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News - "BPjM-Klage": Verfahren eingestellt

Trancemaster

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"Kein öffentliches Interesse"???

Also ich bin mir sicher, das so ziemlich alle die sich hier und in anderen Game-Foren rumtreiben (schätzungsweise ein paar Millionen Leute) sich dafür interessieren.

Warum bin ich eigentlich nicht auf diese geniale Idee gekommen??? *hmpf*
 
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Zum Artikel: http://www.pcgames.de/aid,253280
 
Also kann jetzt jeder indizierte Spiele an minderjährige verkaufen, da es nicht von öffentlichem Interesse ist? Man muss nur angeben, damit gegen die Indizierung klagen zu wollen. Geniale Idee. :rolleyes:
 
[l]am 24.11.03 um 12:58 schrieb Trancemaster:[/l]
"Kein öffentliches Interesse"???

Also ich bin mir sicher, das so ziemlich alle die sich hier und in anderen Game-Foren rumtreiben (schätzungsweise ein paar Millionen Leute) sich dafür interessieren.

Warum bin ich eigentlich nicht auf diese geniale Idee gekommen??? *hmpf*
Es besteht kein öffentliches Interesse daran, dass der Typ bestraft wird. Musst schon genau lesen. ;)
 
[l]am 24.11.03 um 13:01 schrieb Crichton:[/l]
Also kann jetzt jeder indizierte Spiele an minderjährige verkaufen, da es nicht von öffentlichem Interesse ist? Man muss nur angeben, damit gegen die Indizierung klagen zu wollen. Geniale Idee. :rolleyes:
*lol* Ja, irgendwie schon, oder? Im kleinen Rahmen ist es also erlaubt. :)=)

Übrigens: Hat man schon mal davon gehört, dass jemand will, dass eine Klage wegen Begehung einer Straftat gegen diese Person weitergeführt wird? "Nein, bitte Herr Richter, kein Freispruch, ich möchte doch in die Revision gehen!" :)=) :-D
 
Ich schreib dem Staatsanwalt einen kleinen Brief:

In dem ich ihn darauf aufmerksam mache, das ich mich zumindest SEHR dafür interessieren, wenn das noch ein paar Leute mehr machen, kann er sich mit dem "nicht öffentlichen Interesse" nicht mehr rausreden!!!
 
Auch wenn ich die ganze Klage von dem Typen als lächerlich ansehe:
Mit dieser Begründung macht sich die Justiz noch viel peinlicher. Wäre wohl für die BPJM etwas zu eng geworden, wenn das weiter gelaufen wäre...
 
[l]am 24.11.03 um 13:20 schrieb Gargoyle:[/l]
Auch wenn ich die ganze Klage von dem Typen als lächerlich ansehe:
Mit dieser Begründung macht sich die Justiz noch viel peinlicher. Wäre wohl für die BPJM etwas zu eng geworden, wenn das weiter gelaufen wäre...

Kein öffentliches Interesse. Ja in gewisser hinsicht schon. Dann müsste man aber auch mal ne Umfrage starten was leute gegen Lan Partys haben und warum da ein Verbot an schulen durchgesetzt werden soll.
 
Noch mal mit aller Deutlichkeit die StA hat erkannt daß kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vermutlich wegen Geringwertigkeit des Vergehens besteht, da die Tat ja nur einmal verübt wurde. Weiter könnte das Verfahren rechtsmißbräuchlich angestrebt worden sein.

Meiner Meinung nach und ich stütze mich auf die StPO hat der Beschuldigte gegen eine Einstellung des Verfahrens kein Rechtmittel weil er nicht beschwert ist.

Der Herr strebt das Verfahren vor dem Strafgericht an in der Hoffnung das das zuständige Gericht das Verfahren aussetzt und das BVefG im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle anruft.
Es sind aber auch durchaus Wege denkbar wie er den Streit zum BVerfG tragen könnte, dazu brauch er die Normen des Strafrechts nicht mißbrauchen.

