• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Unter 25 - Finazierung der Wohnung wg. psych. Probs mit den Eltern

sandman2003

Spiele-Kenner/in
Mitglied seit
13.07.2003
Beiträge
2.049
Reaktionspunkte
8
Ne Freundin hat mich mal gefragt ob ich ihr helfen kann.

folgendes:

Sie (22) hat psychosomatische Krankheiten durch ihre Mutter mit der sie zusammenlebt

Hat dadurch ihre Ausbildung verloren und ist in einen teufelskreis gerutscht.

Ihre Mutter behandelt sie wie den letzten dreck, gibt ihr dauernd im befehlston sachen auf die sie machen soll... sagt ihr, sie bekommt das kotzen, wenn sie sie sieht....

Die Mutter ist Hausmeisterin in den 50er aus dem ehemaligen Dunkeldeutschland^^ glaub ich brauche nichts weiter sagen....

habs selber miterlebt... ist schlimm kann ich alles voll verstehen.

Sie brauch ne stressfreie umgebung wegen der psychosomatischen sache die sich eingestellt hat... bauchschmerzen, übelkeit, schmerzen, entzündungen im magen darm bereich, bluthochdruck alles auch medizinisch festgestellt

kann jetzt hier nicht alles punkt für punkt darstellen.. fakt ist, dass sie da weg muss, war schon oft genug da und hab das miterlebt..

Sie ist jetzt Dienstag beim Psychater.

Frage ist, ob sie jetzt einen Antrag auf eine eigene Wohnung stellen kann? also dass die jobagentur ihr eine Wohnung finanziert, damit sie psychisch und ergo auch gesundheitlich wieder auf den damm kommt.. auch um wieder in die berufswelt zu gelangen, was sie auch will..

sie bekommt aber noch nichtmal unterstüzung von ihrer alten, wenn sie mal ne druckerpatrone braucht um sich zu bewerben um ein weiteres beispiel zu nennen.

Sie ist derzeit in so einer Maßnahme für Leute mit solchen Probs über das arbeitsamt. Aber das ist mehr schlecht als recht, denn die reden dauernd davon, dass sie das nicht schafft und das nicht.. die wollen sie dauernd in iwelche praktika stecken, obwohl sie weiß was sie mag und gerne arbeitet..



und weitere frage, kann ihr freund da mit rein in die wohnung, der befindet sich auch in der ausbildung und ist demnach auch ziemlich arm dran wenn es darum gehen soll eine wohnung zu finanzieren.

weiß einer was vom thema?

gruß und schönen abend :)
 
an sich muss da auch die ARGE usw. helfen können, nur sind die halt im Zweifel eher so drauf, dass die sich "dumm" stellen, weil es für die natürlich teurer ist, wenn eine weitere Wohnung bezahlt werden muss.

Am besten mal schauen, ob es ne Beratungstelle gibt, zB : http://www.gegen-hartz.de/hartzivberatungsstellen.php DIE sind dran interessiert, das Recht des kleinen Hartzers durchzusetzen - d.h. die können ganz sicher sagen, was für Chancen man hat. Oder auch mal bei einer Verbaucherzentrale fragen, ob die helfen können oder Stellen wissen, zu denen man gehen kann.

Vlt. kann man sogar beim Jugendamt fragen, da es ja hier im Grunde noch ne Art elterliche "Aufsicht" über das "kind" wegen der Ausbildung gibt, auch wenn das Alter schon über 18 ist.

Rein von dem, was mir logisch erscheint, wäre es sogar einfacher, wenn man als Lebensgemeinschaft zusammenzieht, da eine Unterstützung zu erhalten, als wenn ein Single "nur" wegen der Eltern ne eigene Wohnung will. Das Azubi-Gehalt des Freundes wird aber ein Einkommen definitiv mit einbezogen, kann aber sein, dass es mit wohngeld usw. dann trotzdem machbar ist.
 
Ich hatte mal ein ganz ähnliches Problem. Ich wollte damals auch von zuhause raus, weil ich überzeugt war, dass mich das Wohnen bei meinen Eltern auch beruflich blockiert.
Ich habe auch gesagt "wir streiten uns auch nur noch". Aber das hat die -ehrlich gesagt - herzlich wenig interessiert.

Grundsätzlich steht hier Wohngeld zu. Aber dort gibt es eine finanzielle Höchstgrenze. Diese ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Berlin ist sie ~ 378 Euro (warm) pro Monat.
Alles was darüber liegt, musst du dir über das Sozialgericht erstreiten (mit eher schlechten Aussichten) oder darauf verzichten.

Wie Herb schon schrieb, bildet sie mit ihrem Freund, wenn er in die Wohnung mit einziehen will, eine Bedarfsgemeinschaft. Alle Einkünfte aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft werden angerechnet. Aber in welcher Höhe und in welcher Form, wird dir dein örtliches Jobcenter wohl besser sagen können.

Wegen der finanziellen Probleme durch Bewerbungen:
Jedem stehen pro Bewerbung bis zu 5 Euro zu. Wenn sie ihre Bewerbungen nachweist, kann sie einen Antrag auf Erstattung der Kosten stellen. Da einfach mal nachfragen. Aber die Kosten der Bewerbungen übernimmt das Amt eigentlich zu 100% (sofern es pro Bewerbung unter 5 Euro bleibt, aber das wird es wohl in den meisten Fällen).

EDIT:
Ach noch was: Wenn man Geld vom Amt bekommt, muss man eigentlich auch für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Also wenn sie jetzt aus gesundheitlichen Gründen garnicht arbeiten kann, wird sie wohl noch auf andere Widerstände treffen. Aber am besten ist es, direkt am Amt nachzufragen.
 
Zurück