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News - Söldner: Test am Montag

AW: Söldner: Test am Montag

rtfm am 14.06.2004 15:52 schrieb:
Millenium am 14.06.2004 15:49 schrieb:
rtfm am 14.06.2004 15:43 schrieb:
Millenium am 14.06.2004 15:37 schrieb:
sie sind aber dazu verpflichtet das spiel zurückzunehmen.


mfg
Nein, bei geöffneter Software eben gesetzlich nicht, sofern sie es irgendwo erwähnen (was eigentlich immer der Fall ist), alles reine Kulanzsache.

kommt drauf an wie man das spiel gekauft hat. also per fernabsatz (internet etc.) oder halt im laden.
selbst dann kann man noch anfechten, da das spiel nicht läuft.


mfg
Selbst bei Fernabsatz nicht, da laut Gesetz kopierbare Ware wie DVDs, CDs, Software ,... von der Rückgabe-Regelung ausgenommen sind, sobald sie geöffnet wurden. Viele nehmen es auch geöffnet zurück, aber nicht alle.
Wenn Software nicht läuft hast du per Gesetz garkeine Chance, entweder der Verkäufer nimmt es zurück oder du hast Pech, da du sie bereits kopiert haben könntest (total idiotische Gesetzesregelung, ist aber so).

wo steht das mit der kopierbaren ware? kann ich nicht finden...??

mfg
 
AW: Söldner: Test am Montag

Hellraiser-Pinhead am 14.06.2004 15:58 schrieb:
Mitteilung der pcgames redax : "aufgrund eines Quellcode diebstahls unserer bewertungsvorlagen, der Erkrankung aller tester,ein paar € von jowood, dem noch fehlenden 22 patchen folgt die bewertung von Söldner secret wars erst gegen 2006 :ugly:

P.S. naja noch sind es ein paar stunden bis Mitrternacht :-D


also ich als armer tester würde da auch krank werden bzw mich krank melden, huhuhu... gut, dass es bis 2006 ein gutes dutzend besserer spiele gibt... obwohl, die gibt es ja heute schon, harhar... :-D
 
AW: Söldner: Test am Montag

Millenium am 14.06.2004 16:01 schrieb:
rtfm am 14.06.2004 15:52 schrieb:
Millenium am 14.06.2004 15:49 schrieb:
rtfm am 14.06.2004 15:43 schrieb:
Millenium am 14.06.2004 15:37 schrieb:
sie sind aber dazu verpflichtet das spiel zurückzunehmen.


mfg
Nein, bei geöffneter Software eben gesetzlich nicht, sofern sie es irgendwo erwähnen (was eigentlich immer der Fall ist), alles reine Kulanzsache.

kommt drauf an wie man das spiel gekauft hat. also per fernabsatz (internet etc.) oder halt im laden.
selbst dann kann man noch anfechten, da das spiel nicht läuft.


mfg
Selbst bei Fernabsatz nicht, da laut Gesetz kopierbare Ware wie DVDs, CDs, Software ,... von der Rückgabe-Regelung ausgenommen sind, sobald sie geöffnet wurden. Viele nehmen es auch geöffnet zurück, aber nicht alle.
Wenn Software nicht läuft hast du per Gesetz garkeine Chance, entweder der Verkäufer nimmt es zurück oder du hast Pech, da du sie bereits kopiert haben könntest (total idiotische Gesetzesregelung, ist aber so).

wo steht das mit der kopierbaren ware? kann ich nicht finden...??

mfg

§ 312 d Abs.4 Nr. 2 BGB: "...Widerrufsrecht besteht (...) nicht bei Fernabsatzverträgen
2. zur Lieferung von (...) Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,"
Edit: Rechtschreibung
 
AW: Söldner: Test am Montag

Millenium am 14.06.2004 16:01 schrieb:
rtfm am 14.06.2004 15:52 schrieb:
Millenium am 14.06.2004 15:49 schrieb:
rtfm am 14.06.2004 15:43 schrieb:
Millenium am 14.06.2004 15:37 schrieb:
sie sind aber dazu verpflichtet das spiel zurückzunehmen.


mfg
Nein, bei geöffneter Software eben gesetzlich nicht, sofern sie es irgendwo erwähnen (was eigentlich immer der Fall ist), alles reine Kulanzsache.

kommt drauf an wie man das spiel gekauft hat. also per fernabsatz (internet etc.) oder halt im laden.
selbst dann kann man noch anfechten, da das spiel nicht läuft.


