• Aktualisierte Forenregeln

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Türchen Nr. 4

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Türchen Nr. 4

Wann wurde in Deutschland die Pflicht zum Tragen des Familiennamens geschaffen?
 
AW: Türchen Nr. 4

Juhu, dann hab ich die restlichen 20 Tage ja Ruhe :]
 
AW: Türchen Nr. 4

TIGER1 am 04.12.2005 15:43 schrieb:
Wie ging das denn so schnell?
Ich habe auch gesucht aber nichts gefunden. >:| >:|
http://www.google.de/search?hl=de&q=Wann+wurde+in+Deutschland+die+Pflicht+zum+Tragen+des+Familiennamens+geschaffen%3F&btnG=Google-Suche&meta=
 
AW: Türchen Nr. 4

FossilZ am 04.12.2005 15:44 schrieb:
TIGER1 am 04.12.2005 15:43 schrieb:
Wie ging das denn so schnell?
Ich habe auch gesucht aber nichts gefunden. >:| >:|
http://www.google.de/search?hl=de&q=Wann+wurde+in+Deutschland+die+Pflicht+zum+Tragen+des+Familiennamens+geschaffen%3F&btnG=Google-Suche&meta=


scheisse auf der Seite war ich auch! Auf der ersten >:| >:| >:|
Naja herzlichen Glückwunsch.
 
AW: Türchen Nr. 4

Man hätte "Deutschland" besser definieren sollen. *nörgel* ;) Die 1794 hatte ich auch aber das mit Preußen hat mich verunsichert, hehe. :B

Joe
 
AW: Türchen Nr. 4

Dumbi am 04.12.2005 15:45 schrieb:
Danke, dir aber auch zu deinem Sieg (vor?)vorgestern ;)


bierchen: War doch gestern genauso :P

Man muss nur wissen, wo (und für wieviel) man vorher die Zeit + Frage herbekommt :-D ;)
 
AW: Türchen Nr. 4

bierchen am 04.12.2005 15:48 schrieb:
Cooli11 am 04.12.2005 15:41 schrieb:
Die Antwort war je pfeilschnell, unter einer Minute! :haeh:

Schiebung!!! :pissed:

Schiebung? Wie denn? Ich kenn den Gewinner nicht mal und kein Mensch außer mir hat die Fragen vorher gesehen.
Gibt halt Leute die verdammt fix sind.
 
AW: Türchen Nr. 4

GDI-Commander am 04.12.2005 15:51 schrieb:
http://www.heveller.de/genealogie/familienname.htm
1794 war Preußen, dass ist doch nicht Deutschland. Ich würd ja 1900 sagen, Einführung des BGB. :haeh:


Da steht:

"1794 wurde mit dem Allgemeinen Preußischen Landrecht eine wichtige Grundlage für das Recht und die Pflicht zum Tragen des Familiennamens geschaffen.

Erst in dieser Zeit wurde in Friesland, Schleswig, Holstein und Pommern auch unter der ländlichen Bevölkerung die Führung eines Familiennamens zur Pflicht. "

Friesland, Schleswig, Holstein und Pommern gehören nicht zu Deutschland? :confused:
 
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