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Rechtsfrage zu Software

KILT

Spiele-Novize/Novizin
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Servus,

ich hab mir vor ca. 2 Jahren eine Software gekauft - auf DVD.
Ich konnte diese auch auf meinem PC nutzen und war soweit zufrieden.
Nun brauche ich aber diese Software auch unterwegs und habe mir ein Netbook besorgt - gebraucht(ergo keine Rückgabe möglich).

Auf diesem Netbook funktioniert die Software aber nicht, weil es nur unter 2 bestimmten Auflösungen läuft, die aber auf dem Netbook nicht möglich sind. Bei den technischen Voraussetzungen der DVD stand aber von der Auflösung nix...

Ist das nun als Mangel der Ware zu bezeichnen? Dann müsste der Hersteller/Verkäufer doch auch nach dieser langen Zeit noch "nachbessern"?

Ich hoffe, der ein oder andere juristisch bewanderte User kann mir weiterhelfen!

Danke schon mal

Grüße

KILT
 
Der Verkäufer wäre jedenfalls nur BIS zu 2 Jahre in der Pflicht, egal wie die Rechtslage aussehen würde.
 
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