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Rechtliche Frage zu Software Kauf Angeboten (am Beispiel von L4D via Steam)

Worrel

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Konkretes Beispiel:
Left 4 Dead wird im Steamstore angeboten:
http://store.steampowered.com/app/500/

Mit keinem einzigen Wort wird auf der nur in Englisch gehaltenen Seite erwähnt, daß man beim Kauf nur die geschnittene DE Version erhält.

=> das Angebot wird mit der Lieferung einer geschnittenen DE Version nicht erfüllt.

Sprich: man müsste doch eigentlich rechtlich auf die Erfüllung - respektive: Lieferung der ungeschnittenen Version - pochen können ...?

... oder halt bei der "Lieferung" einer geschnittenen Version den Kauf rückgängig machen können?
Welche Fristen gibt es und welche Gesetze greifen denn da?
 
Dürfte imho rechtlich irrelevant sein.

Es steht zwar nirgends geschrieben dass es eine geschnittene Version ist, aber es steht auch nirgends dass es eine ungeschnittene ist. Genauer gesagt: Über den Spielumfang in Hinblick auf Gewaltdarstellung etc. wird gar nichts gesagt, das dürfte also auch kein Vertragsbestandteil sein.


Mal ein frei erfundenes Beispiel: BMW verkauft seine Autos in den USA mit größeren Getränkehaltern (damit auch die Supersize-Cola reinpasst), in Deutschland hingegen mit den gewöhnlichen. Jetzt kannst du nach einem Autokauf in D ja auch nicht einfach vor Gericht ziehen und BMW auf Preisminderung verklagen, weil die Getränkehalter kleiner als in den USA sind. Die Größe der Getränkehalter wurde nämlich bei Kauf nicht speziell festgelegt, und es steht BMW frei seine Autos in verschiedenen Ländern auch mit unterschiedlichem Austattungsumfang zu verkaufen. Verstehst du worauf ich hinaus will? ;)


Ich vermute mal, dass ein Verkäufer überhaupt nicht verpflichtet ist den Käufer über den kompletten Funktionsumfang des Produktes zu informieren - das wäre ja unmöglich. Ein Kaufvertrag ist in gewissem Maße immer unvollständig.
 
Ich könnte mir vorstellen dass in den AGBs darauf hingewiesen wird, dass das Spiel in der länderspezifischen Fassung geliefert wird.

Und da man die AGBs vor dem kauf ansehen kann, sollten sie auch gültigkeit haben.

Leider bin ich jetzt zu faul die AGBs durchzusehen
:P
 
Bei Steam scheint mir überdies noch das amerikanische Recht zu gelten. Allgemein gibt es aber über die Rechte bei Spielkäufen anscheinend Unklarheit was nun erlaubt ist und was nicht. Bis jetzt hat auch noch keiner irgendetwas eingeklagt, weshalb es keine Gerichtsurteile jeglicher Art zu Softwarekäufen gibt.
Bezüglich geschnittener Version denke ich, dass es auch rechtlich in Ordnung ist, denn wie hier schon gesagt scheint das ja in den AGB zu stehen und mit denen erklärst du dich einverstanden wenn du das Spiel kaufst.
 
bsekranker am 22.02.2009 16:58 schrieb:
Dürfte imho rechtlich irrelevant sein.

Es steht zwar nirgends geschrieben dass es eine geschnittene Version ist, aber es steht auch nirgends dass es eine ungeschnittene ist. Genauer gesagt: Über den Spielumfang in Hinblick auf Gewaltdarstellung etc. wird gar nichts gesagt, das dürfte also auch kein Vertragsbestandteil sein.
Bei einem Autokauf wird dir auch nicht jeder Scheibenwischer, Reifen, Blinkerhebel jede Ölablaßschraube aufgelistet - trotzdem darf man bei einem Autokauf davon ausgehen, daß jene in ausreichender Anzahl vorhanden sind.

... es steht BMW frei seine Autos in verschiedenen Ländern auch mit unterschiedlichem Austattungsumfang zu verkaufen. Verstehst du worauf ich hinaus will? ;)
Schon, aber vielleicht hat man sich beim Autohändler durch Probesitzen genau wegen der Sitze das Auto X ausgekuckt, der Händler bestellt es aus seinem Katalog, aber plötzlich hat das Modell ganz andere Sitze - dann hat man ja auch das Recht, den Wagen so nicht kaufen zu müssen.

Ich vermute mal, dass ein Verkäufer überhaupt nicht verpflichtet ist den Käufer über den kompletten Funktionsumfang des Produktes zu informieren - das wäre ja unmöglich. Ein Kaufvertrag ist in gewissem Maße immer unvollständig.
Wobei "Cut/Uncut" gerade im Bereich PC Spiele und DVD Filme doch teilweise ein entscheidender und damit erwähnenswerter Wert ist.

Nicht umsonst steht auf der Steam Bioshock Seite: "Gewaltgeminderte Version" - warum also bei L4D nicht?
Gerade weil das ja auf der Bioshock Seite steht, muß man doch von der L4D Angebotsseite her davon ausgehen können, daß es sich bei Fehlen dieser Floskel um die unzensierte Version handelt ...


Btw: Interessant, wie man aus einem "Ich könnte mir vorstellen, daß es in den AGB steht" ein "Es scheint in den AGBs zu stehen" herauslesen kann ....
 
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