mfg
Selbst bei Fernabsatz nicht, da laut Gesetz kopierbare Ware wie DVDs, CDs, Software ,... von der Rückgabe-Regelung ausgenommen sind, sobald sie geöffnet wurden. Viele nehmen es auch geöffnet zurück, aber nicht alle.
Wenn Software nicht läuft hast du per Gesetz garkeine Chance, entweder der Verkäufer nimmt es zurück oder du hast Pech, da du sie bereits kopiert haben könntest (total idiotische Gesetzesregelung, ist aber so).

wo steht das mit der kopierbaren ware? kann ich nicht finden...??

mfg
Im normalen Verkaufsgestz(ka wie das richtig heisst) bzw. im Fernabsatzgesetz

"Vom Widerrufs- bzw. Rückgaberecht ausgenommen werden durch § 3 Abs. 2 FernAG:
1. Spezialanfertigungen (z.B. maßgeschneiderter Anzug) und verderbliche Ware (z.B. Frischfisch)
2. entsiegelte Datenträger (z.B. Video, CD, Software)
3. Zeitungen und Zeitschriften
4. (elektronische) Wetten und Lotterien
5. 5.(„echte“) Versteigerungen."
 
AW: Söldner: Test am Montag

Schindler am 14.06.2004 16:10 schrieb:
Millenium am 14.06.2004 16:01 schrieb:
rtfm am 14.06.2004 15:52 schrieb:
Millenium am 14.06.2004 15:49 schrieb:
rtfm am 14.06.2004 15:43 schrieb:
Millenium am 14.06.2004 15:37 schrieb:
sie sind aber dazu verpflichtet das spiel zurückzunehmen.


mfg
Nein, bei geöffneter Software eben gesetzlich nicht, sofern sie es irgendwo erwähnen (was eigentlich immer der Fall ist), alles reine Kulanzsache.

kommt drauf an wie man das spiel gekauft hat. also per fernabsatz (internet etc.) oder halt im laden.
selbst dann kann man noch anfechten, da das spiel nicht läuft.


mfg
Selbst bei Fernabsatz nicht, da laut Gesetz kopierbare Ware wie DVDs, CDs, Software ,... von der Rückgabe-Regelung ausgenommen sind, sobald sie geöffnet wurden. Viele nehmen es auch geöffnet zurück, aber nicht alle.
Wenn Software nicht läuft hast du per Gesetz garkeine Chance, entweder der Verkäufer nimmt es zurück oder du hast Pech, da du sie bereits kopiert haben könntest (total idiotische Gesetzesregelung, ist aber so).

wo steht das mit der kopierbaren ware? kann ich nicht finden...??

mfg

§ 312 d Abs.4 Nr. 2 BGB: "...Widerrufsrecht besteht (...) nicht bei Fernabsatzverträgen
2. zur Lieferung von (...) Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,"
Edit: Rechtschreibung

jo, habs auch gerade gefunden. aber was ist mit §437?. Ein Sachmangel liegt ja hier eindeutig vor.


mfg
 
AW: Söldner: Test am Montag

Millenium am 14.06.2004 16:16 schrieb:
jo, habs auch gerade gefunden. aber was ist mit §437?. Ein Sachmangel liegt ja hier eindeutig vor.


mfg
Die Regelung bezüglich Mangel ist bei Software ganz anderst, kannst du nicht anwenden. Gab bisher keinen erfolgreichen Prozess bei verbugter Massen-Software, nichtmal in den Staaten, aber du kannst es ja gerne versuchen.
 
AW: Söldner: Test am Montag

rtfm am 14.06.2004 16:28 schrieb:
Millenium am 14.06.2004 16:16 schrieb:
jo, habs auch gerade gefunden. aber was ist mit §437?. Ein Sachmangel liegt ja hier eindeutig vor.


mfg
Die Regelung bezüglich Mangel ist bei Software ganz anderst, kannst du nicht anwenden. Gab bisher keinen erfolgreichen Prozess bei verbugter Massen-Software, nichtmal in den Staaten, aber du kannst es ja gerne versuchen.

nö, danke! bei mir läuft es ja :-D
hab übrigens jetzt klarheit. für alle anderen folgendes:

