Astenia am 29.10.2006 22:46 schrieb:Hi, kann dich da zu Dark Age of Camelot schicken.
du kannst dir das spiel auf der offiziellen homepage runterladen
daoc-europe.com oder so.
dann brauchste nen programm das dir "freeshared" server anzeigt. da kann man gratis drauf spielen. es gibt server in verschiedenen versionen. pvp / rvr / klassisch........ udn so weiter......
du solltest dir aber etwas zeit nehmen, da dass spiel sehr komplex ist und es an eingewöhnungszeit braucht bevor es spass macht.
mfg
HaiHaiPC am 01.11.2006 10:28 schrieb:Hallo,
also ich kenne z3 Oninespiele die man kostenlos downloaden und zocken kann.
Also KalOnline, und Silkroud, das andere verrate ich nicht.
Bitte schön
Mothman am 09.11.2006 10:08 schrieb:HaiHaiPC am 01.11.2006 10:28 schrieb:Hallo,
also ich kenne z3 Oninespiele die man kostenlos downloaden und zocken kann.
Also KalOnline, und Silkroud, das andere verrate ich nicht.
Bitte schön
Das Spiel heißt Silkroad (zu Deutsch: Seidenstraße) und das andere, was du nicht verraten willst ist Flyff - Fly for Free!![]()
![]()
![]()
Farragut am 09.11.2006 11:17 schrieb:Mothman am 09.11.2006 10:08 schrieb:HaiHaiPC am 01.11.2006 10:28 schrieb:Hallo,
also ich kenne z3 Oninespiele die man kostenlos downloaden und zocken kann.
Also KalOnline, und Silkroud, das andere verrate ich nicht.
Bitte schön
Das Spiel heißt Silkroad (zu Deutsch: Seidenstraße) und das andere, was du nicht verraten willst ist Flyff - Fly for Free!![]()
![]()
![]()
*hust* fly for fun *hust*![]()
freeshards (<- so schreibt man das) illegal? wieso denn?Wamboland am 09.11.2006 10:06 schrieb:Was aber illigal ist. Also ist das als Anleitung zu einer Straftat zu verstehen. Kann das mal ein Mod löschen ?![]()
Zu den Kostenlosen MMORPGS:
http://mmogratis.onlinewelten.com/index.php
Da solltest du genug finden.![]()
Müssten wir dann nicht genauso alle No CD Cracks und Seriennnummer-Anfragen stehenlassen ?HanFred am 09.11.2006 11:57 schrieb:freeshards (<- so schreibt man das) illegal? wieso denn?Wamboland am 09.11.2006 10:06 schrieb:Was aber illigal ist. Also ist das als Anleitung zu einer Straftat zu verstehen. Kann das mal ein Mod löschen ?![]()
kann sein, dass es eine vertragsverletzung bedeutet, ...
das ergebnis mag ein ähnliches sein (dasselbe ist es NICHT, wenn du das behauptest, hast du nicht verstanden, was freeshards sind), die art und weise, wie es zustande kommt nicht.Worrel am 09.11.2006 13:39 schrieb:Müssten wir dann nicht genauso alle No CD Cracks und Seriennnummer-Anfragen stehenlassen ?HanFred am 09.11.2006 11:57 schrieb:freeshards (<- so schreibt man das) illegal? wieso denn?Wamboland am 09.11.2006 10:06 schrieb:Was aber illigal ist. Also ist das als Anleitung zu einer Straftat zu verstehen. Kann das mal ein Mod löschen ?![]()
kann sein, dass es eine vertragsverletzung bedeutet, ...
Denn genau genommen ist das Ergebnis exakt das Gleiche:
Jemandem, der das Spiel umsonst spielen will, wird hier im Forum geholfen ...
Meinem Verständnis nach sind Freeshards Server, auf denen eine Software läuft, die mindestens das Kommunikationsprotokoll der Originalserver nachbildet und auf denen man für 0€ spielen kann.HanFred am 09.11.2006 13:48 schrieb:das ergebnis mag ein ähnliches sein (dasselbe ist es NICHT, wenn du das behauptest, hast du nicht verstanden, was freeshards sind), die art und weise, wie es zustande kommt nicht.Worrel am 09.11.2006 13:39 schrieb:...
Denn genau genommen ist das Ergebnis exakt das Gleiche:
Jemandem, der das Spiel umsonst spielen will, wird hier im Forum geholfen ...
Eben nicht.das game muss man ja trotzdem kaufen.
Aha. Und aufgrund welchen Gesetzes ? Wahrscheinlich hauptsächlich dasjenige, welches Änderung an der Software verbietet.cracks sind was total anderes, die sind in deutschland verboten.
Und genau das machst du ja wohl, wenn du dir den Client runterlädst und anpasst, so daß du auf einem Freeshard spielen kannst.[url=http://bundesrecht.juris.de/urhg/__69c.html schrieb:UrhG § 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen[/url]]
Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:
1. (...) Soweit das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Computerprogramms eine Vervielfältigung erfordert, bedürfen diese Handlungen der Zustimmung des Rechtsinhabers;
2. (...) Umarbeitungen eines Computerprogramms (...)