• Aktualisierte Forenregeln

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    Forenregeln


    Vielen Dank

Microsoft darf Word nicht in den USA verkaufen

das is aber nur verläufig - da kommt noch berufung usw., und solange wird auch weiterverkauft.


das is grad bei software halt auch immer streitig, inwieweit etwas auch wirklich patentwürdig is ^^
 
das is aber nur verläufig - da kommt noch berufung usw., und solange wird auch weiterverkauft.
Wie kommst du darauf?

Die Verfügung ist in 60 Tagen rechtskräftig, ab dann darf MS kein Word mehr verkaufen. Und bis zu einem weiteren Gerichtsverfahren wird bestimmt noch einige Zeit vergehen.
 
Keine Ahnung wer Recht hat, aber falls Microsoft wirklich Patentrechte verletzt hat verstehe ich nicht ganz, was die sich dabei gedacht haben. Ich meine Microsoft muss doch klar sein, dass so eine Patentrechtsverletzung irgendwann auffällt oder?
 
das is aber nur verläufig - da kommt noch berufung usw., und solange wird auch weiterverkauft.
Wie kommst du darauf?

Die Verfügung ist in 60 Tagen rechtskräftig, ab dann darf MS kein Word mehr verkaufen. Und bis zu einem weiteren Gerichtsverfahren wird bestimmt noch einige Zeit vergehen.
und was meinst du, warum es erst in 60 tagen rechtskräftig wird? IMHO u.a auch, weil man eine frist für eine berufung hat, und dann wird erstmal weiter/neuverhandelt.

auch könnte sich MS in der zeit mit den patentinhabern einigen.
 
Mittlerweile ist jeder Furz Patentiert. Davon lassen sich Firmen aber nicht abschrecken, sondern verklagen sich im Notfall lieber gegenseitig. Das ist immernoch günstiger als Produkte einfach nicht zu verkaufen.
 
das is aber nur verläufig - da kommt noch berufung usw., und solange wird auch weiterverkauft.
Wie kommst du darauf?

Die Verfügung ist in 60 Tagen rechtskräftig, ab dann darf MS kein Word mehr verkaufen. Und bis zu einem weiteren Gerichtsverfahren wird bestimmt noch einige Zeit vergehen.
und was meinst du, warum es erst in 60 tagen rechtskräftig wird? IMHO u.a auch, weil man eine frist für eine berufung hat, und dann wird erstmal weiter/neuverhandelt.

auch könnte sich MS in der zeit mit den patentinhabern einigen.
Die Frist hat der Richter wohl eher festgelegt, weil man von MS schlecht erwarten kann dass sie ihren kompletten Vertrieb von heute auf morgen umstellen.

Und die Berufung hebt ja schließlich nicht das Urteil auf.
 
natürlich hebt die berufung das urteil nicht auf, aber bis die berufung durch ist, wird das urteil doch IMHO erstmal nicht vollstreckt. das nutzen doch grad firmen, versicherungen usw. gegenüber "kleinen leuten" aus, damit die ein verfahren in die länge ziehen und auch eine evlt. zahlung von schadenersatz u.ä. nach hinten verlagern. oder man stelle sich das bei einem urteil mit todesstrafe vor, dass das urteil trotzdem erstmal vollstreckt wird... :haeh:

hier, ich hab was gefunden:

http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,641944,00.html das urteil ist eigentlich schon vom MAI, und damals kündigte MS berufung an - das von heute ist "nur" ein neues ultimatum, weil MS bisher noch nicht reagiert hat.

da steht auch "US-Marktexperten erwarten nicht, dass Microsoft den Verkauf von Word tatsächlich wird einstellen müssen .... Erwartet werden nun entweder schnell erfolgende Berufungsverfahren oder Anpassungen der Office-Suite..." => das impliziert ja, dass im falle einer Berufung das Urteil/die Strafe erstmal NICHT vollstreckt wird.


das wäre btw. auch ehrlich gesagt extrem unvorteilhaft, wenn eine firma das produkt erstmal vom markt nehmen MUSS, dann ein monatelanges neues verfahren kommt - und sich dann evlt fehler im vorigen urteil feststellen lassen - wer zahlt dann den verlust der firma, den sie nur aufgrund des falschen urteils hatte?
 
das wäre btw. auch ehrlich gesagt extrem unvorteilhaft, wenn eine firma das produkt erstmal vom markt nehmen MUSS, dann ein monatelanges neues verfahren kommt - und sich dann evlt fehler im vorigen urteil feststellen lassen - wer zahlt dann den verlust der firma, den sie nur aufgrund des falschen urteils hatte?
Ein Rechtssytem geht aber - zum Glück - nicht defaultmäßig davon aus dass Urteile fehlerhaft sind. ;)


Vermutlich kann der Richter in der nächsten Instanz die Verfügung aufheben, aber ich bezweifel dass das automatisch geschieht. Wenn ein verurteilter Straftäter in Berufung geht wird er ja auch nicht sofort aus dem Gefängnis entlassen und erst bei einer weiteren Verurteilung wieder inhaftiert.
 
Vermutlich kann der Richter in der nächsten Instanz die Verfügung aufheben, aber ich bezweifel dass das automatisch geschieht. Wenn ein verurteilter Straftäter in Berufung geht wird er ja auch nicht sofort aus dem Gefängnis entlassen und erst bei einer weiteren Verurteilung wieder inhaftiert.
bei gefängnisstrafen is das ja was anderes, da kann fluchtgefahr bestehen.

ich bin aber ziemlich sicher, dass in solchen fällen das urteil erstmal nicht vollstreckt wird, bis die berufung es bestätigt. ansonsten hätte man doch auch schon häufiger von firmen gehört, die extreme verluste hatten, weil ein erstes falsches urteil sie teuer zu stehen kam ^^

aber egal, man wird sehen. ;)
 
ich bin aber ziemlich sicher, dass in solchen fällen das urteil erstmal nicht vollstreckt wird, bis die berufung es bestätigt. ansonsten hätte man doch auch schon häufiger von firmen gehört, die extreme verluste hatten, weil ein erstes falsches urteil sie teuer zu stehen kam ^^
Deshalb unterscheidet man ja auch zwischen "rechtskräftig" und "vollstreckbar" - ein wegen laufender Berufung noch nicht rechtskräftiges Urteil kann trotzdem vorläufig vollstreckt werden.

Wie das aber bei einer injunction im US-Recht aussieht weiß ich nicht. Dafür braucht man wohl mindestens einen LL.B. ;)
 
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