"Was tun, wenn das zu Weihnachten verschenkte Computerspiel nicht läuft oder der Beschenkte das Spiel bereits besitzt? Nicht jeder Händler nimmt Spiele zurück und erstattet den Kaufpreis. "Viele Kunden glauben, dass es so geht, aber der Handel ist zum Umtausch nicht verpflichtet", erklärt Edda Castello, 43, Leiterin der Rechtsabteilung bei der Hamburger Verbraucherzentrale.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte deshalb bereits beim Kauf die mögliche Rückgabe bei Nichtgefallen vereinbaren.
Besonders schwierig wird der Umtausch von Spielen, wenn die Packung bereits geöffnet ist. Dann muss der Händler das Programm nur zurücknehmen, wenn es gravierende Fehler aufweist und eine Nachbesserung - etwa durch kostenlose Ergänzungen (Patches) des Herstellers - nicht möglich ist.
Falls ein Spiel auf dem Computer nicht läuft, obwohl der alle auf der Verpackung und im Handbuch angegebenen Systemvoraussetzungen erfüllt, so muss der Händler innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf beweisen, dass der Fehler beim Kunden liegt. Weil das in der Praxis aber sehr schwierig ist, hat der Kunde gute Chancen, ein ständig ruckelndes oder abstürzendes Spiel zurückgeben zu können. "

mfg
 
AW: Söldner: Test am Montag

rtfm am 14.06.2004 16:16 schrieb:
Im normalen Verkaufsgestz(ka wie das richtig heisst) bzw. im Fernabsatzgesetz

"Vom Widerrufs- bzw. Rückgaberecht ausgenommen werden durch § 3 Abs. 2 FernAG:
1. Spezialanfertigungen (z.B. maßgeschneiderter Anzug) und verderbliche Ware (z.B. Frischfisch)
2. entsiegelte Datenträger (z.B. Video, CD, Software)
3. Zeitungen und Zeitschriften
4. (elektronische) Wetten und Lotterien
5. 5.(„echte“) Versteigerungen."

Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr, ist alles im BGB (das normale Verkaufsgesetz ;-) ).
Ob bei Söldner ein Mangel vorliegt ist etwas kompliziert. Es gab durchaus Prozesse über die Mangelhaftigkeit bei Massensoftware (Az zur Not bei mir, wenn es jemanden interessiert), waren zwar keine Spiele. Der Punkt ist der, daß der Unternehmer vor einem Rücktritt, und nichts anderes ist der Umtausch, nachbessern kann. Und dieses nachbessern, maW. Patch, muß ich als Verbraucher ihm zugestehen. Wenn Euer Softwarehändler das Ding zurücknimmt, dann aus Kulanz. Meiner wollte nicht, Gebraucht verkauft.
 
AW: Söldner: Test am Montag

WO IST DER TEST, VERDAMMT !!!

es kaufen noch immer arglose leute das spiel, die müssen gewarnt werden!

SCHNELLER BITTE... oder sind die tester den ganzen tag auf keinen server gekommen, harhar... :-D
 
AW: Söldner: Test am Montag

hm 17.00 Uhr vorbei.......
ich werd jetzt Feierabend machen
(die redakteure liegen vermutlich seit 13.00 Uhr im freibad) :ugly:
 
AW: Söldner: Test am Montag

klumpsack am 14.06.2004 16:50 schrieb:
WO IST DER TEST, VERDAMMT !!!

es kaufen noch immer arglose leute das spiel, die müssen gewarnt werden!

SCHNELLER BITTE... oder sind die tester den ganzen tag auf keinen server gekommen, harhar... :-D

Wer ein denkender Mensch ist, der muß ja nun keine Wertung haben, sondern sollte nur mal den Test gelesen haben. Dann weiß man schon ob man es kaufen sollte oder nicht. ;)
 
AW: Söldner: Test am Montag

Schindler am 14.06.2004 16:49 schrieb:
rtfm am 14.06.2004 16:16 schrieb:
Im normalen Verkaufsgestz(ka wie das richtig heisst) bzw. im Fernabsatzgesetz

"Vom Widerrufs- bzw. Rückgaberecht ausgenommen werden durch § 3 Abs. 2 FernAG:
1. Spezialanfertigungen (z.B. maßgeschneiderter Anzug) und verderbliche Ware (z.B. Frischfisch)
2. entsiegelte Datenträger (z.B. Video, CD, Software)
3. Zeitungen und Zeitschriften
4. (elektronische) Wetten und Lotterien
5. 5.(„echte“) Versteigerungen."

Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr, ist alles im BGB (das normale Verkaufsgesetz ;-) ).
Ob bei Söldner ein Mangel vorliegt ist etwas kompliziert. Es gab durchaus Prozesse über die Mangelhaftigkeit bei Massensoftware (Az zur Not bei mir, wenn es jemanden interessiert), waren zwar keine Spiele. Der Punkt ist der, daß der Unternehmer vor einem Rücktritt, und nichts anderes ist der Umtausch, nachbessern kann. Und dieses nachbessern, maW. Patch, muß ich als Verbraucher ihm zugestehen. Wenn Euer Softwarehändler das Ding zurücknimmt, dann aus Kulanz. Meiner wollte nicht, Gebraucht verkauft.


wie bereits geschrieben nachbesserungsfrist von 6 monaten. ob wings das wohl hinbekommt? :haeh:

mfg
 
AW: Söldner: Test am Montag

klumpsack am 14.06.2004 16:50 schrieb:
WO IST DER TEST, VERDAMMT !!!

es kaufen noch immer arglose leute das spiel, die müssen gewarnt werden!

SCHNELLER BITTE... oder sind die tester den ganzen tag auf keinen server gekommen, harhar... :-D


spinner! was heisst hier gewarnt? wer den test in der pcgames gelesen hat und älter als 12 jahre ist, kann ja wohl selbst entscheiden ob er es kauft oder nicht. auf die mängel wird im test auch hingewiesen. wer sich unsicher ist, wird wohl als erstes im söldner forum rumlesen und dann zu einem entschluss kommen.
wenn ich sowas wie dein post lese bekomm ich die krise! keine ahnung, aber hauptsache mal rumgeflamed!!

m(f)g
 
AW: Söldner: Test am Montag

Millenium am 14.06.2004 17:16 schrieb:
klumpsack am 14.06.2004 16:50 schrieb:
WO IST DER TEST, VERDAMMT !!!

es kaufen noch immer arglose leute das spiel, die müssen gewarnt werden!

SCHNELLER BITTE... oder sind die tester den ganzen tag auf keinen server gekommen, harhar... :-D


spinner! was heisst hier gewarnt? wer den test in der pcgames gelesen hat und älter als 12 jahre ist, kann ja wohl selbst entscheiden ob er es kauft oder nicht. auf die mängel wird im test auch hingewiesen. wer sich unsicher ist, wird wohl als erstes im söldner forum rumlesen und dann zu einem entschluss kommen.
wenn ich sowas wie dein post lese bekomm ich die krise! keine ahnung, aber hauptsache mal rumgeflamed!!

m(f)g

SPINNER !!! Er hat mich SPINNER genannt !!! Sofort bannen !!! Account löschen... eine so massive beleidigung schreit nach handeln... :)

nun bleib doch mal locker, verstehst du keinen spaß ?!?
 
AW: Söldner: Test am Montag

Der Test geht voraussichtlich gegen 19 Uhr online.
 
AW: Söldner: Test am Montag

klumpsack am 14.06.2004 17:36 schrieb:
Millenium am 14.06.2004 17:16 schrieb:
klumpsack am 14.06.2004 16:50 schrieb:
WO IST DER TEST, VERDAMMT !!!

es kaufen noch immer arglose leute das spiel, die müssen gewarnt werden!

SCHNELLER BITTE... oder sind die tester den ganzen tag auf keinen server gekommen, harhar... :-D


spinner! was heisst hier gewarnt? wer den test in der pcgames gelesen hat und älter als 12 jahre ist, kann ja wohl selbst entscheiden ob er es kauft oder nicht. auf die mängel wird im test auch hingewiesen. wer sich unsicher ist, wird wohl als erstes im söldner forum rumlesen und dann zu einem entschluss kommen.
wenn ich sowas wie dein post lese bekomm ich die krise! keine ahnung, aber hauptsache mal rumgeflamed!!

m(f)g

SPINNER !!! Er hat mich SPINNER genannt !!! Sofort bannen !!! Account löschen... eine so massive beleidigung schreit nach handeln... :)

nun bleib doch mal locker, verstehst du keinen spaß ?!?


hast ja recht. ein bisschen spass muss sein :-)
nur ist das thema so heiss, das ich mittlerweile überreagier. sorry und viel SPASS noch.

mfg
 
AW: Söldner: Test am Montag

Hier geht's zum Test: http://www.pcgames.de/?article_id=320101
 
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