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Überweisung ab wie vielen Jahren?

icon45

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Überweisung ab wie vielen Jahren?

Ab welchem Alter kann man eine Überweisung tätigen?
 
AW: Überweisung ab wie vielen Jahren?

ich98 am 11.05.2006 17:21 schrieb:
icon45 am 11.05.2006 17:15 schrieb:
Ab welchem Alter kann man eine Überweisung tätigen?

sobald du ein Konto hast, was Überweisung unterstützt.


ob der vertrag dann wiederum rechtsmäßig ist hängt davon ab, ob du chon geschäftsfähig bist und um was genau es geht (kleine dinge, die man gut vom taschengeld zahlen kann, wären kein problem).

aber wieso fragst du? wenn du was kaufen willst, dann rag doch einfach deine eltern.... :confused: gibst denen halt dann das geld bar...
 
AW: Überweisung ab wie vielen Jahren?

Herbboy am 11.05.2006 17:26 schrieb:
ich98 am 11.05.2006 17:21 schrieb:
icon45 am 11.05.2006 17:15 schrieb:
Ab welchem Alter kann man eine Überweisung tätigen?

sobald du ein Konto hast, was Überweisung unterstützt.


ob der vertrag dann wiederum rechtsmäßig ist hängt davon ab, ob du chon geschäftsfähig bist und um was genau es geht (kleine dinge, die man gut vom taschengeld zahlen kann, wären kein problem).

aber wieso fragst du? wenn du was kaufen willst, dann rag doch einfach deine eltern.... :confused: gibst denen halt dann das geld bar...

warum soll er sich die mühe machen, das geld seinen eltern zu geben und die dann überweisen sollen, wenn er es auch selber machen kann. :)

mfg
 
AW: Überweisung ab wie vielen Jahren?

icon45 am 11.05.2006 17:15 schrieb:
Ab welchem Alter kann man eine Überweisung tätigen?

ich glaube ab 16 ist man bedingt Geschäftsfähig, also kannste jetzt kleine Sachen kaufen und Geld überweisen .. :)
 
AW: Überweisung ab wie vielen Jahren?

Ganymed17 am 14.05.2006 16:20 schrieb:
icon45 am 11.05.2006 17:15 schrieb:
Ab welchem Alter kann man eine Überweisung tätigen?

ich glaube ab 16 ist man bedingt Geschäftsfähig, also kannste jetzt kleine Sachen kaufen und Geld überweisen .. :)
Meine Schwester ist afaik erst 14 und hat schon ein Sparkassen-Girokonto und kann davon auch überweisen. Für das Konto selbst brauchte es nur das einverständnis der Eltern. Die einzige Begrenzung die es gibt ist das Guthaben auf dem Konto(kann nicht überzogen werden).
mfg Olstyle
 
AW: Überweisung ab wie vielen Jahren?

Ganymed17 am 14.05.2006 16:20 schrieb:
ich glaube ab 16 ist man bedingt Geschäftsfähig, also kannste jetzt kleine Sachen kaufen und Geld überweisen .. :)

Ab dem 7 Lebensjahr ist man beschraenkt Geschaeftsfaehig (im Rahmen des Taschengeld-§).
 
AW: Überweisung ab wie vielen Jahren?

olstyle am 14.05.2006 16:24 schrieb:
Meine Schwester ist afaik erst 14 und hat schon ein Sparkassen-Girokonto und kann davon auch überweisen. Für das Konto selbst brauchte es nur das einverständnis der Eltern. Die einzige Begrenzung die es gibt ist das Guthaben auf dem Konto(kann nicht überzogen werden).
mfg Olstyle
das geht wahrscheinlich nur mit einer vollmacht der eltern, die sie ja hat.
wobei... ich hab keinens chimmer, wie alt man sein muss, um selber ein konto eröffnen zu können. hab mein erstes glaube ich so mit 16 gekriegt.
mhhh... das sparkonto war da ja noch... kann man als miderjähriger frei darüber verfügen oder bedarf es da auch einer vollmacht? zweiteres würde da IMHO schon mehr sinbn machen.
 
