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Lizenzverträge Teil 2

Gunefire

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Lizenzverträge Teil 2

Ich habe vor einigen Wochen schon mal ein Thread zu diesem Thema eröffnet. Da mir die Antworten, die ich dort bekommen habe jedoch nicht reichten habe ich zu dem Thema eine juristen befragt. Herrausgekommen ist nun folgendes:

Selbst wenn in einem Lizensvertrag steht, dass du die Software nicht weiterverkaufen darfst und nicht verleihen darfst kannst du dies ohne Bedenken tun. Für den Verlei darf man jedoch kein Geld nehmen .

Sollte man nun jedoch ein Titel vermieten wollen bedarf dies der Genemigung des Herrstellers.

An sich finde ich es eine Frechheit, was sich die Softwarehersteller erlauben. Schreiben in Ihre Linzenzverträge Dinge die rechtlich unhaltbar sind. Man könnte fast meinen, dass sie unlautere Metoden einsetzen um ihre Verkaufszahlen in die Höhe zu treiben.
 
AW: Lizenzverträge Teil 2

imho greifen diese rechtlichen restriktionen in den usa und anderen ländern. warum sollte man wegen einer veröffentlichung in dt.land extra die hier geltenden gesetze prüfen und die lizenzbedingungen abändern wenn man den scheiß auch einfach nur übersetzen kann?
 
AW: Lizenzverträge Teil 2

Lizenzbedingungen sind ja vergleichbar mit AGB. Und wenn in AGB einer oder mehrere Punkte nicht mit den gesetzl. Bestimmungen übereinstimmen, sind diese Punkte automatisch null und nichtig.
Was nicht heißt, daß der gesamte Lizenzvertrag bzw. die AGB automatisch ungültig sind (Salvatorische Klausel).
 
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