LordCrash
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Rechtliche Änderungen im Versandhandelsgeschäft ab Juni 2014 (auch für digitale Produkte)
Ich dachte, das könnte vielleicht auch den ein oder anderen hier interessieren, was so ab Mitte des Jahres für Änderungen auf uns zukommen durch die Neuregelung des Versandhandelsgeschäftes. Wahrscheinlich wird sich praktisch nicht viel ändern, wohl aber die rechtlichen Grundlagen bezüglich Widerruf von Waren und der Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Im Einzelnen ändert sich:
Besonderes interessant dürfte für uns Gamer der Absatz zu digitalen Produkten sein, für den erstmals eine klar definierte gesetzliche Regelung besteht. Ich bin gespannt, ob z.B. Steam und Uplay (und entsprechende Keyshops) das auch umsetzen werden im europäischen Markt (d.h. man könnte gekaufte Spiele zurückgeben, solange man sie nicht heruntergeladen hat). Die Regelungen von Origin und GOG gehen ja eh schon über die jetzt gesetzlich festgelegten Regeln hinaus. Gleichzeitig heißt das aber auch, dass eben kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für digitale Spiele, die man schon heruntergeladen bzw. gespielt hat.
Ich dachte, das könnte vielleicht auch den ein oder anderen hier interessieren, was so ab Mitte des Jahres für Änderungen auf uns zukommen durch die Neuregelung des Versandhandelsgeschäftes. Wahrscheinlich wird sich praktisch nicht viel ändern, wohl aber die rechtlichen Grundlagen bezüglich Widerruf von Waren und der Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Im Einzelnen ändert sich:
- Rücksendung oder Annahmeverweigerung reicht nicht mehr! War es bisher so, dass die verweigerte Annahme oder das rechtzeitige Rücksenden der Ware reichte, um den Widerruf klar zu machen, muss ab Juni 2014 der Widerruf ausdrücklich erklärt werden . Zur Erklärung reicht ein einheitliches Formular, das vom Händler angeboten werden muss. Auch telefonisch oder per Email kann der Widerruf erklärt werden. Begründet werden muss der Widerruf auch in Zukunft nicht.
- Das Rückporto trägt der Kunde (theoretisch). Die Regelung, dass ab 40 Euro Warenwert der Shop die Hin- und Rücksendekosten trägt, fällt weg. Das war eine rein deutsche Ausnahme, die jetzt den EU-Richtlinien angepasst wird. Das Rückporto zahlt, rein rechtlich, ab Juni der Kunde. Das Hinporto nach wie vor der Shop (ausgenommen Extrakosten für Expresslieferungen). Allerdings werden wohl nur wenige Shops von ihrem Recht Gebrauch machen. Vor allem die großen Händler haben schon durchblicken lassen das Rückporto als Kundenservice weiter zu übernehmen.
- Händler müssen erst bei Rückerhalt der Ware zahlen. Neu ist, dass Händler in Zukunft die Rückerstattung des Kaufpreises der widerrufenen Ware erst anweisen müssen, sobald ihnen die rückgesendete Ware oder wenigstens eine Versandbestätigung vorliegt. Das wurde bislang auch von fast allen Shops so gehandhabt, nur rechtlich korrekt war es nicht. Ändern wird sich dadurch nicht viel.
- Verbindliche “späteste” Liefertermine werden Pflicht. Was sich erstmal ziemlich cool anhört, ist in der Realität eher unspektakulär: Ab Juni 2014 müssen Händler einen verbindlichen spätesten Liefertermin angeben. Was unter „spätestens“ zu verstehen ist, wird sich zeigen. Zumindest ist es nicht unwahrscheinlich, dass diese Liefertermine schlichtweg sehr weit in die Zukunft gelegt werden und man erst nicht weiß, WANN eigentlich mit der Lieferung zu rechnen ist.
- Widerruf digitaler Waren und Downloads. Zwar gibt es hierfür ab Juni 2014 endlich ein definiertes Widerrufsrecht, allerdings ist das eher ein relatives Rücktrittsrecht. Sobald der Download gestartet ist (und der Kunde im Vorfeld daürber informiert wurde) erlischt das Widerrufsrecht. Widerrufen werden kann also nur direkt nach Kauf/Bezahlung und VOR dem Start des Downloads. Das gilt für alles von Software über E-Books, Musik, Filme, etc.
- Die Widerrufsfrist beträgt EU-Weit 14 Tage ab Lieferung. Ab Juni in allen EU-Ländern. In Deutschland ändert sich dadurch nicht viel. Wie bisher auch, braucht es dafür eine Belehrung durch den Händler. Meistens erhält man diese direkt nach der Bestellung. Angenehmer ist jetzt, dass man auch bei Bestellungen im Ausland das gleiche Recht hat. Sollte ein Händler die Belehrung vergessen, erlischt das Widerrufsrecht nach der neuen Regelung automatisch nach 12 Monaten. Bislang lief es in diesem Fall unbefristet.
- Ausschlußgründe und Rückabwicklung neu geregelt. Wie bisher auch, gibt es Waren, die vom Widerruf ausgeschlossen sind. Beispielsweise „Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind“ oder die “versiegelt” sind und das Siegel entfernt wurde. Was genau darunter fällt, ist nicht näher definiert und wird wohl erst im Laufe der Zeit durch Gerichte geklärt werden. In jedem Fall muss vom Händler im Vorfeld darauf hingewiesen werden, wenn ein Produkt vom Widerruf ausgeschlossen ist.
Besonderes interessant dürfte für uns Gamer der Absatz zu digitalen Produkten sein, für den erstmals eine klar definierte gesetzliche Regelung besteht. Ich bin gespannt, ob z.B. Steam und Uplay (und entsprechende Keyshops) das auch umsetzen werden im europäischen Markt (d.h. man könnte gekaufte Spiele zurückgeben, solange man sie nicht heruntergeladen hat). Die Regelungen von Origin und GOG gehen ja eh schon über die jetzt gesetzlich festgelegten Regeln hinaus. Gleichzeitig heißt das aber auch, dass eben kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für digitale Spiele, die man schon heruntergeladen bzw. gespielt hat.