• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

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    Vielen Dank

Thema Datenschutz - Recht auf eigenes Bild, Namen von Personen auf Bildern

sandman2003

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Folgende Situation:

Meine Ex wohnt in einer Schule. Der Alte is Hausmeister da. Die Mutter ist letztes Jahr in Urlaub in den Sommerferien gefahren. Die Mutter hat ihr erlaubt, dort zu feiern, also in einem ausgesuchten Raum.

Nen guter Kollege hat sie dann gefragt ob er seinen Geburtstag dort feiern könnte. Ging in Ordnung.

Bilder davon landen wie heute schnell üblich bei meinVZ.. das ist ja auch nicht das thema.

Heute sagt sie mir, dass es wohl ärger gegeben hat und die schule jetzt droht den Vater rauszuschmeißen. Die Bilder wurden wohl entdeckt oder irgendwas

das alles war im Juni/Juli 2009

Die schule behauptet außerdem, dass die Feier dieses Jahr gewesen sei.

Zu diesem Zweck bittet nun das GERICHT um Nennung aller Namen auf den Bildern anwesenden Personen.

Sie will das einfach so machen. Darf sie das? "recht auf eigenes Bild?"

ich bin ein wenig geschockt, vor allem dass sie MICH nennen will, dass ICH mitbekommen hätte, dass die mutter ihr das erlaubt hat...
 
Übele Sache...

Aber da ist etwas was ich nicht ganz verstehe:

Die Mutter der Ex-Freundin fuhr in den Urlaub und erlaubte Ihr eine Party zu geben, dafür sollte die Ex-Freundin
einen Raum der Schule nutzen können.
Dann kam ein Kollege ( Kollege von der Mutter oder der Ex-Freundin? :confused: ) und wollte dort ebenfalls feiern? Wen hat dieser Kollege denn gefragt, die Mutter oder die Ex-Freundin?
Wie konnte die Mutter entscheiden ob der Raum genutzt werden kann obwohl der Vater bei der Schule angestellt ist.
Wurde der Vater gefragt ob dieser Raum genutzt werden kann und wo war er zu dieser Zeit?

Welcher Ärger ist denn entstanden ( Beschädigungen, Vandalismus etc..)?
 
Ne mutter und vater machen das zusammen sorry nich so richtig ausgedrückt

zu schaden ist NIX gekommen

ja es soll jetzt darum gehen dass die schule behauptet, es sei dieses jahr gewesen und meine ex soll jetzt ALLE namen angeben von den anwesenden.
 
Ich denke fast, dass das nur per Gerichtsbeschluss gehen würde und dann auch nur, wenn es Verhandlungsdienlich ist. Wer will denn die Namen der Anwsenden? Die Schule? Die hat ansich kein Recht
darauf.
 
Also,

ich kann Dir natürlich keine Rechtsauskunft geben, aber Du musst ja auch nicht die Fragen beantworten ( Aussage verweigern).
 
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