Ich würde gern den Juristen kennenlernen der ihn zu diesem Schritt geratern hat. Vermutlich hat sich der Herr alles selbst zurecht gelegt.

Naja und jetzt ist wieder die Justiz schuld
 
[l]am 24.11.03 um 14:02 schrieb Messor:[/l]
Noch mal mit aller Deutlichkeit die StA hat erkannt daß kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vermutlich wegen Geringwertigkeit des Vergehens besteht, da die Tat ja nur einmal verübt wurde. Weiter könnte das Verfahren rechtsmißbräuchlich angestrebt worden sein.
Habe ich doch auch schon gesagt. Es geht nicht darum, dass an dem Verfahren kein Interesse besteht, sondern an der Bestrafung.

Meiner Meinung nach und ich stütze mich auf die StPO hat der Beschuldigte gegen eine Einstellung des Verfahrens kein Rechtmittel weil er nicht beschwert ist.
Ich habe zwar nur einen Wirtschaft&Recht-Grundkurs, aber nach dem gesunden Menschenverstand ist es ja auch völlig unsinnig, gegen einen Freispruch / eine Einstellung des Verfahrens Widerspruch einlegen zu wollen.
 
[l]am 24.11.03 um 14:16 schrieb spassiger:[/l]
[l]am 24.11.03 um 14:02 schrieb Messor:[/l]
Noch mal mit aller Deutlichkeit die StA hat erkannt daß kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vermutlich wegen Geringwertigkeit des Vergehens besteht, da die Tat ja nur einmal verübt wurde. Weiter könnte das Verfahren rechtsmißbräuchlich angestrebt worden sein.
Habe ich doch auch schon gesagt. Es geht nicht darum, dass an dem Verfahren kein Interesse besteht, sondern an der Bestrafung.

Meiner Meinung nach und ich stütze mich auf die StPO hat der Beschuldigte gegen eine Einstellung des Verfahrens kein Rechtmittel weil er nicht beschwert ist.
Ich habe zwar nur einen Wirtschaft&Recht-Grundkurs, aber nach dem gesunden Menschenverstand ist es ja auch völlig unsinnig, gegen einen Freispruch / eine Einstellung des Verfahrens Widerspruch einlegen zu wollen.

Genau. Nach der allgemeinen Rechtsmittellehre hat man nur ein Rechtsmittel wenn man selbst belastet ist. Dieses Prinzip wird nur einmal durchbrochen beim sogenannten "Anschlußrechtsmittel" also das Rechtsmittel gegen das Rechtsmittel des Belastet so daß eine "reformation inter peius" möglich ist
 
Also ich finde diese ganze Indizierungs Scheiße so wie so idiotoisch.Ich meine dait nicht nur,das sie einfach dumme Argumente für Indizierungen vorbringen,sondern auch weil es andere Probleme gibt.Die meiner Meinung nach viel wichtiger sind.Und das ganze währe nie so stark ins rollen gekommen wenn nicht einer Amokgelaufen wäre.Der Meinung bin zumindest ich.
 
[l]am 24.11.03 um 14:29 schrieb Quintus:[/l]
Also ich finde diese ganze Indizierungs Scheiße so wie so idiotoisch.Ich meine dait nicht nur,das sie einfach dumme Argumente für Indizierungen vorbringen,sondern auch weil es andere Probleme gibt.Die meiner Meinung nach viel wichtiger sind.Und das ganze währe nie so stark ins rollen gekommen wenn nicht einer Amokgelaufen wäre.Der Meinung bin zumindest ich.
Wenn du etwas konkreter werden könntest, wäre das nicht schlecht. Was ich überhaupt nicht leiden kann, sind Leute, die über das neue Jugendschutzgesetz meckern, obwohl das alte aus Sicht der Indizierungsproblematik viel schlimmer war.
 