AW: Überweisung ab wie vielen Jahren?

laut gesetz darf man sachen die man erworben hat bis einschließlich 18jahren ohne gründe umtauschen, (weis aber net ab welchem wert).
ein beispiel wie es uns unser lehrer erklärt hat:
,,wenn du dir eine ps2 kaufst und dein vater die kaputt macht, kannst du Sie trotzdem umtauschen ohne was zu bezahlen. wenn dein vater Sie aber gekauft und du machst sie kaputt, muss er die reparationskosten tragen."
 
AW: Überweisung ab wie vielen Jahren?

eXitus64 am 17.05.2006 08:55 schrieb:
laut gesetz darf man sachen die man erworben hat bis einschließlich 18jahren ohne gründe umtauschen, (weis aber net ab welchem wert).
ein beispiel wie es uns unser lehrer erklärt hat:
,,wenn du dir eine ps2 kaufst und dein vater die kaputt macht, kannst du Sie trotzdem umtauschen ohne was zu bezahlen. wenn dein vater Sie aber gekauft und du machst sie kaputt, muss er die reparationskosten tragen."
Die würden Dir aber was husten, ne mutwillig beschädigte PS umzutauschen.
 
AW: Überweisung ab wie vielen Jahren?

Stingray75 am 17.05.2006 09:15 schrieb:
eXitus64 am 17.05.2006 08:55 schrieb:
laut gesetz darf man sachen die man erworben hat bis einschließlich 18jahren ohne gründe umtauschen, (weis aber net ab welchem wert).
ein beispiel wie es uns unser lehrer erklärt hat:
,,wenn du dir eine ps2 kaufst und dein vater die kaputt macht, kannst du Sie trotzdem umtauschen ohne was zu bezahlen. wenn dein vater Sie aber gekauft und du machst sie kaputt, muss er die reparationskosten tragen."
Die würden Dir aber was husten, ne mutwillig beschädigte PS umzutauschen.



wenn du unter 18 bist dann müssen sie die umtauschen.....egal ob z.b. ne axt im gehäuse steckt.

daher dürfen jugendlich meistens auch teure produkte nur im dasein der eltern kaufen....ist glaube sogar bei media markt so.
 
AW: Überweisung ab wie vielen Jahren?

es ist halt so: wenn ein kind etwas kauft, das augenscheinlich nicht einfach vom normalen taschengeld zu bezahlen ist, dann darf der händler dies nicht verkaufen. tut er es trotzdem, so muss er den artikel zurücknehmen, wenn die eltern ankommen nach dem motto "sind sie bescheuert! ein 12jährirger kann doch nicht einfach alleine ein 1000€ mountainbike kaufen gehen!". es wird davon ausgegangen, dass ein kind zu unüberlegt handelt. bei kleineren beträgen ist das nicht so schlimm, das wird zugestanden und förtder auch die entwicklung ( ein bisschen lehrgeld zahlen), aber wenn es größere beträge sind und das kind dann quasi in einer "kurzschlusshandlung" oder gegen den willen der eltrn kaufte, dann ist der schaden groß. daher hat ein händler eine gewisse verantwortungsflicht.


aber mit dem "axt in der PS2 - händler muss sie zurücknehmen" ... hmmm... wirklich? :confused:
 
AW: Überweisung ab wie vielen Jahren?

eXitus64 am 17.05.2006 11:57 schrieb:
wenn du unter 18 bist dann müssen sie die umtauschen.....egal ob z.b. ne axt im gehäuse steckt.

Naja, das Urteil moechte ich bei einem moeglichen Verfahren sehen ;)
Es kommt halt immer drauf an wie der Taschengeld-§ vom Richter ausgelegt wird. Wenn ein z.B. ein 17 jaehriger eine PS2 von seiner Verguetung (400-600Eu) bezahlt, dann glaube ich kaum das das Geschaeft diese (mutwillig zerstoerte) zuruecknehmen muss.
 
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