworben werden und soll der nicht Erwachsenen Bevölkerung auch nicht schmackhaft gemacht werden (= nicht im Laden rumstehen).
In sehr, sehr seltenen Einzelfällen gibt es noch die Möglichkeit der Beschlagnahmung, zumeist, wenn ein Spiel verfassungsfeindliche Symbole verwendet. Der Besitz und Verkauf ist dann tatsächlich verboten.