Noch niemandem aufgefallen das wir in einer Irrenanstalt leben?
Wir sollen Eigenverantwortung übernehemn werden aber durch Gesetze immer mehr daran gehindert. Wir sollen mehr für das Alter vorsorgen bekommen aber immer mehr Geld abgezockt. Und wenn man sich was gespart hat bekommt man davon auch wieder was abgenommen. Vernunft und gerechte Urteile sind vor vor Jahren schon in eine andere Galaxis ausgewandert. Die BPjM-Klage war ein Versuch in einem Punkt dagegen anzugehen.

Grüße

Seebaer
 
Der soll doch einfach noch mehr Spiele verkaufen, entweder, er kommt damit durch, oder er bekommt sein Verfahren.
 
Ach so. Ich vergaß an die Vernunft zu denken.

Also wenn ich ein Gesetz nicht paßend finde, verstoße ich zuerst dagegen, gehe das Risiko einer Verurteilung ein nur um auf die Unzweckmäßigkeit des Gesetzes hinzuweisen.

Naja manche Leute sollten ihre Nase erstmal in die Gesetze stecken bevor sie eine Straftat begehen nur um auf die Unvereinbarkeit einer Norm mit ihrem oder dem gemeinen Rechtsempfinden hinzuweisen.

Statt die Tat zu begehen hätte er eher einen Anwalt aufsuchen sollen und mit ihm die Möglichkeiten einer Klage vor dem BVerfG gegen das Gesetz zu erörten oder die Möglichkeit wie er die Entscheidung der Prüfstelle verwaltungsgerichtlich angreifen kann.

Naja unser Rechtsstaat funktioniert noch und zum Glück gibt es noch StA's die sich nicht für andere Anliegen mißbrauchen lassen
 
also ich fand seine idee von anfang an lächerlich, allerdings finde ich indizierungen auch lächerlich gerade seit dem wir bindende altersvorschriften haben wobei die auch wieder lächerlich sind, spiele wie halo in dem man nur ballern muss und oh wunder mal kein blut rausgenommen wurde sind ab 16, andere spiele sind ohne blut und man hat ebenfalls nur zu ballern sind dann mal wieder ab 18, naja....

was meiner meinung allerdings mehr sinn machen würde ist, dass das problem auf europäischer ebene angegangen wird, da in der deutschen öffentlichkeit ( geschürrt durch medien, professoren und politiker, die nach möglichkeit noch nie ein anderes computerspiel als solitär gespielt haben ( wenn überhaupt )) computerspiele eh einen schlechten ruf haben und man ja gleich ein potenzieller amokläufer ist wenn man das hobby computerspiele hat.

was mich interessiern würde, hat der eigentlich ein einspruchsrecht bei verfahrenseinstellung ?
 
[l]am 24.11.03 um 18:19 schrieb Fireman_1977:[/l]
was mich interessiern würde, hat der eigentlich ein einspruchsrecht bei verfahrenseinstellung ?
Juristen haben meistens auch einen gesunden Menschenverstand, also wohl eher nein. ;)
 
Es müßten sich nur einige Eltern beim Staatsanwalt melden deren minderjährigen Kinder der gute Mann ebenfalls indizierte Titel zugänglich gemacht hat. Aufgrund der häufigkeit besteht dann ja wohl ein öffentliches interesse.
Also, liebe minderjährige Communitymember, spitzt eure Eltern an ;)
 
[l]am 24.11.03 um 16:48 schrieb Messor:[/l]
Statt die Tat zu begehen hätte er eher einen Anwalt aufsuchen sollen und mit ihm die Möglichkeiten einer Klage vor dem BVerfG gegen das Gesetz zu erörten oder die Möglichkeit wie er die Entscheidung der Prüfstelle verwaltungsgerichtlich angreifen kann.
Hättest du dich mal auf der Seite der Aktion informiert, dann wüßtest du, daß er genau das gemacht hat. Und diese "Selbstanzeige" war der erst, einfachste und auch "preisgünstigste" Weg die Sache anzugehen.
 
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