icon45 am 11.05.2006 17:15 schrieb:Ab welchem Alter kann man eine Überweisung tätigen?
ich98 am 11.05.2006 17:21 schrieb:icon45 am 11.05.2006 17:15 schrieb:Ab welchem Alter kann man eine Überweisung tätigen?
sobald du ein Konto hast, was Überweisung unterstützt.
Herbboy am 11.05.2006 17:26 schrieb:ich98 am 11.05.2006 17:21 schrieb:icon45 am 11.05.2006 17:15 schrieb:Ab welchem Alter kann man eine Überweisung tätigen?
sobald du ein Konto hast, was Überweisung unterstützt.
ob der vertrag dann wiederum rechtsmäßig ist hängt davon ab, ob du chon geschäftsfähig bist und um was genau es geht (kleine dinge, die man gut vom taschengeld zahlen kann, wären kein problem).
aber wieso fragst du? wenn du was kaufen willst, dann rag doch einfach deine eltern.... gibst denen halt dann das geld bar...
icon45 am 11.05.2006 17:15 schrieb:Ab welchem Alter kann man eine Überweisung tätigen?
Meine Schwester ist afaik erst 14 und hat schon ein Sparkassen-Girokonto und kann davon auch überweisen. Für das Konto selbst brauchte es nur das einverständnis der Eltern. Die einzige Begrenzung die es gibt ist das Guthaben auf dem Konto(kann nicht überzogen werden).Ganymed17 am 14.05.2006 16:20 schrieb:icon45 am 11.05.2006 17:15 schrieb:Ab welchem Alter kann man eine Überweisung tätigen?
ich glaube ab 16 ist man bedingt Geschäftsfähig, also kannste jetzt kleine Sachen kaufen und Geld überweisen ..
Ganymed17 am 14.05.2006 16:20 schrieb:ich glaube ab 16 ist man bedingt Geschäftsfähig, also kannste jetzt kleine Sachen kaufen und Geld überweisen ..
das geht wahrscheinlich nur mit einer vollmacht der eltern, die sie ja hat.olstyle am 14.05.2006 16:24 schrieb:Meine Schwester ist afaik erst 14 und hat schon ein Sparkassen-Girokonto und kann davon auch überweisen. Für das Konto selbst brauchte es nur das einverständnis der Eltern. Die einzige Begrenzung die es gibt ist das Guthaben auf dem Konto(kann nicht überzogen werden).
mfg Olstyle
Die würden Dir aber was husten, ne mutwillig beschädigte PS umzutauschen.eXitus64 am 17.05.2006 08:55 schrieb:laut gesetz darf man sachen die man erworben hat bis einschließlich 18jahren ohne gründe umtauschen, (weis aber net ab welchem wert).
ein beispiel wie es uns unser lehrer erklärt hat:
,,wenn du dir eine ps2 kaufst und dein vater die kaputt macht, kannst du Sie trotzdem umtauschen ohne was zu bezahlen. wenn dein vater Sie aber gekauft und du machst sie kaputt, muss er die reparationskosten tragen."
Stingray75 am 17.05.2006 09:15 schrieb:Die würden Dir aber was husten, ne mutwillig beschädigte PS umzutauschen.eXitus64 am 17.05.2006 08:55 schrieb:laut gesetz darf man sachen die man erworben hat bis einschließlich 18jahren ohne gründe umtauschen, (weis aber net ab welchem wert).
ein beispiel wie es uns unser lehrer erklärt hat:
,,wenn du dir eine ps2 kaufst und dein vater die kaputt macht, kannst du Sie trotzdem umtauschen ohne was zu bezahlen. wenn dein vater Sie aber gekauft und du machst sie kaputt, muss er die reparationskosten tragen."
eXitus64 am 17.05.2006 11:57 schrieb:wenn du unter 18 bist dann müssen sie die umtauschen.....egal ob z.b. ne axt im gehäuse steckt.